AS 2008 4899

Mitteilung über die Gegenstandslosigkeit eines internationalen Abkommens

Infolge Ratifikation des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 19571 durch Österreich, ist folgendes Abkommen heute gegenstandslos:

Notenaustausch vom 6. März 19262 zwischen der Schweiz und Österreich betreffend Übergabe und Übernahme von Verbrechern

4. November 2008 Bundeskanzlei