AS 2013 1467
Tierseuchenverordnung
(TSV)
Änderung vom 8. Mai 2013
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 19951 wird wie folgt geändert:
Art. 179 Überwachung
Tiere der Rindergattung ab einem nachweislichen oder vermuteten Alter von
Monaten sind auf verändertes Prion-Protein zu untersuchen, wenn sie:
umgestanden sind;
nicht zum Zweck der Schlachtung getötet worden sind;
krank oder verunfallt zur Schlachtung gebracht worden sind.
II
Diese Änderung tritt am1. Juli 2013 in Kraft.
8. Mai 2013 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Der Bundespräsident: Ueli Maurer |
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova |