AS 2007 3475

Verordnung der Bundesversammlung
zum Parlamentsgesetz und
über die Parlamentsverwaltung
(Parlamentsverwaltungsverordnung, ParlVV)
(Änderung der Führungsstrukturen)

Änderung vom 22. Juni 2007

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in den Bericht des Büros des Nationalrates vom 16. Mai 20071,
beschliesst:

I

Die Parlamentsverwaltungsverordnung vom 3. Oktober 20032 wird wie folgt geändert:

Art. 23 Abs. 2

Sie oder er nimmt die Stellvertretung der Generalsekretärin oder des Generalsekretärs in der Vereinigten Bundesversammlung und bei der Führung der Parlamentsdienste gemäss Artikel 22 Absatz 1 wahr.

Art. 24 Abs. 1 und 2 Einleitungssatz

Die Zusammensetzung der Geschäftsleitung wird in der Geschäftsordnung der Parlamentsdienste festgelegt.

Betrifft nur den italienischen Text.

Art. 27 Abs. 1 Bst. a und bbis

Die Verwaltungsdelegation ist zuständig für die Begründung, Änderung und Beendigung der Arbeitsverhältnisse:

  1. Aufgehoben

  2. bbis. der Bereichsleiterinnen und der Bereichsleiter;

Art. 31 Bst. b

Aufgehoben