AS 2014 417

Verordnung
über die Miete und Pacht von Wohn- und
Geschäftsräumen
(VMWG)

Änderung vom 15. Januar 2014

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Verordnung vom 9. Mai 19901 über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen wird wie folgt geändert:

Art. 14 Abs. 3bis

Förderbeiträge, die für wertvermehrende Verbesserungen gewährt werden, sind vom Betrag der Mehrleistungen abzuziehen.

Art. 19 Abs. 1 Bst. a Ziff. 5

Das Formular für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen und anderen einseitigen Vertragsänderungen im Sinne von Artikel 269d OR muss enthalten:

a. Für Mietzinserhöhungen: 5. bei Mehrleistungen die Angabe, ob der Vermieter Förderbeiträge für wertvermehrende Verbesserungen erhält.

II

Diese Verordnung tritt am1. Juli 2014 in Kraft.

15. Januar 2014 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Didier Burkhalter

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova