AS 2012 5799
Reglement
über die Schlichtungsstelle des Bundesverwaltungsgerichts
Änderung vom 23. Oktober 2012
Das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht
beschliesst:
I
Das Reglement vom 6. August 20071 über die Schlichtungsstelle des Bundesverwaltungsgerichts wird wie folgt ergänzt:
Art. 2a Konstituierung und Vorsitz
Die Schlichtungsstelle konstituiert sich selber und wählt aus ihren Mitgliedern:
die Vorsitzende oder den Vorsitzenden;
die Stellvertreterin oder den Stellvertreter.
Die Wahl erfolgt für zwei Jahre; die zweimalige Wiederwahl ist möglich.
II
Diese Änderung tritt am1. Januar 2013 in Kraft.
23. Oktober 2012 Im Namen des Schweizerischen Bundesverwaltungsgerichts Der Präsident: Markus Metz Der Generalsekretär: Jürg Felix