AS 2017 3809

Informationsreglement
für das Bundesverwaltungsgericht

Änderung vom 21. März 2017

Das Bundesverwaltungsgericht erlässt folgendes Reglement:

I

Das Informationsreglement vom 21 Februar 20081 für das Bundesverwaltungsgericht wird wie folgt geändert:

Art. 4 Abs. 1

Das Bundesverwaltungsgericht legt alle Entscheide im Dispositiv mit Rubrum während 30 Tagen nach deren Eröffnung und nach Ablauf der Sperrfristen öffentlich auf (Art. 42 VGG). Entscheide aufgrund von Artikel 36b VGG werden nicht aufgelegt.

Art. 5 Veröffentlichung von Entscheiden

Das Bundesverwaltungsgericht veröffentlicht seine Entscheide sowohl in einer elektronischen Entscheiddatenbank als auch in einer amtlichen Entscheidsammlung. Entscheide aufgrund von Artikel 36b VGG werden nicht veröffentlicht.

Die amtliche Entscheidsammlung «Entscheide des Schweizerischen Bundesverwaltungsgerichts (BVGE)» wird in Papierform und in elektronischer F orm zur Verfügung gestellt.

II

Dieses Reglement tritt am1. September 2017 in Kraft.

21. M ärz 2017 Im Namen des Bundesverwaltungsgerichtes Der Präsident: Jean-Luc Baechler Die Generalsekretärin: Stephanie Rielle La Bella