AS 2012 1485
Verordnung
über explosionsgefährliche Stoffe
(Sprengstoffverordnung, SprstV)
Änderung vom 21. März 2012
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Sprengstoffverordnung vom 27. November 20001 wird wie folgt geändert:
Art. 119a Abs. 4
Aufgehoben
Art. 119b Übergangsbestimmung zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Sprengstoffen
Die Anforderungen an die Kennzeichnung und die Rückverfolgbarkeit von Sprengstoffen nach den Artikeln 20, 21 und 23 und nach Anhang 14 müssen ab dem 5. April 2013 erfüllt sein. Die Anforderungen nach Anhang 14 Ziffer 2 Absatz 5 sowie Ziffern 12 und 13 müssen jedoch erst ab dem 5. April 2015 erfüllt sein.
II
Diese Änderung tritt am 4. April 2012 in Kraft.
21. März 2012 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Die Bundespräsidentin: Eveline Widmer-Schlumpf |
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova |