AS 2011 4907
Verordnung
über die Miete und Pacht von Wohn- und
Geschäftsräumen
(VMWG)
Änderung vom 26. Oktober 2011
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 9. Mai 19901 über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen wird wie folgt geändert:
Art. 12a Abs. 1 und 2
Für Mietzinsanpassungen aufgrund von Änderungen des Hypothekarzinssatzes gilt ein Referenzzinssatz. Dieser stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen, volumengewichteten Durchschnittszinssatz für inländische Hypothekarforderungen und wird durch kaufmännische Rundung in Viertelprozenten festgesetzt.
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) gibt den Referenzzinssatz vierteljährlich bekannt.
II
Diese Änderung tritt am1. Dezember 2011 in Kraft.
26. Oktober 2011 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey |
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova |