AS 2017 3337
Übereinkommen vom 20. August 1971 über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation
Übereinkommen vom 20. August 1971
über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation
SR 0.784.601; AS 1973 813
Änderung des Übereinkommens Abgeschlossen in Paris am 23. März 2007 In Kraft getreten am 16. Januar 2017 Übersetzung1
Der Text des Artikels XII Buchstabe c Absatz ii wird gestrichen und durch folgenden Wortlaut ersetzt: «ii. Falls das Unternehmen, oder irgend eine zukünftige Entität, das die Frequenzzuteilungen verwendet, die dem gemeinsamen Erbe angehören, auf die betreffende(n) Frequenzzuteilung(en) verzichtet, diese betreffende(n) Frequenzzuteilung(en) auf eine andere Weise verwendet als von diesem Übereinkommen bestimmt, oder Konkurs anmeldet, erlauben die Notifizierungsgeschäftsstellen die Nutzung der betreffenden Frequenzzuteilung(en) nur durch Entitäten, die ein Übereinkommen über Öffentliche Dienste unterschrieben haben, was ITSO ermöglichen wird sicherzustellen, dass die ausgewählten Entitäten die Kerngrundsätze respektieren.»
1 Übersetzung des französischen Originaltexts (RO 2017 3337)