AS 2012 833

Bundesbeschluss
über die Genehmigung der Änderung des Abkommens
zwischen der Schweiz und Italien betreffend die Schifffahrt
auf dem Langensee und dem Luganersee

vom 15. Juni 2010

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 19. August 20092,
beschliesst:

Art. 1

Die Änderung des Abkommens vom2. Dezember 19923 zwischen der Schweiz und Italien betreffend die Schifffahrt auf dem Langensee und dem Luganersee wird gutgeheissen.

Der Bundesrat wird ermächtigt, die Änderung des Abkommens zu ratifizieren.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Ständerat, 10. Dezember 2009

Nationalrat, 15. Juni 2010

Die Präsidentin: Erika Forster-Vannini

Die Präsidentin: Pascale Bruderer Wyss

Der Sekretär: Philippe Schwab

Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz