AS 2016 1281
Verordnung des VBS
über die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen
(EHSM-Verordnung, EHSM-V)
Änderung vom 12. März 2016 (AS 2016 939; SR 415.012)
Art. 25
statt: …
Art. 24 Studieninhalte
Der Bachelorstudiengang teilt sich auf in ein Grundstudium und eine Vertiefung. Die Inhalte sind in Anhang 1 festgelegt.
Der Masterstudiengang teilt sich auf in ein Grundstudium und eine Vertiefung. Die Inhalte sind in Anhang 2 festgelegt.
Art. 26 Abs. 3
Zum Erwerb der Titel nach Artikel 62 Absatz 3 SpoFöV müssen mindestens die Hälfte der für den Studienabschluss erforderlichen ECTS-Punkte, darunter diejenigen für die «Bachelorarbeit» nach Anhang 1 Buchstabe A Ziffer 9 und für die «Masterthesis» nach Anhang 2 Buchstabe A Ziffer 6 an der EHSM erworben worden sein. … muss es heissen: …
Art. 24 Studieninhalte
Der Bachelorstudiengang teilt sich auf in ein Grundstudium und eine Vertiefung. Die Inhalte sind in Anhang 1 festgelegt.
Der Masterstudiengang teilt sich auf in ein Grundstudium und eine Vertiefung. Die Inhalte sind in Anhang 2 festgelegt.
Art. 25
Aufgehoben
Art. 26 Abs. 3
Zum Erwerb der Titel nach Artikel 62 Absatz 3 SpoFöV müssen mindestens die Hälfte der für den Studienabschluss erforderlichen ECTS-Punkte, darunter diejenigen für die «Bachelorarbeit» nach Anhang 1 Buchstabe A Ziffer 9 und für die «Masterthesis» nach Anhang 2 Buchstabe A Ziffer 6 an der EHSM erworben worden sein. … 3. Mai 2016 Bundeskanzlei