AS 2009 4803
Verordnung
über die Gebühren des Bundesamtes für Metrologie
(GebV-METAS)
Änderung vom 11. September 2009
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 5. Juli 20061 über die Gebühren des Bundesamtes für Metrologie wird wie folgt geändert:
Art. 4 Abs. 2
Der Stundenansatz beträgt: Franken
für Mitarbeitende des Administrativbereichs 126.–
für Mitarbeitende der Metrologiebereiche 215.–
Art. 4a Anpassung an die Teuerung
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement kann die Stundenansätze jeweils auf den nächstfolgenden Jahresanfang an die Erhöhung des Landesindexes der Konsumentenpreise anpassen, sofern die Erhöhung seit Inkrafttreten dieser Verordnung oder seit der letzten Anpassung 5 Prozent oder mehr beträgt.
II
Diese Änderung tritt am1. Januar 2011 in Kraft.
11. September 2009 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz |
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova |