AS 2017 2637

Bundesbeschluss
über die Genehmigung des Notenaustauschs
zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme
der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 zur Schaffung des Fonds
für die innere Sicherheit im Bereich Aussengrenzen und Visa
(Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

vom 16. Dezember 2016

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom3. Juni 20162,
beschliesst:

Art. 1

Der Notenaustausch vom 6. Juni 20143 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung für Aussengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit wird genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, die Europäische Union nach Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b des Abkommens vom 26. Oktober 20044 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands über die Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen in Bezug auf den Notenaustausch nach Absatz 1 zu unterrichten.

Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 515/2014. BB

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d

Ziff. 3 BV).

Ständerat, 16. Dezember 2016 Nationalrat, 16. Dezember 2016 Der Präsident: Ivo Bischofberger Der Präsident: Jürg Stahl Die Sekretärin: Martina Buol Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Ablauf der Referendumsfrist Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 7. April 2017 unbenützt abgelaufen.5 25. April 2017 Bundeskanzlei