AS 2009 2565

Verordnung des EDI
über Zuckerarten, süsse Lebensmittel
und Kakaoerzeugnisse

Änderung vom 11. Mai 2009 (AS 2009 1977; SR 817.022.101)

Ziff. III Übergangsbestimmung zur Änderung vom 11. Mai 2009

statt: Lebensmittel, die vor dem 25. Mai 2009 hergestellt oder eingeführt worden sind, dürfen noch bis zum 24. Mai 2010 an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden.

muss es heissen: Lebensmittel, die den Bestimmungen gemäss der Änderung vom 11. Mai 2009 dieser Verordnung nicht entsprechen, dürfen noch bis zum 30. April 2010 nach bisherigem Recht eingeführt, hergestellt, gekennzeichnet und abgegeben werden.

3. Juni 2009 Bundeskanzlei