AS 2006 4297

Bundesgesetz
über die Änderung des Bundesbeschlusses
über die Unterstützung des Strukturwandels
im ländlichen Raum

vom 23. Juni 2006

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. November 20051,
beschliesst:

I

Der Bundesbeschluss vom 21. März 19972 über die Unterstützung des Strukturwandels im ländlichen Raum wird wie folgt geändert:

Titel Bundesgesetz über die Unterstützung des Strukturwandels im ländlichen Raum

Art. 1 Zweck

Dieser Beschluss3 bezweckt, den ländlichen Raum bei der Bewältigung des wirtschaftlichen Strukturwandels zu unterstützen.

Art. 8 Abs. 2

Sie dürfen 74 Millionen Franken nicht übersteigen.

Art. 10 Abs. 2bis

Die Geltungsdauer dieses Bundesgesetzes wird bis zum 31. Dezember 2008 verlängert.