AS 2015 5043
Verordnung des VBS
über die Bewertung der besonderen Funktionen im VBS
(Funktionsbewertungsverordnung VBS)
Änderung vom 7. Dezember 2015
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), im Einvernehmen mit dem Eidgenössichen Finanzdepartement,
verordnet:
I
Die Funktionsbewertungsverordnung VBS vom 21. Juni 20051 wird wie folgt geändert:
Art. 1 Abs. 2
Die Funktionsbewertungen sind in den Anhängen 1–5 aufgeführt.
Art. 2 Abs. 6
Die Bewertung und Zuweisung einzelner Stellen zu den Lohnklassen 18–38 erfolgt im Einvernehmen mit den Bewertungsstellen nach Artikel 53 Buchstaben a und b BPV.
II
Die Anhänge 1–5 erhalten die neue Fassung gemäss Beilage.
Die Anhänge 6–11 werden aufgehoben.
III
Diese Verordnung tritt am1. Januar 2016 in Kraft.
7. Dezember 2015 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport: Ueli Maurer
Anhang 1
Verteidigung
1 Berufsoffiziere und Berufsunteroffiziere
1.1 Berufsoffizier 13 Berufsoffizierskandidatinnen/-kandidaten nach bestandener Eignungsabklärung für Berufsoffiziere (Selektion 1) bis zur bestandenen Zulassungsprüfung zum Grundausbildungslehrgang (Selektion 2) 1.2 Berufsoffizier 15 Berufsoffiziersanwärter/innen nach bestandener Zulassungsprüfung zum Grundausbildungslehrgang (Selektion 2) mit eidgenössischer oder kantonaler Maturität vor und während des Bachelorlehrganges (BLG) an der Militärakademie an der ETH Zürich (MILAK) oder mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis vor und während der Grundausbildung zum Berufsoffizier an der Militärschule (MS).
1.3 Berufsoffizier 18 Berufsoffiziersanwärter/innen nach bestandener Zulassungsprüfung zum Grundausbildungslehrgang (Selektion 2) mit abgeschlossenem Hochschulstudium vor und während des Diplomlehrgangs (DLG) an der MILAK.
1.4 Berufsoffizier 22 Berufsoffiziere (BO) mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung an der MILAK (BLG, DLG) oder mit erfolgreich abgeschlossener MS, die als Berufsoffizier Kompaniekommandant und Stellvertreter/in Einheits-Berufsoffizier (BO Kp Kdt / Stv Einh BO), als Einheits-Berufsoffizier (Einh BO) in Schulen und Kursen, als Klassenlehrer/in in Kader- und Fachschulen oder als Musik- Berufsoffizier (Musik BO) eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 1) 1.5 Berufsoffizier 24 MusikBO, die als Chef/in (C) Musikbetrieb/-ausbildung eingesetzt 1.6 Berufsoffizier 26 BO mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung an der MILAK (BLG, DLG) oder mit erfolgreich abgeschlossener MS, die als Einh BO in Schulen und Kursen, als Klassenlehrer/in in Kader- und Fachschulen oder in einer gleichwertigen Funktion in der ganzen Breite ihres Ausbildungsspektrums vielseitig und breit eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 2) 1.7 Berufsoffizier 27 BO mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung an der MILAK (BLG, DLG) oder mit erfolgreich abgeschlossener MS, die den Weiterausbildungslehrgang1 (WAL 1) erfolgreich abgeschlossen haben und als Schulkommandant Stellvertreter/in (Schul Kdt Stv), als Klassenlehrer/in im Kommando Höhere Kaderausbildung der Armee (HKA) oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 3) 1.8 Berufsoffizier 28 BO, die den Weiterausbildungslehrgang 2 (WAL 2) erfolgreich abgeschlossen haben und als Schul Kdt einer Kleinschule oder in (Einsatzgruppe 3+) 1.9 Berufsoffizier 29 Schul Kdt, als Verteidigungsattaché/e oder in einer gleichwertigen (Einsatzgruppe 4) 1.10 Berufsoffizier 30 Stv Kdt Lehrverband (LVb) oder in einer gleichwertigen Funktion 1.11 Berufsoffizier 31 Stv Kdt MILAK, Kdt Kompetenzzentrum SWISSINT, als Kdt Kompetenzzentrum ABC-KAMIR, als Kdt Kommando Spezialkräfte (KSK) oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
1.12 Berufsunteroffizier 12 Berufsunteroffizierskandidatinnen/-kandidaten nach bestandener Eignungsabklärung für Berufsunteroffiziere (BU) (Selektion 1) bis zur bestandenen Zulassungsprüfung zum Grundausbildungslehrgang (Selektion 2).
1.13 Berufsunteroffizier 13 Berufsunteroffiziersanwärter/innen, die den Grad eines höheren Unteroffiziers (Höh Uof) bekleiden, nach bestandener Zulassungsprüfung zum Grundausbildungslehrgang (Selektion 2) vor und während der Grundausbildung zum BU.
1.14 Berufsunteroffizier 15 BU mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung an der Berufsunteroffiziersschule der Armee, die als Fachausbilder/in in Schulen, Lehrgängen (LG) und Kursen oder in einer gleichwertigen Funktion (Einsatzgruppe 1).
1.15 Berufsunteroffizier 19 BU mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung, die in der ganzen Breite ihres Ausbildungsspektrums vielseitig als Fachausbilder/in oder als Armeefahrlehrer/in, als C Dienste / Verkehr und Transporte (VT), als Leiter/in LG Organisation HKA oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 2) 1.16 Berufsunteroffizier 20 BU mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung, die eine Funktion mit erhöhter Fach- und Ausbildungsverantwortung ausüben. (Einsatzgruppe 2+) 1.17 Berufsunteroffizier 21 BU mit erfolgreich abgeschlossenem WAL1, die als C Fachbereich, als Führungsgehilfe (Fhr Geh) Rekrutierungszentrum, als Klassenlehrer/in in Kaderschulen oder in einer gleichwertigen Funktion (Einsatzgruppe 3).
1.18 Berufsunteroffizier 22 BU mit erfolgreich abgeschlossenem WAL 2, die als Klassenlehrer/in an der BUSA, als Fhr Geh von Schul Kdt, als C Fachausbildung, als Stv C Grundlagen Militärisches Personal (Stv C GMP) (Einsatzgruppe 4) 1.19 Berufsunteroffizier 23 BU mit erfolgreich abgeschlossenem WAL 2, die als Fhr Geh Stufe V, C Einsatz- und Laufbahnsteuerung (ELS), BU, Heer (HE), Luftwaffe (LW), Logistikbasis der Armee (LBA), HKA, Führungsunterstützungsbasis FUB und Kdt LVb, als Lehrgangsleiter/in an der BUSA oder als C GMP eingesetzt sind.
2 Fachberufsoffiziere, Fachberufsunteroffiziere und
Berufssoldaten 2.1 Fachberufsoffizier 10 Fachberufsoffiziersanwärter/innen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis während der Grundausbildung zu Angehörigen der Militärpolizei.
2.2 Fachberufsoffizier 15 Fachberufsoffiziere (FBO) mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung, die als Spezialist/in Logistik Operationen (Spez Log Ops) oder als Spezialist/in Transport Operationen (Spez Trans Ops) im KSK eingesetzt sind. Fachberufsoffiziersanwärter/innen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis während der Grundausbildung zur/zum Angehörigen des Armee-Aufklärungsdetachement 10 (AAD 10).
2.3 Fachberufsoffizier 16 FBO mit abgeschlossener Polizeiausbildung im Militärpolizei Spezial-Detachement (MP Spez Det).
2.4 Fachberufsoffizier 17 FBO mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung zum Operator/zur Operatorin des AAD 10 oder die als C Trans Ops im KSK 2.5 Fachberufsoffizier 18 FBO mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und einer Sicherheitsausbildung, die als Zugführer der mobilen Militärpolizei (Mob MP Zfhr), als Gruppenführer (Grfhr) im MP Spez Det, als C Log Ops / Stv C Support im KSK oder als Fachausbilder/in im KSK eingesetzt 2.6 Fachberufsoffizier/in 19 FBO mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und einer Sicherheitsausbildung, die als Einsatzleiter/in (Ei L) Sicherheitstransporte 2.7 Fachberufsoffizier 20 FBO mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und einer Sicherheitsausbildung sowie erweiterten Kenntnissen in den Bereichen Sicherheit, Polizei oder Kampfmittelbeseitigung (KAMIBES), die als C KAMIBES Det, als Zfhr oder als Einsatzoffizier (Ei Of) im MP Spez Det oder als Zfhr im AAD 10 eingesetzt sind.
2.8 Fachberufsoffizier 21 FBO mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und einer Sicherheitsausbildung sowie erweiterten Kenntnissen, die als Op Of, als Stabsoffizier im Stab KSK oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
2.9 Fachberufsoffizier 22 FBO mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und einer Sicherheitsausbildung sowie erweiterten Kenntnissen, die als Stv Kdt / C Einsatz, als Kommissar/in, als Ei Of Explosive Ordnance Disposal (EOD) / Peace Support Operation (PSO) oder in einer gleichwertigen 2.10 Fachberufsoffizier 23 FBO mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und einer Sicherheitsausbildung sowie erweiterten Kenntnissen, die als C Ausbildung Kampfmittelbeseitigung und Minenräumung (KAMIR) oder als C Personaleinsatzplanung und Personelles der Truppe eingesetzt sind.
2.11 Fachberufsoffizier 24 FBO mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und einer Polizeiausbildung oder einer Spezialausbildung im Bereich Minenräumung, EOD oder PSO, die als Kp Kdt, als C Mil Kripo, Kdt MP Abschirmdetachement (MPAD), als Det Kdt oder als C EOD / PSO eingesetzt 2.12 Fachberufsoffizier 25 FBO mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und einer Polizeiausbildung oder einer Spezialausbildung, die als Kdt MP Spez Det 2.13 Fachberufsunteroffizier 10 Fachberufsunteroffiziersanwärter/innen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis während der Grundausbildung zum/zur Angehörigen der MP.
2.14 Fachberufsunteroffizier 12 Fachberufsunteroffiziersanwärter/innen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis während der Grundausbildung zum/zur Angehörigen des AAD 10. Fachberufsunteroffiziere (FBU) mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und einer Sicherheitsausbildung, die als Mob MP eingesetzt 2.15 Fachberufsunteroffizier 13 FBU mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und einer Sicherheitsausbildung, die als Mob MP Truppführer/in eingesetzt sind.
2.16 Fachberufsunteroffizier 14 FBU mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und einer Sicherheitsausbildung, die als Stv Mob MP Grfhr, als Ausbildungsunterstützer/in in den LVb oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt 2.17 Fachberufsunteroffizier 15 FBU mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und einer Polizeiausbildung, die als MP Uof, als Spez Log Ops oder als Spez Trans Ops im KSK oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind. Fachberufsunteroffiziersanwärter/innen mit abgeschlossenem Hochschulstudium während der Grundausbildung zum/zur Angehörigen des AAD 10.
2.18 Fachberufsunteroffizier 16 Polizei- oder Spezialausbildung, die als MP Postenchef/in Stv (Po C Stv), als Mob MP Grfhr, als Höh Uof MP Spez Det oder in 2.19 Fachberufsunteroffizier 17 Polizei- oder Spezialausbildung (Personenschutz, KAMIBES) sowie erweiterten Kenntnissen, die als Stv Mob MP Zfhr, als Verkehrs- Ausbildungsunterstützer/in in den Lehrverbänden mit SVEB1, als C Trans Ops im KSK, als Höh Uof Rettungssanitäter/in (Rttg San) im MP Spez Det oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind. FBU mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung zum Operator/zur Operatorin des AAD 10.
2.20 Fachberufsunteroffizier 18 Polizei- oder Spezialausbildung (Intervention, KAMIBES) sowie erweiterten Kenntnissen, die als MP Einsatz Uof, als MP Po C, als KAMIBES-Experte/-Expertin, als C Log Ops / Stv C Support im KSK, als Fachausbilder/in im KSK oder in einer gleichwertigen 2.21 Fachberufsunteroffizier 19 Polizei- oder Spezialausbildung, die als C Fachbereich, als C Führungsausbildung unteres Milizkader (FUM) / Fhr Geh Kdt oder in 2.22 Fachberufsunteroffizier 21 FBU mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und einer Polizeiausbildung sowie kriminalpolizeilichen Kenntnissen, die als Mil Kripo Uof oder als Höh Uof im Stab KSK eingesetzt sind.
2.23 Berufssoldaten 10 Berufssoldatenanwärter/innen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis während der Grundausbildung zur/zum Angehörigen der MP.
2.24 Berufssoldaten 13 Berufssoldaten mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und erweiterten Kenntnissen, die als Material- oder Munitionsspezialist/in eingesetzt sind.
3 Angehörige des militärischen Flugdienstes
3.1 Berufsmilitärpilot/in 15 Berufsmilitärpilotenanwärter/innen während der Grundausbildung als Berufsmilitärpilot/in (BMP).
3.2 Berufsmilitärpilot/in 24 BMP, die als Pilot/Pilotin, als Fluglehrer/in oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
3.3 Berufsmilitärpilot/in 25 BMP mit erhöhter Führungsverantwortung, die als Staffelkommandant oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
3.4 Berufsmilitärpilot/in 26 BMP mit höherer Führungsverantwortung oder selbständiger Fachverantwortung, die als Geschwaderkommandanten, als C Fachdienst 3.5 Berufsmilitärpilot/in 27 BMP mit höherer Führungsverantwortung und erweiterten Kompetenzen, die als Lehrgangskommandant Pilotenauswahl / fliegerische Grundausbildung, als Kdt Lufttransportdienst des Bundes (LTDB) 3.6 Berufsmilitärpilot/in 28 BMP mit höherer Führungsverantwortung, höherer Fachverantwortung und erweiterten Kompetenzen, die als C Berufsfliegerkorps Luftwaffe (C BFK LW), als C Luftverteidigung, als C Luftaufklärung, als C Lufttransport (C LT) oder in einer gleichwertigen 3.7 Berufsmilitärpilot/in 29 BMP mit höherer Führungsverantwortung, höherer Fachverantwortung, erweiterten Kompetenzen und grösserer Führungsspanne, die als Kdt Pilotenschule Luftwaffe, als C Air Traffic Management (C ATM), als C Planung-Projekte-Versuche (C PPV) oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
3.8 Berufsbordoperateur/in 19 Berufsbordoperateure/-operateurinnen (BBO), die als BBO, als 3.9 Berufsbordoperateur/in 20 BBO, Berufs-FLIR-Operateure/Operateurinnen oder Berufsbordfotografen/-fotografinnen, deren Obliegenheiten besonders hohe Anforderungen stellen.
3.10 Berufsbordoperateur/in 26 BBO mit erhöhter Fachverantwortung, die als C eines Fachdienstes oder einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
4 Zeitmilitär
4.1 Zeitoffizier 13 Zeitoffiziere mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Zfhr, die als Einh Kdt Stv, als Zfhr oder als Subalterner Of in Stäben 4.2 Zeitoffizier 15 Zeitoffiziere mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Einh Kdt, die als Of in Stäben eingesetzt sind. 4.3 Zeitoffizier 16 Zeitoffiziere mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Einh Kdt, die als solche eingesetzt sind.
4.4 Zeitoffizier 24 Militärische Untersuchungsrichter/innen, die als Strafverfolgungsorgan der Militärjustiz Strafuntersuchungen in der militärischen Gerichtsbarkeit, insbesondere im Bereich des Militärstrafgesetzes, des Strassenverkehrsgesetzes und bei Widerhandlungen gegen das humanitäre Völkerrecht, durchführen. 4.5 Zeitunteroffizier 9 Grfhr (Korporal [Kpl], Wachtmeister [Wm], Oberwachtmeister [Obwm]), die als TeamC, als BereichsC, als Spezialist/in, als Grfhr, als Fahrzeug Kdt, als C Waffen-Geräte System, als Zfhr Stv oder als Patrouillenführer/in (Patr Fhr) eingesetzt sind. 4.6 Zeitunteroffizier 12 Hauptfeldweibel (Hptfw), Feldweibel (Fw) oder Fourier (Four), die als Einheitsfeldweibel (Einh Fw), technische Unteroffiziere oder Einheitsfouriere (Einh Four) eingesetzt sind. 4.7 Zeitunteroffizier 13 Log Zfhr, die als solche eingesetzt sind. 4.8 Zeitsoldat 7 Zeitsoldaten mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Soldaten (Soldat [Sdt], Gefreiter [Gfr], Obergefreiter [Ogfr]), die in verschiedenen Soldatenfunktionen eingesetzt sind.
5 Militärische Fahrschule
5.1 Fahrlehrer/in 16 Fahrlehrer/innen mit eidgenössischem Fachausweis und Fahrlehrerermächtigung, die hauptamtlich als Fahrlehrer/in eingesetzt sind.
6 Pflegedienst
6.1 Pflegefachperson 14 Pflegefachperson mit abgeschlossener Ausbildung als Dipl. Pflegefachfrau/Pflegefachmann HF oder gleichwertiger Ausbildung, die als Fachperson in einem medizinischen Zentrum oder einer Krankenabteilung eingesetzt ist und der Aufgaben in der Pflege, Behandlung und Betreuung von Patientinnen/Patienten, im administrativen und logistischen Betrieb sowie in der Fachausbildung von Angehörigen der Truppe übertragen sind.
6.2 Leiter/in Krankenabteilung / medizinisches Zentrum 15 der Region Pflegefachperson mit abgeschlossener Ausbildung als Dipl. Pflegefachfrau/Pflegefachmann HF oder gleichwertiger Ausbildung, die ein medizinisches Zentrum der Region oder eine Krankenabteilung leitet.
6.3 Leiter/in Pflegedienst einer militärmedizinischen Region 16 Pflegefachperson mit abgeschlossener Ausbildung als Dipl. Pflegefachfrau/Pflegefachmann HF oder gleichwertiger Ausbildung sowie Führungserfahrung, der die Gesamtverantwortung für eine militärmedizinische Region übertragen ist und die gleichzeitig ein medizinisches Zentrum der Region oder eine Krankenabteilung leitet.
6.4 Leiter/in Pflegedienst der Armee 25 Pflegefachperson mit Bachelor of Science in Pflege oder abgeschlossener Ausbildung als Dipl. Pflegefachfrau/Pflegefachmann HF mit langjähriger funktionsrelevanter Berufs- und Führungserfahrung, welche die Gesamtverantwortung für die Konzeption, die Organisation und die Ausbildung des stationären Pflegedienstes und der ambulanten Patientenbetreuung in der Armee trägt.
7 Schiessplatzpersonal
7.1 Schiessplatzwart/in 8 Angelernte Mitarbeiter/innen, die auf einem Schiessplatz für die Bedienung von Anlagen eingesetzt sind, Reparatur- und Unterhaltsarbeiten ausführen und mit Sicherheitsaufgaben betraut sind.
7.2 Schiessplatzchef/in 10 C Schiessplatz auf Waffenplätzen (Wpl) mit einfachen technischen Anlagen und Schiessplatzvorschriften, denen Hilfskräfte zugeteilt 7.3 Schiessplatzchef/in 11 C Schiessplatz auf Wpl mit einfachen technischen Anlagen und Schiessplatzvorschriften, denen Hilfskräfte zugeteilt sind und deren Obliegenheiten höhere Anforderungen stellen.
7.4 Schiessplatzchef/in 12 C Schiessplatz n, deren Obliegenheiten besonders hohe Anforderungen stellen. Darunter können namentlich fallen: – die Leitung eines Schiessplatzbetriebes auf einem grossen Wpl mit Nebenschiessplätzen, – die Überwachung / Leitung von Absperrdiensten bei Zielen in bewohnten Gebieten bzw. bei deren Überschiessen, – die Leitung eines zentralen Scheibendepots inkl. Belieferung der Truppe sowie Materialreparatur und -unterhalt.
Anhang 2
armasuisse
Testpilot/in 25 Testpilotinnen/-piloten, die für Prototypenerprobungen, Evaluationen, Einfliegen, Abnahmen, Waffenversuche und Flugdemonstrationen eingesetzt sind.
Testpilotinnen/-piloten, denen die Leitung der Gruppe Testpilotinnen/-piloten Helikopter oder Jet übertragen ist.
Chef Testpilot/in 27 Chefpilotinnen/-piloten, denen die fachliche, organisatorische und personelle Führung aller Testpilotinnen/-piloten übertragen ist und die gleichzeitig eine der Gruppen Testpilotinnen/-piloten Helikopter oder Jet leiten.
Flugversuchsingenieur/in 24 Flugversuchsingenieur/in eingesetzt sind.
Chef Flugversuchsingenieur/in 26 Flugversuchsingenieurinnen/-ingenieure, denen die fachliche, organisatorische und personelle Leitung der Gruppe Flugversuchingenieurinnen/-ingenieure übertragen ist.
Anhang 3
swisstopo
Kartograf/in 16 Kartografinnen/Kartografen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis als Kartografin/Kartograf oder mit gleichwertiger Ausbildung, die mit Aufgaben der topografischen oder thematischen Kartografie betraut sind oder kartografische Arbeiten auf dem Spezialgebiet der militärischen Kartografie ausführen, die höhere Anforderungen stellen.
Kartograf/in 18 Kartografinnen/Kartografen, die schwierige Aufgaben der topografischen, thematischen oder militärischen Kartografie ausführen und vielseitig eingesetzt sind.
Meisterkartograf/in 19 Kartografinnen/Kartografen, die besonders schwierige kartografische Arbeiten ausführen.
Anhang 4
Bevölkerungsschutz
Instruktor-Anwärter/in 15 Instruktor-Anwärter/innen mit eidgenössischem Fähigkeitsausweis oder Matura während des Diplomlehrgangs an der Lehrpersonalschule des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS).
Instruktor-Anwärter/in 18 Instruktor-Anwärter/innen mit abgeschlossenem Studium an einer höheren Fachschule oder einer Hochschule während des Diplomlehrgangs an der Lehrpersonalschule des BABS.
Instruktor/in 21 Mitarbeiter/innen mit abgeschlossenem Diplomlehrgang zur Zivilschutz-Instruktorin/zum Zivilschutz-Instruktor/an der Lehrpersonalschule des BABS, die als Lehrperson, Coach und Praxisbegleiter/in in Kursen und Übungen für Kader, Spezialisten/innen und Lehrpersonen im Bevölkerungsschutz, bei der Ausbildung der zivilen Führungsorgane sowie bei der Erarbeitung von Ausbildungsdokumentationen eingesetzt sind.
Dozent/in 22 Instruktorinnen/Instruktoren nach Ziffer 3 mit mehrjähriger Erfahrung und eidgenössischem Fachausweis als Ausbilder/in, die zusätzlich als Teilprojektleiter/in für die Erarbeitung von Ausbildungsdokumentationen verantwortlich sind und als Leiter/in von Veranstaltungen an externen Standorten eingesetzt werden.
Systemingenieur/in 22 Fachspezialistinnen/Fachspezialisten mit abgeschlossenem Hochschulstudium Richtung Informatik, Elektro- oder Netzwerktechnik, mit eidgenössischem Fachausweis als Ausbilder/in und mit mehrjähriger Erfahrung, die als Lehrperson in Kursen für Kader, Spezialisten/innen und Lehrpersonen im Bevölkerungsschutz sowie als Systemverantwortliche/r eingesetzt und die als Teilprojektleiter/in für die Erarbeitung von technischen Ausbildungsdokumentationen verantwortlich sind.
Projektleiter/in 23 Dozentinnen/Dozenten nach Ziffer 4 oder Systemingenieurinnen/Systemingenieure nach Ziffer 5 mit langjähriger Erfahrung und erfolgreich absolvierter Ausbildung zum Certified Project Management Associate (IPMA Level D), die hauptsächlich als Projektleiter/in für Fach- und Geschäftsbereichsprojekte eingesetzt sind.
Fachexpertin/Fachexperte/ 24 Projektleiter/innen nach Ziffer 6 mit langjähriger Erfahrung und erfolgreich absolvierter Ausbildung zum Certified Project Manager (IPMA Level C), die zusätzlich die gesamte Verantwortung für die Durchführung von Veranstaltungen und Übungen tragen, sowie die Verantwortung für die Organisation und Weiterentwicklung von Fachgebieten wahrnehmen.
Chef/in Fachbereich 27 Lehrpersonen mit abgeschlossener Führungsausbildung, die zusätzlich die vollumfängliche Führung des Fachbereichs in personeller, fachlicher, administrativer und finanzieller Hinsicht wahrnehmen. Sie verantworten die gesamte fachtechnische Organisation und Koordination sowie die Durchführung von Veranstaltungen. Als Projektleiter/in verantworten sie komplexe Amts- und Geschäftsbereichsprojekte und die stetige Weiterentwicklung des Fachbereichs unter Einbezug aller notwendigen Informationen über den jeweiligen Stand der Entwicklungen der Fachgebiete inner- und ausserhalb des Bevölkerungsschutzes und stellen die Aus- und Weiterbildung des unterstellten Personals sicher.
Anhang 5
Sport
Sportlehrer/in 20 Inhaber/innen eines Turn- und Sportlehrerdiploms I oder II einer Hochschule, Mitarbeiter/innen mit dem Sportlehrerdiplom BASPO der Eidgenössischen Hochschule für Sport Magglingen (EHSM) oder abgeschlossener Ausbildung als Sportlehrer/innen an einer Privatschule mit gleichwertigen Aufgaben, die als Fachlehrer/innen, als Klassenlehrer/innen oder als Kursleiter/innen eingesetzt sind.
Sportlehrer/in 23 Sportlehrer/innen, die ein J+S-Sportfach leiten oder denen gleichwertige Aufgaben übertragen sind.
Chefsportlehrer/in 24 Chefsportlehrer/innen, die einen Ausbildungsbereich leiten oder gleichwertige Führungsaufgaben erfüllen oder die ein anspruchsvolles J+S-Sportfach leiten und durch fachliche Spezialisierung für das BASPO (EHSM) besonders wichtige Ausbildungsaufgaben erfüllen.
Chefsportlehrer/in 25 Chefsportlehrer/innen, die einen grossen Ausbildungsbereich leiten oder entsprechende Führungsaufgaben erfüllen.
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