AS 2012 3589
Verordnung
über Massnahmen gegenüber Guinea-Bissau
Änderung vom 15. Juni 2012
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom1. Juni 2012 über Massnahmen gegenüber Guinea-Bissau1 wird wie folgt geändert:
Art. 1 Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle der in den Anhängen1 und 2 aufgeführten natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen befinden, sind gesperrt.
Es ist verboten, den von der Sperrung betroffenen natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen Gelder zu überweisen oder Gelder und wirtschaftliche Ressourcen sonst wie direkt oder indirekt zur Verfügung zu stellen.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) kann Zahlungen aus gesperrten Konten, Übertragungen gesperrter Vermögenswerte sowie die Freigabe gesperrter wirtschaftlicher Ressourcen ausnahmsweise bewilligen zur:
Vermeidung von Härtefällen;
Erfüllung bestehender Verträge;
Erfüllung von Forderungen, die Gegenstand einer bestehenden Entscheidung eines Gerichts, einer Verwaltungsstelle oder eines Schiedsgerichts sind; oder
Wahrung schweizerischer Interessen.
Das SECO bewilligt Ausnahmen nach Absatz 3 nach Rücksprache mit den zuständigen Stellen des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten und des Eidgenössischen Finanzdepartements und, falls anwendbar, gemäss den relevanten Resolutionen des UNO-Sicherheitsrates.
Art. 3 Ein- und Durchreiseverbot
Die Einreise in die Schweiz oder die Durchreise durch die Schweiz ist den in den Anhängen1 und 2 aufgeführten natürlichen Personen verboten.
Das Bundesamt für Migration (BFM) kann in Übereinstimmung mit den Resolutionen des UNO-Sicherheitsrates und den Beschlüssen des zuständigen Komitees des UNO-Sicherheitsrates für natürliche Personen nach Anhang 1 Ausnahmen gewähren.
Das BFM kann für natürliche Personen nach Anhang 2 Ausnahmen gewähren:
aus erwiesenen humanitären Gründen;
zwecks Teilnahme an internationalen Konferenzen oder an einem politischen Dialog betreffend Guinea-Bissau; oder
zur Wahrung schweizerischer Interessen.
II
Der bisherige Anhang wird zu Anhang 1 und erhält die neue Fassung gemäss Beilage.
Diese Verordnung erhält einen zusätzlichen Anhang 2 gemäss Beilage.
III
15. Juni 2012 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Die Bundespräsidentin: Eveline Widmer-Schlumpf |
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova |
Diese Änderung wurde am 15. Juni 2012 vorerst im ausserordentlichen Verfahren veröffentlicht (Art. 7 Abs. 3 PublG; SR 170.512).
Anhang 1
(Art. 1 Abs. 1 und 3 Abs. 1 und 2) Natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Massnahmen nach den Artikeln1 und 3 richten Name Angaben zur Identität (Geburts- Funktion bzw. Gründe 1. António INJAI Staatsangehörigkeit: General, Generalstabschef – Chefe (alias António Guinea-Bissau de Estado-Maior Geral das Forças INDJAI) Geburtsdatum: Armadas 20.1.1955 António Injai beteiligte sich per- Geburtsort: Encheia, sönlich an der Planung und Leitung Sector de Bissorá, Região des Putschs vom1. April 2010, der de Oio, Guinea-Bissau zur unrechtmässigen Festnahme des Premierministers, Carlo Gomes Eltern: Wasna Injai und Junior, und des damaligen Chefs Quiritche Cofte der Streitkräfte, José Zamora Nationale ID-Nr.: unbe- Induta, führte. An der operativen kannt (Guinea-Bissau) Planung des Staatsstreichs vom Pass: Diplomatenpass 12. April 2012 war er ebenfalls AAID00435, ausgestellt beteiligt. am 18.2.2010 in Guinea- 18.2.2013 2. Mamadu TURE Staatsangehörigkeit: Generalmajor (alias Guinea-Bissau Stellvertretender Generalstabschef N’KRUMAH) Geburtsdatum: der Streitkräfte. Mitglied der 26.4.1947 «Militärführung», welche die Diplomatenpass Verantwortung für den Staats- Nr. DA0002186, ausge- streich vom 12. April 2012 überstellt am 30.3.2007 in nommen hat. 26.8.2013 3. Estêvão NA MENA Staatsangehörigkeit: General Guinea-Bissau Generalinspektor der Streitkräfte Geburtsdatum: oder Generalstabschef der Marine. 7.3.1956 Mitglied der «Militärführung», welche die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April 2012 übernommen hat.
4. Ibraima CAMARÁ Staatsangehörigkeit: Brigadegeneral (alias «Papa Guinea-Bissau Generalstabschef der Luftwaffe. Camará») Geburtsdatum: Mitglied der «Militärführung», 11.5. 1964 welche die Verantwortung für den Eltern: Suareba Camará Staatsstreich vom 12. April 2012 und Sale Queita übernommen hat. Diplomatenpass Nr. AAID00437, ausgestellt am 18.2.2010 in 18.2.2013 5. Daba NAUALNA Staatsangehörigkeit: Oberstleutnant (alias Daba Na Guinea-Bissau Sprecher der «Militärführung», Walna) Geburtsdatum: welche die Verantwortung für den 6.6.1966 Staatsstreich vom 12. April 2012 Eltern: Samba Naualna übernommen hat. und In-Uasne Nanfafe Diplomatenpass SA000417, ausgestellt am 29.10.2003 in Guinea- 10.3.2013
Anhang 2
(Art. 1 Abs. 1 und 3 Abs. 1 und 3) Natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Massnahmen nach den Artikeln1 und 3 richten Name Angaben zur Identität (Geburts- Funktion bzw. Gründe 1. Augusto MÁRIO General, Generalstabschef des CÓ Heeres 2. Saya Braia Na Staatsangehörigkeit: General, Befehlshaber der Präsi- NHAPKA Guinea-Bissau dentengarde 3. Tomás DJASSI Staatsangehörigkeit: Oberst, Befehlshaber der National- Guinea-Bissau garde 18.9.1968 die Verantwortung für den Staats- Pass: AAIS00820 ausge- streich vom 12. April 2012 überstellt am 24.11.2010 in nommen hat. Enger Berater des Guinea-Bissau, gültig bis Generalstabschefs der Streitkräfte, 27.4.2012 António Injai. 4. Cranha DANFÁ Staatsangehörigkeit: Oberst, Einsatzleiter des Gemein- Guinea-Bissau samen Stabes der Streitkräfte die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April 2012 übernommen hat. Enger Berater des Generalstabschefs der Streitkräfte, António Injai. 5. Celestino de Staatsangehörigkeit: Oberst, Präsident des «National CARVALHO Guinea-Bissau Defence Institute» 14.6.1955 die Verantwortung für den Staats- Eltern: Domingos de streich vom 12. April 2012 über- Carvalho e Josefa Cabral nommen hat. Ehemaliger Stabschef der Luftwaffe. Seine Anwesenheit Pass: Diplomatenpass in einer Delegation, die am DA0002166 ausgestellt am 26. April mit Vertretern der 19.2.2007 in Guinea- ECOWAS zusammentraf, bestätigt Bissau, gültig bis seine Mitwirkung an der «Militär- 15.4.2013 führung».
6. Sanhá CLUSSÉ Staatsangehörigkeit: Kapitän zur See (Kriegsmarine), Guinea-Bissau Amtierender Stabschef der Geburtsdatum: Kriegsmarine 28.9.1965 Mitglied der «Militärführung», die Eltern: Clusse Mutcha und die Verantwortung für den Staats- Dalu Imbungue streich vom 12. April 2012 übernommen hat. Seine Anwesenheit in Pass: SA 0000515 ausge- einer Delegation, die am 26. April stellt am 8.12.2003 in mit Vertretern der ECOWAS Guinea-Bissau, gültig bis zusammentraf, bestätigt seine 29.8.2013 Mitwirkung an der «Militärführung». 7. Júlio NHATE Staatsangehörigkeit: Oberstleutnant, Kommandant des Guinea-Bissau Fallschirmspringer- Gefechtsver- Geburtsjahr: 1972 bandes die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April 2012 übernommen hat. Oberstleutnant Júlio Nhate leitete die militärische Operation, die den Putsch vom 12. April 2012 unterstützte. 8. Tchipa NA BIDON Staatsangehörigkeit: Oberstleutnant, Leiter des militäri- Guinea-Bissau schen Nachrichtendienstes 28.5.1954 die Verantwortung für den Staats- Pass: Diplomatenpass streich vom 12. April 2012 über- DA0001564 ausgestellt am nommen hat. 30.11.2005 in Guinea- 15.5.2011 9. Tcham NA MAN Staatsangehörigkeit: Oberstleutnant, Leiter des Militär- (alias Namam) Guinea-Bissau krankenhause der Streitkräfte 27.2. 1953 die Verantwortung für den Staats- Eltern: Biute Naman und streich vom 12. April 2012 über- Ndjade Na Noa nommen hat. Oberstleutnant Tcham Na Man ist ferner ein Pass: SA0002264 ausge- Mitglied des militärischen Oberstellt am 24.7.2006 in kommandos. 23.7.2009 10. Samuel Staatsangehörigkeit: Major, Assistent des Einsatzleiters FERNANDES Guinea-Bissau der Nationalgarde 22.1.1965 die Verantwortung für den Staats- Eltern: José Fernandes e streich vom 12. April 2012 über- Segunda Iamite nommen hat. Pass: AAIS00048 ausgestellt am 24.3.2009 in 24.3.2012 11. Idrissa DJALÓ Staatsangehörigkeit: Major, Protokollarischer Berater Guinea-Bissau des Generalstabschefs 6.1.1962 die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April 2012 übernommen hat. Einer der ersten Offiziere, die ihre Zugehörigkeit zur «Militärführung» öffentlich bekannt haben; Unterzeichner eines ihrer ersten Communiqués (Nr. 5 vom 13. April). Major Djaló dient ferner im militärischen Nachrichtendienst. 12.
Bion NA Staatsangehörigkeit: Kommandant (Kriegsmarine), TCHONGO Guinea-Bissau Leiter des Geheimdienstes der (alias Nan Geburtsdatum: Kriegsmarine Tchongo) 8.4.1961 Mitglied der «Militärführung», die Eltern: Cunha Nan Tchon- die Verantwortung für den Staatsgo und Bucha Natcham streich vom 12. April 2012 übernommen hat. Pass: Diplomatenpass DA0001565 ausgestellt am 1.12.2005 in Guinea- 30.11.2008 13. Agostinho Sousa Staatsangehörigkeit: Kommandant (Kriegsmarine), CORDEIRO Guinea-Bissau Leiter der Logistik des gemeinsa- Geburtsdatum: men Stabs der Streitkräfte 28. Mai 1962 Mitglied der «Militärführung», die Eltern: Luis Agostinho die Verantwortung für den Staats- Cordeiro und Domingas streich vom 12. April 2012 über- Soares nommen hat. Pass: SA0000883 ausgestellt am 14.04.2004 in 15.4.2013 14. Paulo SUNSAI Staatsangehörigkeit: Hauptmann, Assistent des militäri- Guinea-Bissau schen Befehlshabers der North Region 15. Lassana CAMARÁ Staatsangehörigkeit: Leutnant, Leiter der Finanzen der Guinea-Bissau Streitkräfte die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April 2012 übernommen hat. Verantwortlich für die Veruntreuung öffentlicher Mittel, die für den Zoll, die Generaldirektion Verkehr und die Generaldirektion Grenzschutz und Migration vorgesehen waren. Mit diesen Mitteln wurde die «Militärführung» finanziert. 16. Julio NA MAN Staatsangehörigkeit: Leutnant, Adjutant des General- Guinea-Bissau stabschefs die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April 2012 übernommen hat. Leutnant Na Man war aktives Mitglied der operativen Führung des Putsches vom 12. April unter dem Befehl von António Injai. Ferner nahm er im Namen der «Militärführung» an Treffen mit politischen Parteien teil.