AS 2010 5799
Verordnung
über die Stellen- und Personalbewirtschaftung
im Rahmen von Entlastungsprogrammen und
Reorganisationen
Änderung vom 24. November 2010
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 10. Juni 20041 über die Stellen- und Personalbewirtschaftung im Rahmen von Entlastungsprogrammen und Reorganisationen wird wie folgt geändert:
Art. 7 Abs. 2
Das EPA beantragt die finanziellen Mittel für diese Pensionierungen mit dem Voranschlag.
Art. 11 Abs. 3
Die Geltungsdauer wird bis zum 31. Dezember 2014 verlängert.
II
Diese Änderung tritt am1. Januar 2011 in Kraft.
24. November 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova und Reorganisationen