AS 2015 421

Berichtigung

Abkommen vom 14. Februar 2013

zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA

AS 2014 1743; SR 0.672.933.63

Berichtigung gemäss Notenaustausch vom 25. September 2014/7. Januar 2015, in Kraft seit 7. Januar 2015

Art. 2 Abs. 1 Ziff. 20 erster Satz

(20) Der Ausdruck «US-Konto» bedeutet ein von einem rapportierenden schweizerischen Finanzinstitut geführtes Finanzkonto, das von einer oder mehreren spezifizierten US-Personen oder von einem nichtamerikanischen Unternehmen, an dem eine oder mehrere spezifizierte US-Personen massgeblich beteiligt sind, gehalten wird. … (20) Der Ausdruck «US-Konto» bedeutet ein von einem rapportierenden schweizerischen Finanzinstitut geführtes Finanzkonto, das von einer oder mehreren spezifizierten US-Personen oder von einem nichtamerikanischen Unternehmen mit einer oder mehreren «beherrschenden Personen», die spezifizierte US-Personen sind, gehalten wird. … Anhang I Abschn. II.B.4 Bst. a Ziff. 1, Bst. b Ziff. 1, Bst. c Ziff. 1, Bst. d Ziff. 1 und Abschn. IV.D.3 Bst. c Ziff. 1 … (auf einem IRS-Formular W-8 oder einem ähnlichen vereinbarten Formular), … über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA. Berichtigung … (kann auf einem IRS-Formular W-8 oder einem ähnlichen vereinbarten Formular erfolgen), … Abschn. IV.D.1 Bst. b, Abschn. IV.D.4 Bst. b und c Ziff. 2 … (auf einem IRS-Formular W-8 oder W-9 oder einem ähnlichen vereinbarten Formular) … … (kann auf einem IRS-Formular W-8 oder W-9 oder einem ähnlichen vereinbarten Formular erfolgen) … 3. Februar 2015 Bundeskanzlei