AS 2013 5329

Verordnung des EDI
über Leistungen in der obligatorischen
Krankenpflegeversicherung
(Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV)

Änderung vom 6. Dezember 2013

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI)
verordnet:

I

Die Krankenpflege-Leistungsverordnung vom 29. September 19951 wird wie folgt geändert:

Art. 9b Abs. 1 Bst. b und bbis

Der Ernährungsberater, die Ernährungsberaterin oder die Organisation der Ernährungsberatung im Sinne der Artikel 46, 50a und 52b KVV berät auf ärztliche Anordnung hin oder in ärztlichem Auftrag Patienten und Patientinnen mit folgenden Krankheiten:

  1. Betrifft nur den französischen und italienischen Text.

  2. bis Adipositas und Übergewicht im Rahmen der «ambulanten individuellen multiprofessionellen strukturierten Therapie für übergewichtige und adipöse Kinder und Jugendliche» nach Anhang 1 Ziffer 4;

Art. 12e Bst. a

Die Versicherung übernimmt die Kosten für folgende Massnahmen zur frühzeitigen Erkennung in der allgemeinen Bevölkerung unter folgenden Voraussetzungen:

Massnahme Voraussetzung

a. Screening-Untersuchung auf Bei Neugeborenen. Phenylketonurie, Galaktosämie, Laboranalysen gemäss Analysenliste Biotinidasemangel, Adrenogenitales (AL). Syndrom, Kongenitale Hypothyreose, Medium-Chain-Acyl-CoA- Dehydrogenase (MCAD)-Mangel, Cystische Fibrose. …

II

Anhang 1 wird gemäss Beilage geändert.

Anhang 22 («Mittel- und Gegenständeliste») wird geändert.

Anhang 33 («Analysenliste») wird geändert.

III

Diese Verordnung tritt am1. Januar 2014 in Kraft.

6. Dezember 2013 Eidgenössisches Departement des Innern: Alain Berset

In der AS nicht veröffentlicht (Art. 20a). Die Änderung kann eingesehen werden unter www.bag.admin.ch > Themen > Krankenversicherung > Tarife und Preise > Mittel- und Gegenständeliste.

In der AS nicht veröffentlicht (Art. 28). Die Änderung kann eingesehen werden unter www.bag.admin.ch > Themen > Krankenversicherung > Tarife und Preise > Analysenliste.

Anhang 1

(Art. 1) Vergütungspflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für bestimmte ärztliche Leistungen

Ziff. 1 .1,1.3,1.4, 2.1, 2.2, 2.3, 3, 4, 5, 8, 9.2 und 9.3

1.1 Allgemein … Operative Adipo- Ja Der Patient oder die Patientin hat einen1.1.2000/ sitasbehandlung Body-Mass-Index (BMI) von mehr als 35. 1.1.2004/ Eine zweijährige adäquate Therapie zur1.1.2005/ Gewichtsreduktion war erfolglos.1.1.2007/ 1.7.2009/ Indikationsstellung, Durchführung, Quali-1.1.2011/ tätssicherung und Nachkontrollen gemäss1.1.2014 den Medizinischen Richtlinien der «Swiss Society for the Study of Morbid Obesity and Metabolic Disorders» (SMOB) vom 25. September 20134 zur operativen Behandlung von Übergewicht. Durchführung an Zentren, die aufgrund ihrer Organisation und ihres Personals in der Lage sind, bei der operativen Adipositasbehandlung die Medizinischen Richtlinien der SMOB vom 25. September 2013 zu respektieren. Bei Zentren, die von der SMOB nach den Administrative Richtlinien der SMOB vom 25. September 2013 anerkannt sind, wird davon ausgegangen, dass diese Voraussetzung erfüllt ist. Soll der Eingriff in einem Zentrum durchgeführt werden, das von der SMOB nicht anerkannt ist, ist vorgängig die Zustimmung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin einzuholen. … Radiofrequenzthera- Nein1.7.2002 pie zur Behandlung von Varizen … 1.3 Orthopädie, Traumatologie … Extrakorporale Nein1.1.1997/ Stosswellentherapie1.1.2000/

Das Dokument ist einsehbar unter: www.bag.admin.ch/ref (ESWT) am1.1.2002 Bewegungsapparat … 1.4 Urologie und Proktologie … Behandlung der Ja Harninkontinenz infolge neurogener1.1.2007/ Harninkontinenz Detrusorhyperaktivität in Zusammenhang1.8.2008/ durch cystoskopi- mit einer neurologischen Erkrankung bei1.7.2013/ sche Injektion von Erwachsenen.1.1.2014 Botulinumtoxin Typ Nach Ausschöpfung konservativer Thera- A in die Blasenwand pieoptionen. An einer in Neuro-Urologie oder Urogynäkologie spezialisierten Institution. … 2.1 Allgemein … Polysomnographie Ja Bei dringender Verdachtsdiagnose auf:1.3.1995/ Polygraphie – Schlafapnoesyndrom1.1.1997/ – periodische Beinbewegungen im Schlaf1.1.2002 – Narkolepsie, wenn die klinische Diagnose unsicher ist – ernsthafte Parasomnie (epileptische nächtliche Dystonie oder gewalttätiges Verhalten im Schlaf), wenn die Diagnose unsicher ist und daraus therapeutische Konsequenzen erwachsen Indikationsstellung und Durchführung in qualifizierten Zentren, gemäss den «Richtlinien der Schweizerischen Gesellschaft für Schlafforschung, Schlafmedizin und Chronobiologie vom 6. September 2001»5. Nein Routineabklärung der vorübergehenden1.1.1997 und der chronischen Insomnie, der Fibrositis und des Chronic Fatigue Syndrome Nein Bei dringender Verdachtsdiagnose auf:1.1.1997/ – eine Ein- und Durchschlafstörung,1.1.2002/ wenn die initiale Diagnose unsicher ist 1.4.2003 und die Behandlung, ob verhaltensmässig oder medikamentös, nicht erfolgreich ist; – persistierende zirkadiane Rhythmusstörung, wenn die klinische Diagnose unsicher ist. Nein Bei Geschwistern von Säuglingen, die am1.7.2011 Sudden Infant Syndrome (SIDS) verstorben sind.

Das Dokument ist einsehbar unter: www.bag.admin.ch/ref … Impfung mit dendri- Nein1.7.2002 tischen Zellen zur Behandlung des fortgeschrittenen Melanoms Photodynamische Ja Patienten oder Patientinnen mit leichter1.1.2014 Behandlung mit aktinischer Keratose 5-Aminolaevulinsäure … 2.2 Herz- und Kreislauferkrankungen, Intensivmedizin … Transmyokardiale Nein1.1.2000 Laser- Revaskularisation … Intrakoronare Nein1.1.2003 Brachytherapie … 2.3 Neurologie inkl. Schmerztherapie und Anästhesie … Interspinöse dyna- Ja In Evaluation1.1.2007/ mische Stabilisie- Durchführung der Operation nur durch1.1.2008/ rung der Wirbelsäule einen qualifizierten Chirurgen oder eine1.1.2009/ (z.B. vom Typ qualifizierte Chirurgin. Bei den durch die 1.7.2009/ DIAM) Schweizerische Gesellschaft für Spinale1.1.2011/ Chirurgie, die Schweizerische Gesell-1.1.2012/ schaft für Orthopädie und die Schweizeri-1.1.2014 sche Gesellschaft für Neurochirurgie bis anerkannten Chirurgen und Chirurginnen 31.12.2016 wird davon ausgegangen, dass sie entsprechend qualifiziert sind. Soll der Eingriff durch Chirurgen oder Chirurginnen durchgeführt werden, die nicht von der Schweizerischen Gesellschaft für Spinale Chirurgie, der Schweizerischen Gesellschaft für Orthopädie und der Schweizerische Gesellschaft für Neurochirurgie anerkannt sind, ist vorgängig die Zustimmung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin einzuholen. Die Leistungserbringer liefern dem Institut für evaluative Forschung in der orthopädischen Chirurgie der Universität Bern die für eine nationale Evaluation erforderlichen Daten.

Dynamische Stabili- Ja In Evaluation1.1.2007/ sierung der Wirbel- Durchführung der Operation nur durch1.1.2008/ säule (z.B. vom Typ einen qualifizierten Chirurgen oder eine1.1.2009/ DYNESYS) qualifizierte Chirurgin. Bei den durch die 1.7.2009/ Schweizerische Gesellschaft für Spinale1.1.2011/ Chirurgie, die Schweizerische Gesell-1.1.2012/ schaft für Orthopädie und die Schweizeri-1.1.2014 sche Gesellschaft für Neurochirurgie bis anerkannten Chirurgen und Chirurginnen 31.12.2016 wird davon ausgegangen, dass sie entsprechend qualifiziert sind. Soll der Eingriff durch Chirurgen oder Chirurginnen durchgeführt werden, die nicht von der Schweizerischen Gesellschaft für Spinale Chirurgie, der Schweizerischen Gesellschaft für Orthopädie und der Schweizerische Gesellschaft für Neurochirurgie anerkannt sind, ist vorgängig die Zustimmung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin einzuholen. Die Leistungserbringer liefern dem Institut für evaluative Forschung in der orthopädischen Chirurgie der Universität Bern die für eine nationale Evaluation erforderlichen Daten. …

Gynäkologie, Geburtshilfe … Nachweis des Nein1.7.2002/ Human-Papilloma-1.8.2008 Virus beim Cervix- Screening (Art. 12e Bst. b KLV) …

Pädiatrie, Kinderpsychiatrie Ambulante multi- Ja1. Therapieindikation:1.1.2008/ professionelle a. bei Adipositas1.7.2009/ Therapieprogramme (BMI > 97. Perzentile);1.1.2014 in Gruppen für b. bei Übergewicht (BMI zwischen übergewichtige und 90. und 97. Perzentile) und Vorlieadipöse Kinder und gen mindestens einer der folgenden Jugendliche Krankheiten, deren Prognose sich durch das Übergewicht verschlechtert oder die eine Folge des Übergewichts ist: Hypertonie, Diabetes mellitus Typ 2, gestörte Glukosetoleranz, endokrine Störungen, Syndrom der polyzystischen Ovarien, orthopädische Erkrankungen, nicht alkoholbedingte Fettleberhepa- Massnahmen Leistungs- Voraussetzungen gültig ab titis, respiratorische Erkrankungen, Glomerulopathie, Essstörungen in psychiatrischer Behandlung. Definition von Adipositas, Übergewicht und Krankheiten gemäss den von der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie (SGP) herausgegebenen Empfehlungen in der Fachzeitschrift «Pediatrica», Ausgabe No. 6/2006 vom 19. Dezember 20066 und No. 1/2011 vom 4. März 20117. 2. Programme:

  1. multiprofessioneller Therapieansatz gemäss den vom Schweizer Fachverein Adipositas im Kindes- und Jugendalter (akj) herausgegebenen Anforderungen in der Fachzeitschrift «Pediatrica», Ausgabe No. 2/2007 vom 13. April 20078;

  2. ärztlich geleitete Gruppenprogramme, anerkannt durch die gemeinsame Kommission der SGP und des akj. 3. Es ist eine pauschale Vergütung zu vereinbaren. Nein Vereinfachtes Programm für Kinder1.1.2014 zwischen 4 und 8 Jahren.

Ambulante individu- Ja1. Indikation:1.1.2014 elle multiprofessio- a. bei Adipositas nelle strukturierte (BMI > 97. Perzentile); Therapie für über- b. bei Übergewicht gewichtige und (BMI zwischen 90. und 97. Perzenadipöse Kinder und tile) und Vorliegen mindestens einer Jugendliche, der nachfolgenden Krankheiten, in 4 Schritten deren Prognose sich durch das Übergewicht verschlechtert oder die eine Folge des Übergewichts ist: Bluthochdruck, Diabetes mellitus Typ 2, gestörte Glukosetoleranz, endokrine Störungen, Syndrom der polyzystischen Ovarien, orthopädische Erkrankungen, nicht alkoholbedingte Fettleberhepatitis, respiratorische Erkrankungen, Glomerulopathie, Essstörungen in psychiatrischer Behandlung.

Das Dokument ist einsehbar unter: www.bag.admin.ch/ref

Das Dokument ist einsehbar unter: www.bag.admin.ch/ref

Das Dokument ist einsehbar unter: www.bag.admin.ch/ref Massnahmen Leistungs- Voraussetzungen gültig ab Definition von Adipositas, Übergewicht und Krankheiten gemäss den von der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie (SGP) herausgegebenen Empfehlungen in der Fachzeitschrift «Pediatrica», Ausgabe No. 6/2006 vom 19. Dezember 2006 und No. 1/2011 vom 4. März 2011. 2. Therapie:

  1. Schritt1: ärztlich betreuter multidisziplinärer Ansatz während 6 Monaten mit höchstens 6 Ernährungsberatungssitzungen und 2 diagnostischen Physiotherapiesitzungen,

  2. Schritte 2 und 3: ärztlich geleitete multidisziplinäre Programme, anerkannt durch die gemeinsame Kommission der SGP und des akj, wenn die Therapiedauer über die 6 Monate von Schritt1 hinausgeht oder bei Vorliegen einer bedeutenden Komorbidität,

  3. Schritt 4: Ärztliche Nachbehandlung.

Dermatologie … Laser bei: – Naevus Ja1.1.1993 teleangiectaticus – Condylomata Ja1.1.1993 acuminata – Aknenarben Nein1.7.2002 – Keloid Nein1.1.2004 … Ambulante Balneo- Nein1.7.2002 Phototherapie …

Psychiatrie Substitutions- Ja1. Einhaltung folgender Bestimmungen,1.1.2001/ behandlung bei Richtlinien und Empfehlungen:1.1.2007/ Opiatabhängigkeit a. bei der methadon-, buprenorphin-1.1.2010/ und morphin-retard-gestützten1.7.2012 Behandlung: «Substitutionsgestützte1.1.2001/ Behandlungen (SGB) bei1.1.2007/ Opioidabhängigkeit – Empfehlungen1.1.2010/ des Bundesamtes für Gesundheit1.1.2014 (BAG), der Schweizerischen Gesellschaft für Suchtmedizin (SSAM) und der Vereinigung der Kantons ärztinnen und Kantonsärzte Schweiz (VKS)» vom Juli 20139;

  1. bei der heroingestützten Behandlung: Bestimmungen der Verordnung vom 25. Mai 2011 über Betäubungsmittelsucht und andere suchtbedingte Störungen (SR 812.121.6) sowie Richtlinien und Empfehlungen des Handbuches des BAG zur heroingestützten Behandlung «Richtlinien, Empfehlungen, Information» vom September 200010. 2. Die verwendete Substanz oder das verwendete Präparat muss in der Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) oder in der Spezialitätenliste (SL) in der von Swissmedic genehmigten therapeutischen Gruppe (IT) aufgeführt sein. 3. Die Substitutionsbehandlung umfasst die folgenden Leistungen:

  2. ärztliche Leistungen: – Eintrittsuntersuchung inkl. Suchtanamnese, Psycho- und Somatostatus mit besonderem Augenmerk auf suchtbedingte und der Sucht zugrunde liegende Störungen – Einholen von Zusatzinformationen (Familie, Lebenspartner oder -partnerin, frühere Behandlungsstellen) – Erstellen der Diagnose und der Indikation – Erstellen eines Behandlungsplanes – Einleiten des Bewilligungsverfahrens und Erstellen von Berichten an den Krankenversicherer – Einleiten und Durchführung der Substitutionsbehandlung – Überwachte Abgabe der Substanz oder des Präparats, sofern diese nicht durch den Apotheker oder die Apothekerin erfolgt – Qualitätssicherung – Behandlung von Störungen durch den Gebrauch weiterer psychotroper Substanzen – Evaluation des therapeutischen Prozesses

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Das Dokument ist einsehbar unter: www.bag.admin.ch/ref – Rückfragen bei der Abgabestelle – Überprüfung der Diagnose und der Indikation – Anpassung der Behandlung und daraus resultierender Schriftverkehr mit Behörden – Berichterstattung an Behörden und Krankenversicherer – Qualitätskontrolle.

b. Leistungen des Apothekers oder der Apothekerin: – Herstellen von peroralen Lösungen nach ALT, inklusive Qualitätskontrolle – Überwachte Abgabe der Substanz oder des Präparates – Buchhaltung über den Wirkstoff und Berichterstattung an die Behörde – Berichterstattung an den verantwortlichen Arzt oder die verantwortliche Ärztin – Beratung 4. Die Leistung muss von der nach Ziffer 1 zuständigen Einrichtung erbracht werden. 5. Für die Substitutionsbehandlung können pauschale Vergütungen vereinbart werden. … Opiatentzugs- Nein1.1.1998 eilverfahren (UROD) unter Narkose … 9.2 Andere bildgebende Verfahren … Magnet- Nein1.7.2002 Enzephalographie … 9.3 Interventionelle Radiologie und Strahlentherapie Pionen- Nein1.1.1993 Strahlentherapie … Perkutane Diskek- Nein1.1.2014 tomie unter Fluoroskopie und CT- Kontrolle Zur Übereinstimmung der Seitenzahlen in allen Amtssprachen der AS bleibt diese Seite leer.

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