AS 2011 3323
Verordnung
über die militärischen Informationssysteme
(MIV)
Änderung vom 6. Juli 2011
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 16. Dezember 20091 über die militärischen Informationssysteme wird wie folgt geändert:
3. Kapitel, 2. Abschnitt (Art. 43–47) Aufgehoben Gliederungstitel vor Art. 66a
3. Abschnitt: Informationssystem Ausbildungsmanagement
Art. 66a Zweck und verantwortliches Organ
Das Informationssystem Ausbildungsmanagement (Learning Management System VBS; LMS VBS) ist eine Online-Lernplattform für Angehörige der Armee sowie Angestellte des VBS und dient der Ausbildung sowie der Ausbildungsführung und -kontrolle.
Der Führungsstab der Armee betreibt das LMS VBS.
Art. 66b Daten
Die im LMS VBS enthaltenen Daten sind im Anhang 29a aufgeführt.
Art. 66c Datenbeschaffung
Der Führungsstab der Armee beschafft die Daten für das LMS VBS:
von Angehörigen der Armee aus dem PISA;
von Angestellten des VBS bei den direkten und indirekten Vorgesetzten der betreffenden Person;
bei der betreffenden Person.
Art. 66d Datenbekanntgabe
Der Führungsstab der Armee macht die Daten des LMS VBS folgenden Stellen und Personen durch Abrufverfahren zugänglich:
der betreffenden Person;
den für die Ausbildungskontrolle der Armee zuständigen Personen;
den für die Ausbildung und Führung zuständigen Personen.
Art. 66e Datenaufbewahrung
Die Daten im LMS VBS werden längstens aufbewahrt bis zur:
Entlassung der Angehörigen der Armee aus der Militärdienstpflicht;
Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Angestellten des VBS.
Gliederungstitel vor Art. 71 6. Kapitel: Übrige Informationssysteme 1. Abschnitt: Daten der übrigen Informationssysteme nach MIG Gliederungstitel vor Art. 72a
2. Abschnitt: Informationssystem Verkehr und Transport
Art. 72a Zweck und verantwortliches Organ
Das System Verkehr und Transporte der Fachstelle Personenwagen (VT-FSPW) dient der Bewirtschaftung der Fahrzeugflotte der Berufsmilitärs, insbesondere der Führung und betriebswirtschaftlichen Steuerung sowie der Führung der elektronischen Fahrzeugdossiers.
Die Logistikbasis der Armee betreibt das System VT-FSPW.
Art. 72b Daten
Die im System VT-FSPW enthaltenen Personendaten sind im Anhang 35a aufgeführt.
Art. 72c Datenbeschaffung
Die Logistikbasis der Armee beschafft die Daten für das VT-FSPW:
bei der betreffenden Person;
beim SISLOG;
beim IPV.
Art. 72d Datenbekanntgabe
Die Logistikbasis der Armee gibt den Lieferanten und dem zuständigen Strassenverkehrsamt die für die Immatrikulation nach der Strassenverkehrsgesetzgebung notwendigen Personen- und Fahrzeugdaten bekannt.
Art. 72e Datenaufbewahrung
Die Daten des VT-FSPW werden nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der Gruppe Verteidigung während fünf Jahren aufbewahrt.
II
Anhang 1 wird gemäss Beilage geändert.
Anhang 22 wird aufgehoben.
Die Verordnung erhält die zusätzlichen Anhänge 29a und 35a gemäss Beilage.
III
Diese Änderung tritt am1. August 2011 in Kraft.
6. Juli 2011 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
|---|
Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey |
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova |
Anhang 1
(Art. 4) Daten des PISA
Ziff. 27, 49 und 105
27. Kaderbeurteilung und -empfehlung Stufe I 49. Kaderbeurteilung und -empfehlung Stufen II–IV und Z 105. Elektronisches Dokumenten-Management samt Korrespondenz zum Dienstverschiebungs-, Kontroll- und Qualifikationswesen sowie die Einverständniserklärung zur Durchführung einer Personensicherheitsprüfung
Anhang 29a
Daten des LMS VBS 1. AHV-Versichertennummer 2. Name 3. Vorname 4. Muttersprache 5. Einteilung 6. Dienst bei 7. Grad 8. Geschlecht 9. Funktion 10. Ausbildungsrelevante Spezialisierungen 11. E-Mail-Adresse (freiwillig und durch die betreffende Person selbstständig erfasst) 12. Mobiltelefonnummer (freiwillig und durch die betreffende Person selbstständig erfasst) 13. Lernerfolg bei Tests («erfüllt/nicht erfüllt») 14. Lernfortschritt (absolvierte Lerneinheiten in prozentualen Anteilen)
Anhang 35a
Daten des VT-FSPW 1. Personalnummer 2. Name 3. Vorname 4. Geburtsdatum 5. Telefonnummern 6. E-Mail-Adresse 7. Versandadressen (privat und geschäftlich) 8. Eintrittsdatum 9. Dienststelle 10. Lohnklasse 11. Lohnabzug 12. Sprache 13. Geschlecht 14. Grad 15. Einsatzgruppe 16. Personalkategorie (Berufsunteroffizier, Berufsoffizier, höherer Stabsoffizier) 17. Generalstabsangehörigkeit 18. Kontoangaben (Nummer, Inhaber, Ort) 19. Abkommandierungen 20. Langzeitabwesenheit 21. Pensionierung, Austritt