AS 2007 4387

Verordnung
über Glücksspiele und Spielbanken
(Spielbankenverordnung, VSBG)

Änderung vom 5. September 2007

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Spielbankenverordnung vom 24. September 20041 wird wie folgt geändert:

Art. 69 Abs. 1bis

Die Kommission kann Spielbanken mit einer Konzession B, deren Standortregion wirtschaftlich von ausgeprägt saisonalem Tourismus abhängig ist und die trotz wirtschaftlicher Unternehmensführung keine angemessene Rentabilität erzielen, während 60 Tagen im Jahr Ausnahmen bewilligen.

II

Diese Änderung tritt am1. Oktober 2007 in Kraft.

5. September 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz