AS 2016 1281

Verordnung des VBS
über die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen
(EHSM-Verordnung, EHSM-V)

Änderung vom 12. März 2016 (AS 2016 939; SR 415.012)

Art. 25

statt: …

Art. 24 Studieninhalte

Der Bachelorstudiengang teilt sich auf in ein Grundstudium und eine Vertiefung. Die Inhalte sind in Anhang 1 festgelegt.

Der Masterstudiengang teilt sich auf in ein Grundstudium und eine Vertiefung. Die Inhalte sind in Anhang 2 festgelegt.

Art. 26 Abs. 3

Zum Erwerb der Titel nach Artikel 62 Absatz 3 SpoFöV müssen mindestens die Hälfte der für den Studienabschluss erforderlichen ECTS-Punkte, darunter diejenigen für die «Bachelorarbeit» nach Anhang 1 Buchstabe A Ziffer 9 und für die «Masterthesis» nach Anhang 2 Buchstabe A Ziffer 6 an der EHSM erworben worden sein. … muss es heissen: …

Art. 24 Studieninhalte

Der Bachelorstudiengang teilt sich auf in ein Grundstudium und eine Vertiefung. Die Inhalte sind in Anhang 1 festgelegt.

Der Masterstudiengang teilt sich auf in ein Grundstudium und eine Vertiefung. Die Inhalte sind in Anhang 2 festgelegt.

Art. 25

Aufgehoben

Art. 26 Abs. 3

Zum Erwerb der Titel nach Artikel 62 Absatz 3 SpoFöV müssen mindestens die Hälfte der für den Studienabschluss erforderlichen ECTS-Punkte, darunter diejenigen für die «Bachelorarbeit» nach Anhang 1 Buchstabe A Ziffer 9 und für die «Masterthesis» nach Anhang 2 Buchstabe A Ziffer 6 an der EHSM erworben worden sein. … 3. Mai 2016 Bundeskanzlei