AS 2013 245

Verordnung
über die Amtshilfe bei Gruppenersuchen nach
internationalen Steuerabkommen

vom 16. Januar 2013

Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf das Steueramtshilfegesetz vom 28. September 20121,
verordnet:

Art. 1 Gruppenersuchen

Ersuchen nach internationalen Steuerabkommen, die die betroffenen Personen anhand eines Verhaltensmusters bestimmen, sind zulässig für Informationen über Sachverhalte, welche die Zeit ab Inkrafttreten des Steueramtshilfegesetzes vom 28. September 2012 betreffen.

Vorbehalten sind die abweichenden Bestimmungen des im Einzelfall anwendbaren Abkommens.

Art. 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am1. Februar 2013 in Kraft.

16. Januar 2013 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ueli Maurer Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova SR 672.51