AS 2007 6635

Verordnung
über die Stellen- und Personalbewirtschaftung
im Rahmen von Entlastungsprogrammen und
Reorganisationen

Änderung vom 14. November 2007

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Verordnung vom 10. Juni 20041 über die Stellen- und Personalbewirtschaftung im Rahmen von Entlastungsprogrammen und Reorganisationen wird wie folgt geändert:

Art. 2 Grundsatz

Beim Stellenabbau ist der zukünftige Personaleinsatz so zu gestalten, dass möglichst viele betroffene Angestellte in der Verwaltungseinheit weiterbeschäftigt werden können.

Art. 3 Einleitungssatz

Die Departemente und die Bundeskanzlei entscheiden in welchen Funktionsgruppen oder Berufskategorien offene Stellen:

Art. 6 Abs. 1, 2 Bst. c und 3

Jedes Departement und die Bundeskanzlei können bei Bedarf ein Job-Center bilden.

Das Job-Center:

c. sorgt zusammen mit den zuständigen Personaldiensten für die notwendige Umschulung und die gezielte Weiterbildung der betroffenen Angestellten;

Aufgehoben

Art. 9 Abs. 1

Die Departemente und die Bundeskanzlei finanzieren ihre Massnahmen nach dieser Verordnung.

von Entlastungsprogrammen und Reorganisationen

Art. 10a

Aufgehoben

Art. 11 Inkrafttreten und Geltungsdauer

Diese Verordnung tritt am1. Juli 2004 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2008.

Die Geltungsdauer wird bis zum 31. Dezember 2010 verlängert.

II

Diese Änderung tritt am1. Januar 2008 in Kraft.

14. November 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz