AS 2008 4899
Mitteilung über die Gegenstandslosigkeit eines internationalen Abkommens
Infolge Ratifikation des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 19571 durch Österreich, ist folgendes Abkommen heute gegenstandslos:
Notenaustausch vom 6. März 19262 zwischen der Schweiz und Österreich betreffend Übergabe und Übernahme von Verbrechern
4. November 2008 Bundeskanzlei