AS 2013 677

Informationsreglement
für das Bundespatentgericht
(IR-PatGer)

Änderung vom 12. Dezember 2012

Das Bundespatentgericht
verordnet:

I

Das Informationsreglement vom 28. September 20111 für das Bundespatentgericht wird wie folgt geändert:

Art. 3 Abs. 2 und 3

Betrifft nur den französischen Text.

Die Veröffentlichung erfolgt in nicht anonymisierter Form, es sei denn, der Schutz privater oder öffentlicher Interessen erfordert eine Anonymisierung. Diese kann von Amtes wegen vorgenommen werden. Bei privaten Interessen wird die Anonymisierung vorgenommen, wenn sie beantragt wird und begründet erscheint.

Art. 6 Abs. 2 Bst. b

Betrifft nur den französischen Text.

Art. 9 Sachüberschrift, Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. a und g sowie 2 und 3

Betrifft nur den französischen oder den italienischen Text.

Art. 10 Abs. 1

Betrifft nur den französischen Text.

II

Diese Änderung tritt am1. April 2013 in Kraft.

12. Dezember 2012 Im Namen des Bundespatentgerichts Der Präsident: Dieter Brändle Der zweite hauptamtliche Richter: Tobias Bremi