AS 2016 1657
Bundesbeschluss
betreffend die Änderung des Zusatz-Protokolls zum Abkommen
über die Gründung der «Eurofima», Europäische Gesellschaft
für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial
vom 11. März 1998
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 8 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 18. Dezember 19962,
beschliesst:
Art. 1
Die Änderung vom 26. April 19943 des Zusatz-Protokolls zum Abkommen vom 20. Oktober 19554 über die Gründung der «Eurofima», Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial, wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, sie zu ratifizieren.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Nationalrat, 10. Oktober 1997 Ständerat, 11. März 1998 Die Präsidentin: Stamm Judith Der Präsident: Zimmerli Der Protokollführer: Anliker Der Sekretär: Lanz