AS 2010 5761

Verordnung
über eine weitere Teilinkraftsetzung der Änderung
des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen
und Ausländer

vom 24. November 2010

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

Einziger Artikel 1 Artikel 98b des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 20051 über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) gemäss Artikel 2 Ziffer 1 des Bundesbeschlusses vom 11. Dezember 20092 über die Genehmigung und die Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung und des Beschlusses über das Visa-Informationssystem (VIS) tritt am1. Januar 2011 in Kraft. 2 Artikel 6 AuG gemäss dem Bundesbeschluss nach Absatz 1 ist bereits am 15. Mai 2010 in Kraft getreten. 3 Die übrigen Bestimmungen des AuG gemäss dem Bundesbeschluss nach Absatz 1 werden zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft gesetzt.

24. November 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2 AS 2010 2063

über die Ausländerinnen und Ausländer