AS 2012 7483
Europäisches Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstrassen
(ADN)
Europäisches Übereinkommen vom 26. Mai 2000
über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstrassen (ADN)
In Anwendung von Art. 20 ADN hat der Generalsekretär der Vereinten Nationen am 2. Oktober 2012 die dem ADN beigefügte geänderte Verordnung1 auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt.
1 Diese Verordnung wird in der AS nicht veröffentlicht. Sie kann beim Bundesamt für Verkehr, Mühlestrasse 6, 3063 Ittigen, gratis eingesehen oder im Internet unter www.bav.admin.ch/grundlagen abgerufen werden.
Europäisches Übereink.