AS 2010 33

Bundesbeschluss
über die Genehmigung
eines Doppelbesteuerungsabkommens
mit der Volksrepublik Bangladesch

vom 23. September 2009

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. Januar 20092,
beschliesst:

Art. 1

Das am 10. Dezember 20073 unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Volksrepublik Bangladesch zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen wird genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Ständerat, 10. März 2009

Nationalrat, 23. September 2009

Der Präsident: Alain Berset

Die Präsidentin: Chiara Simoneschi-Cortesi

Der Sekretär: Philippe Schwab

Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz