AS 2013 1649
Verordnung
über die Konzessionierung und Finanzierung
der Eisenbahninfrastruktur
(KFEV)
Änderung vom 29. Mai 2013
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 4. November 20091 über die Konzessionierung und Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur wird wie folgt geändert:
Art. 19a Prüfung alternativer Angebote
Vor grösseren Investitionen in Strecken, die vorwiegend dem regionalen Personenverkehr dienen, prüfen die Besteller, ob alternative Angebote mit einem besseren Kosten-Nutzen-Verhältnis möglich sind.
Bei der Prüfung berücksichtigen sie neben der Wirtschaftlichkeit insbesondere:
die Anliegen nach Artikel 31a Absatz 3 PBG2;
die Kosten des Verkehrs der betreffenden Linie;
die Auslastung der Linie während den Hauptverkehrszeiten;
die Auswirkungen auf die Qualität der Erschliessung.
II
Diese Änderung tritt am1. Juli 2013 in Kraft.
29. Mai 2013 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Der Bundespräsident: Ueli Maurer |
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova |