AS 2006 4297
Bundesgesetz
über die Änderung des Bundesbeschlusses
über die Unterstützung des Strukturwandels
im ländlichen Raum
vom 23. Juni 2006
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. November 20051,
beschliesst:
I
Der Bundesbeschluss vom 21. März 19972 über die Unterstützung des Strukturwandels im ländlichen Raum wird wie folgt geändert:
Titel Bundesgesetz über die Unterstützung des Strukturwandels im ländlichen Raum
Art. 1 Zweck
Dieser Beschluss3 bezweckt, den ländlichen Raum bei der Bewältigung des wirtschaftlichen Strukturwandels zu unterstützen.
Art. 8 Abs. 2
Sie dürfen 74 Millionen Franken nicht übersteigen.
Art. 10 Abs. 2bis
Die Geltungsdauer dieses Bundesgesetzes wird bis zum 31. Dezember 2008 verlängert.