AS 2017 3639

Reglement des EHB-Rates
über die Gebühren des Eidgenössischen
Hochschulinstituts für Berufsbildung
(EHB-Gebührenreglement)

Änderung vom 17. Mai 2017

Vom Bundesrat genehmigt am 9. Juni 2017

Der Rat des Eidgenössischen Hochschulinstituts für Berufsbildung (EHB-Rat)
verordnet:

I

Das EHB-Gebührenreglement vom 17. Februar 20111 wird wie folgt geändert:

Titel Verordnung des EHB-Rates über die Gebühren des Eidgenössischen Hochschulinstituts für Berufsbildung (EHB-Gebührenverordnung) Ersatz eines Ausdrucks In den Artikeln1, 2 und 8 wird «Reglement» ersetzt durch «Verordnung», mit den nötigen grammatikalischen Anpassungen.

Art. 3 Ausbildungsstudiengänge: Einschreibegebühr

Die Einschreibegebühr für die Ausbildungsstudiengänge beträgt 200 Franken.

Die Einschreibegebühr bleibt auch im Fall einer Abmeldung, des Nichtantretens oder des Abbruchs des Studiengangs geschuldet; sie wird nicht zurückerstattet.

Art. 3a Ausbildungsstudiengänge: Semester- und Materialgebühren

Die Semestergebühren für Ausbildungsstudiengänge betragen:

  1. für Diplomstudiengänge mit einer Studiendauer: 1. von zwei Jahren: 660 Franken, 2. von drei Jahren: 450 Franken;

  2. für Zertifikatsstudiengänge mit einer Studiendauer: 1. von einem Jahr: 280 Franken, 2. von zwei Jahren: 210 Franken.

Verlängert sich die Studiendauer, so werden für zusätzliche Semester die Gebühren der jeweils längeren Studiendauer gemäss Absatz 1 erhoben.

Die Semestergebühren für den Masterstudiengang betragen 800 Franken.

Zusätzlich zur Semestergebühr werden für Material pro Semester 50 Franken erhoben.

Im Fall einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn werden bereits bezahlte Semester- und Materialgebühren zurückerstattet.

Im Fall einer späterenAbmeldung, des Nichtantretens oder des Abbruchs des Studiengangs bleiben die Semester- und die Materialgebühren geschuldet beziehungsweise werden nicht zurückerstattet.

Art. 3b Ausbildungsstudiengänge: Gebühren für zusätzliche Leistungen

Für zusätzliche Leistungen werden folgende Gebühren erhoben:

  1. Abnahme der abschlussrelevanten Probelektion: 150 Franken;

  2. Abnahme der Diplomarbeit: 150 Franken;

  3. Abnahme der Masterarbeit und deren Verteidigung: 200 Franken.

II

Diese Verordnung tritt am1. August 2017 in Kraft.

17. Mai 2017 Im Namen des EHB-Rates Der Präsident: Philippe Gnaegi