AS 2011 4489

Verordnung des BVET
über den Tierschutz beim Schlachten
(VTSchS)

vom 12. August 2010 (AS 2010 4245; SR 455.110.2)

Anhang 3 Ziff. 2.6

statt: Erfolgt die Entblutung nicht innerhalb von 10 Sek. nach Beginn der elektrischen Durchströmung, so muss die elektrische Durchströmung einen funktionellen Herzstillstand nach Ziffer 2.7 bewirken.

muss es heissen: Erfolgt die Entblutung nicht innerhalb von 10 Sek. nach Ende der elektrischen Durchströmung, so muss die elektrische Durchströmung einen funktionellen Herzstillstand nach Ziffer 2.7 bewirken.

4. Oktober 2011 Bundeskanzlei