AS 2007 4327

Verordnung des EDI
über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und
Prüfungsmodells für die ersten zwei Studienjahre im Departement
Medizin der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät
der Universität Freiburg

Änderung vom 30. August 2007

Das Eidgenössische Departement des Innern
verordnet:

I

Die Verordnung des EDI vom 21. Oktober 20041 über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells für die ersten zwei Studienjahre im Departement Medizin der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg wird wie folgt geändert:

Art. 8 Kreditpunktesystem

Die Leistungen der Studierenden werden mit einem Kreditpunktesystem bewertet, das dem Europäischen Kreditpunktesystem (ECTS) entspricht. Der Wert der Kreditpunkte und die Leistungsbeurteilung sind gesamtschweizerisch abgestimmt.

Art. 10 Abs. 1 Bst. a Ziff. 1

BeidePrüfungen der Vorprüfungen des ersten und des zweiten Studienjahres werden wie folgt durchgeführt:

a. Prüfung1: 1. eine Prüfungssession während des Studienjahres,

II

Diese Änderung tritt am1. September 2007 in Kraft.

30. August 2007 Eidgenössisches Departement des Innern: Pascal Couchepin ersten zwei Studienjahre im Departement Medizin der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg