AS 2012 3945
Reglement
für das Bundesgericht
(BGerR)
Änderung vom 3. Juli 2012
Das Schweizerische Bundesgericht
verordnet:
I
Das Reglement für das Bundesgericht vom 20. November 20061 wird wie folgt geändert:
Art. 47 Abs. 4–6
Werden die Urteile und Urteilsdispositive sowie die Verfügungen, die vom Gerichtsschreiber bzw. der Gerichtsschreiberin mitunterzeichnet werden, elektronisch mitgeteilt, signiert er bzw. sie die elektronische Fassung.
Andere Verfügungen und Korrespondenz können im Auftrag des Abteilungspräsidiums oder des Instruktionsrichters bzw. der Instruktionsrichterin vom Kanzleipersonal unterzeichnet und elektronisch signiert werden.
Bisheriger Abs. 5
II
Diese Änderung tritt am 3. Juli 2012 in Kraft.
3. Juli 2012 Im Namen des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Lorenz Meyer Der Generalsekretär: Paul Tschümperlin