AS 2010 2945
Verordnung
über das Personal für die Friedensförderung,
die Stärkung der Menschenrechte und
die humanitäre Hilfe
(PVFMH)
Änderung vom 30. Juni 2010
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom2. Dezember 20051 über das Personal für die Friedensförderung, die Stärkung der Menschenrechte und die humanitäre Hilfe wird wie folgt geändert:
Art. 4 Abs. 1 Bst. a und c
Die folgenden Departemente bezeichnen die zuständigen Stellen für die Arbeitgeberentscheide sowie für die Betreuung:
das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) für zivile Einsätze, einschliesslich Einsätze von Polizeipersonal, und für den zivilen Teil bei zivil-militärischen Einsätzen;
Aufgehoben
Art. 6 Abs. 2 Bst. a und e
Die folgenden Ämter können je in ihren Bereichen über technische und administrative Einzelheiten völkerrechtliche Verträge abschliessen:
die Politische Direktion des EDA für die zivile Friedensförderung und die Stärkung der Menschenrechte, einschliesslich der Entsendung von Spezialisten und Spezialistinnen bei internationalen Polizeieinsätzen;
Aufgehoben die humanitäre Hilfe
II
Die Organisationsverordnung vom 17. November 19992 für das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement wird wie folgt geändert:
Art. 10 Abs. 9
Aufgehoben
III
Diese Änderung tritt am 15. Juli 2010 in Kraft.
30. Juni 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard |
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova |