AS 2007 3631

Verordnung
über die finanzielle Hilfe an vorübergehend im Ausland
weilende Schweizer Staatsangehörige

Änderung vom 4. Juli 2007

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Verordnung vom 3. Juli 20021 über die finanzielle Hilfe an vorübergehend im Ausland weilende Schweizer Staatsangehörige wird wie folgt geändert:

Art. 13 Abs. 2

Die Geltungsdauer dieser Verordnung wird bis zum 31. Dezember 2011 verlängert.

II

Diese Änderung tritt am1. September 2007 in Kraft.

4. Juli 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz Schweizer Staatsangehörige