AS 2008 2923

Verordnung
über das paritätische Organ des Vorsorgewerks Bund
(VPOB)

Änderung vom 25. Juni 2008

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Verordnung vom 2. Mai 20071 über das paritätische Organ des Vorsorgewerks Bund wird wie folgt geändert:

Art. 2 Abs. 5

Die Vertreterinnen und Vertreter der Angestellten werden von den Delegierten des Vorsorgewerks Bund in der Delegiertenversammlung PUBLICA gewählt. Die Delegierten des Vorsorgewerks Bund geben sich ein Wahlreglement.

Art. 6a Übergangsbestimmung zur Änderung vom 25. Juni 2008

Die Vertreterinnen und Vertreter der Angestellten werden erstmals auf den1. Mai 2011 von den Delegierten des Vorsorgewerks Bund in der Delegiertenversammlung PUBLICA gewählt.

Scheidet vor diesem Zeitpunkt eine Vertreterin oder ein Vertreter der Angestellten aus dem paritätischen Organ aus, so bestimmen die Verbände des Bundespersonals die Nachfolgerin oder den Nachfolger nach bisherigem Recht.

II

Diese Änderung tritt am1. Juli 2008 in Kraft.

25. Juni 2008 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Pascal Couchepin

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova