AS 2017 2095

Ausführungsordnung vom 7. Dezember 2006 zum Europäischen Patentübereinkommen
(AO EPÜ 2000)

Ausführungsordnung vom 7. Dezember 2006

zum Europäischen Patentübereinkommen (AO EPÜ 2000)

SR 0.232.142.21; AS 2007 6541

Änderung der Ausführungsordnung Vom Verwaltungsrat angenommen 14. Oktober 2015 In Kraft getreten am 1. Mai 2016 Übersetzung1

Der Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation,
gestützt auf das Europäische Patentübereinkommen2 (nachstehend «EPÜ» genannt), insbesondere auf Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe c, auf Vorschlag des Präsidenten des Europäischen Patentamts, nach Stellungnahme des Ausschusses «Patentrecht»,
beschliesst:

Art. 1

Die Ausführungsordnung zum EPÜ wird wie folgt geändert:

Regel 82 Absatz 2 erhält folgende Fassung: «(2) Ist ein Beteiligter mit der von der Einspruchsabteilung mitgeteilten Fassung nicht einverstanden, so kann das Einspruchsverfahren fortgesetzt werden. Andernfalls fordert die Einspruchsabteilung den Patentinhaber nach Ablauf der Frist nach Absatz 1 auf, innerhalb einer Frist von drei Monaten die vorgeschriebene Gebühr zu entrichten und eine Übersetzung der geänderten Patentansprüche in den Amtssprachen des Europäischen Patentamts einzureichen, die nicht die Verfahrenssprache sind. Wurden in der mündlichen Verhandlung Entscheidungen nach Artikel 106 Absatz 2 oder Artikel 111 Absatz 2 auf Schriftstücke gestützt, die nicht der Regel 49 Absatz 8 entsprachen, so wird der Patentinhaber aufgefordert, die geänderte Fassung

Übersetzung des englischen Originaltextes.

innerhalb der Dreimonatsfrist in einer Form einzureichen, die der Regel 49 Absatz 8 entspricht.»

Art. 2

Die in Artikel 1 dieses Beschlusses enthaltene Bestimmung gilt für alle europäischen Patente, für die in der mündlichen Verhandlung am oder nach dem Tag ihres Inkrafttretens eine Entscheidung nach Artikel 106 Absatz 2 oder Artikel 111 Absatz 2 EPÜ erlassen wird.

Art. 3

Die in Artikel 1 dieses Beschlusses enthaltene Bestimmung tritt am 1. Mai 2016 in Kraft.

Geschehen zu München am 14. Oktober 2015 Für den Verwaltungsrat Der Präsident: Jesper Kongstad