AS 2007 4077

Verordnung des EDI
über die Akkreditierung der Studiengänge
der universitären Medizinalberufe

vom 20. August 2007

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI),
gestützt auf Artikel 8 Absatz 5 der Verordnung vom 27. Juni 20071 über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen,
verordnet:

Art. 1 Gegenstand

Diese Verordnung bestimmt für die Studiengänge der universitären Medizinalberufe die Qualitätsstandards, welche die Akkreditierungskriterien und das Verfahren der Akkreditierung konkretisieren.

Art. 2 Akkreditierte Studiengänge

Akkreditiert werden die Studiengänge, die zu einem eidgenössischen Diplom führen in:

  1. Humanmedizin;

  2. Zahnmedizin;

  3. Chiropraktik;

  4. Pharmazie; oder

  5. Veterinärmedizin.

Art. 3 Qualitätsstandards

Die Qualitätsstandards konkretisieren die Akkreditierungskriterien gemäss Artikel 24 Absatz 1 des Medizinalberufegesetzes vom 23. Juni 20062 (MedBG) für die Studiengänge nach Artikel 2.

Studiengänge, die akkreditiert werden sollen, werden daraufhin überprüft, ob sie diese Qualitätsstandards erfüllen, um festzustellen, ob sie den gesetzlichen Akkreditierungskriterien nach Absatz 1 genügen.

Es gelten die Qualitätsstandards gemäss Anhang.

SR 811.112.022

Art. 4 Veröffentlichung

Die Akkreditierungsentscheide, die Expertenberichte und die Berichte des Akkreditierungsorgans werden vom Schweizerischen Akkreditierungsrat im Internet veröffentlicht.

Art. 5 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am1. September 2007 in Kraft.

20. August 2007 Eidgenössischen Departements des Innern: Pascal Couchepin

Anhang

(Art. 3 Abs. 3) Qualitätsstandards für die Akkreditierung der Studiengänge in Humanmedizin, Zahnmedizin, Chiropraktik, Pharmazie und Veterinärmedizin3

Die Qualitätsstandards werden in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (AS) und in der Systematischen Sammlung des Bundesrechts (SR) nicht veröffentlicht. Sie können beim Bundesamt für Gesundheit, Direktionsbereich Gesundheitspolitik, 3003 Bern oder unter der Internetadresse www.bag.admin.ch eingesehen werden.