AS 2007 2789

Verordnung
über die Einziehung eingefrorener irakischer Gelder
und wirtschaftlicher Ressourcen und deren Überweisung
an den Development Fund for Iraq

Änderung vom 16. Mai 2007

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Verordnung vom 18. Mai 20041 über die Einziehung eingefrorener irakischer Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen und deren Überweisung an den Development Fund for Iraq wird wie folgt geändert:

Art. 6 Abs. 2

Die Geltungsdauer der Verordnung wird bis zum 30. Juni 2010 verlängert.

II

Diese Änderung tritt am1. Juli 2007 in Kraft.

16. Mai 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz und deren Überweisung an den Development Fund for Iraq