AS 2017 3401

Geschäftsreglement
für das Bundesverwaltungsgericht
(VGR)

Änderung vom 21. März 2017

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) erlässt folgendes Reglement:

I

Das Geschäftsreglement vom 17. April 20081 für das Bundesverwaltungsgericht wird wie folgt geändert:

Gliederungstitel vor Art. 16

6. Abschnitt: Schlichtungsbehörden

Art. 16 Sachüberschrift Schlichtungsstelle

Art. 16a Schlichtungskommission

Die Schlichtungskommission gemäss dem Gleichstellungsgesetz vom 24. März 19952 besteht aus einem Präsidenten oder einer Präsidentin und einem Vizepräsidenten oder einer Vizepräsidentin, wobei diese beiden Funktionen mit Personen unterschiedlichen Geschlechts zu besetzen sind, sowie vier Mitgliedern und vier Ersatzmitgliedern, welche den Arbeitgeber sowie die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen paritätisch vertreten. Sie zählen gleich viele Frauen wie Männer.

Der Arbeitgeber wird durch mindestens ein Mitglied des Gerichts und einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin in Führungsposition jeweils unterschiedlichen Geschlechts vertreten. Es sind zwei Ersatzmitglieder unterschiedlichen Geschlechts zu stellen. Die Vertreter und Vertreterinnen des Arbeitgebers werden von der Verwaltungskommission gewählt.