AS 2017 3793

Schweizerische Eidgenossenschaft
Confédération suisse
Confederazione Svizzera
Confederaziun svizra

Übereinkommen vom 20. März 1958

über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut oder dafür verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden

SR 0.741.411; AS 1996 2158

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Reglement Nr. 139 zum Übereinkommen hinsichtlich dem Bremsassistenzsystem

Reglement Nr. 140 zum Übereinkommen

hinsichtlich der elektronischen Fahrdynamik-Regelsysteme (ESC)

Reglement Nr. 141 zum Übereinkommen

Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich ihrem Reifendruck-Überwachungssystem

1 Text und Geltungsbereich der Reglemente werden in der AS nicht veröffentlicht. Der Text kann beim Bundesamt für Strassen, 3003 Bern, bezogen oder auf der Internetseite der Vereinten Nationen eingesehen werden: www.unece.org/trans/main/wp29/wp29regs.html Der Geltungsbereich ist auf der Internetseite der Vereinten Nationen einsehbar: www.unece.org/trans/main/wp29/wp29wgs/wp29gen/wp29fdoestts.html

2 _ Übersetzung des französischen Originaltextes (RO 2017 3793).

Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut oder dafür

verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung

von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden. Übereink.

Reglement Nr. 142 zum Übereinkommen

hinsichtlich der Montage von Reifen

Reglement Nr. 143 zum Übereinkommen

Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Nachrüstsystemen für Dual-Fuel-Motoren von schweren Motorfahrzeugen, bestimmt zum Einbau in deren Dieselmotoren und schwere Motorfahrzeuge

Angewendet durch die Schweiz seit dem 19. Juni 2017