AS 2008 5739
Verordnung
über die Gebühren und Aufsichtsabgaben
im Energiebereich
(GebV-En)
Änderung vom 12. November 2008
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 22. November 20061 über die Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich wird wie folgt geändert:
Art. 13a Gebühren im Bereich Stromversorgung und Energieproduktion
Das Bundesamt und die Elektrizitätskommission (ElCom) erheben Gebühren namentlich für Verfügungen und Entscheide im Zusammenhang mit:
der Stromversorgung;
den Anschlussbedingungen für Energieerzeugungsanlagen;
den Zuschlägen auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze.
Anhang 1 Ziff. 2 Aufgehoben
II
Diese Änderung tritt am1. Januar 2009 in Kraft.
12. November 2008 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Der Bundespräsident: Pascal Couchepin |
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova |