AS 2017 3793
Schweizerische Eidgenossenschaft
Confédération suisse
Confederazione Svizzera
Confederaziun svizra
Übereinkommen vom 20. März 1958
über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut oder dafür verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden
SR 0.741.411; AS 1996 2158
Änderung der Reglemente! Übersetzung?
Reglement Nr. 139 zum Übereinkommen hinsichtlich dem Bremsassistenzsystem
Reglement Nr. 140 zum Übereinkommen
hinsichtlich der elektronischen Fahrdynamik-Regelsysteme (ESC)
Reglement Nr. 141 zum Übereinkommen
Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich ihrem Reifendruck-Überwachungssystem
1 Text und Geltungsbereich der Reglemente werden in der AS nicht veröffentlicht. Der Text kann beim Bundesamt für Strassen, 3003 Bern, bezogen oder auf der Internetseite der Vereinten Nationen eingesehen werden: www.unece.org/trans/main/wp29/wp29regs.html Der Geltungsbereich ist auf der Internetseite der Vereinten Nationen einsehbar: www.unece.org/trans/main/wp29/wp29wgs/wp29gen/wp29fdoestts.html
2 _ Übersetzung des französischen Originaltextes (RO 2017 3793).
Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut oder dafür
verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung
von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden. Übereink.
Reglement Nr. 142 zum Übereinkommen
hinsichtlich der Montage von Reifen
Reglement Nr. 143 zum Übereinkommen
Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Nachrüstsystemen für Dual-Fuel-Motoren von schweren Motorfahrzeugen, bestimmt zum Einbau in deren Dieselmotoren und schwere Motorfahrzeuge
Angewendet durch die Schweiz seit dem 19. Juni 2017