AS 2017 2835

Bundesbeschluss
über die Genehmigung und die Umsetzung des
Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag und
der Anlagen I–V zum Protokoll

vom 16. Dezember 2016

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom4. März 20162,
beschliesst:

Art. 1

Das Umweltschutzprotokoll vom4. Oktober 19913 zum Antarktis-Vertrag vom 1. Dezember 19594 und die Anlagen I–V zum Protokoll werden genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, den Beitritt der Schweiz zu erklären.

Art. 2

Der Bundesrat gibt anlässlich des Beitritts eine Erklärung nach Artikel 19 des Protokolls ab, wonach er den Internationalen Gerichtshof als zuständiges Organ für die Beilegung von zwischenstaatlichen Streitigkeiten wählt.

Art. 3

Das Bundesgesetz über die Umsetzung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis- Vertrag5 wird in der Fassung gemäss Anhang angenommen.

zum Antarktis-Vertrag und der Anlagen I–V zum Protokoll. BB

Art. 4

Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d

Ziff. 3 und 141a Abs. 2 BV).

Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten des Bundesgesetzes gemäss Anhang.

Nationalrat, 16. Dezember 2016 Ständerat, 16. Dezember 2016 Der Präsident: Jürg Stahl Der Präsident: Ivo Bischofberger Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Die Sekretärin: Martina Buol

Ablauf der Referendumsfrist und Inkraftsetzung

Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 7. April 2017 unbenützt abgelaufen.6

10. Mai 2017 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard

Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

Das BG vom 16. Dezember 2016 über die Umsetzung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag ist publiziert in AS 2017 2837

Der Beschluss über das Inkrafttreten wurde am5. Mai 2017 im vereinfachten Verfahren gefällt.