AS 2009 823

Pfandbriefverordnung
(PfV)

Änderung vom 18. Februar 2009

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Pfandbriefverordnung vom 23. Januar 19311 wird wie folgt geändert:

Art. 18 Abs. 2bis und 2ter

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) kann in besonderen Fällen weitere Kapitalbestandteile als Eigenkapital zulassen, insbesondere nachrangige Darlehen.

Die Rückzahlung der Kapitalbestandteile nach Absatz 2bis bedarf der Zustimmung der FINMA. Der Rückzahlung gleichgestellt ist die Verrechnung mit Forderungen gegenüber einem oder mehreren Kapitalgebern.

II

18. Februar 2009 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

Diese Änderung wurde am 19. Februar 2009 vorerst im ausserordentlichen Verfahren veröffentlicht (Art. 7 Abs. 3 PublG; SR 170.512).