AS 2010 5799

Verordnung
über die Stellen- und Personalbewirtschaftung
im Rahmen von Entlastungsprogrammen und
Reorganisationen

Änderung vom 24. November 2010

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Verordnung vom 10. Juni 20041 über die Stellen- und Personalbewirtschaftung im Rahmen von Entlastungsprogrammen und Reorganisationen wird wie folgt geändert:

Art. 7 Abs. 2

Das EPA beantragt die finanziellen Mittel für diese Pensionierungen mit dem Voranschlag.

Art. 11 Abs. 3

Die Geltungsdauer wird bis zum 31. Dezember 2014 verlängert.

II

Diese Änderung tritt am1. Januar 2011 in Kraft.

24. November 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova und Reorganisationen