AS 2014 417
Verordnung
über die Miete und Pacht von Wohn- und
Geschäftsräumen
(VMWG)
Änderung vom 15. Januar 2014
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 9. Mai 19901 über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen wird wie folgt geändert:
Art. 14 Abs. 3bis
Förderbeiträge, die für wertvermehrende Verbesserungen gewährt werden, sind vom Betrag der Mehrleistungen abzuziehen.
Art. 19 Abs. 1 Bst. a Ziff. 5
Das Formular für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen und anderen einseitigen Vertragsänderungen im Sinne von Artikel 269d OR muss enthalten:
a. Für Mietzinserhöhungen: 5. bei Mehrleistungen die Angabe, ob der Vermieter Förderbeiträge für wertvermehrende Verbesserungen erhält.
II
Diese Verordnung tritt am1. Juli 2014 in Kraft.
15. Januar 2014 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Der Bundespräsident: Didier Burkhalter |
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova |