AS 2017 4553
Verordnung des EDI
über die Personen- und Umgebungsdosimetrie
(Dosimetrieverordnung)
vom 26. April 2017
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat,
gestützt auf Artikel 53 Absatz 4, 61 Absätze 4 und 5, 77, 167 Absatz 4 sowie 191 Absatz 5 der Strahlenschutzverordnung vom 26. April 20171 (StSV),
verordnet:
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand
Diese Verordnung regelt die technischen Bestimmungen zur Personen- und Umgebungsdosimetrie und legt die Anforderungen an die Dosimetriesysteme fest.
Art. 2 Begriffsbestimmungen
Für diese Verordnung gelten die Begriffsbestimmungen nach Artikel 2 und den Anhängen1 und 4 der StSV und zusätzlich diejenigen nach Anhang 1 dieser Verordnung.
Art. 3 Aufsicht
Die anerkennenden Behörden nach Artikel 68 StSV beaufsichtigen die Personendosimetriestellen.
Art. 4 Gegenstand der Anerkennung einer Personendosimetriestelle
Die Anerkennung der Personendosimetriestelle erstreckt sich insbesondere auf folgende Gegenstände:
Festlegung der Messgrössen;
Strahlenarten und Radionuklide, die gemessen werden;
Messmethoden, die angewendet werden;
Format der Dosismeldung.
Art. 5 Veröffentlichung der Anerkennung
Die anerkennenden Behörden veröffentlichen die Liste der anerkannten Personendosimetriestellen.
Art. 6 Erfassung der wesentlichen Strahlungskomponenten
Kann die effektive Dosis durch Photonen- oder Neutronenstrahlung nachweisbar nicht mehr als 10 Prozent zur gesamten Jahresdosis einer Person beitragen, so kann im Einverständnis mit der Aufsichtsbehörde die individuelle Ermittlung dieses Strahlenanteils entfallen.
DieErfassung der effektiven Dosis durch Inkorporation in Kontrollbereichen gemäss Artikel 80 Absatz 1 StSV wird in den nuklidspezifischen Datenblättern in Anhang 15 geregelt.
Für Arbeiten in Zonen nach Artikel 82 StSV kann die individuelle Ermittlung der effektiven Dosis durch Inkorporation im Einverständnis mit der Aufsichtsbehörde für die Nuklide entfallen, die zusammen nicht mehr als1 mSv zur gesamten Jahresdosis einer Person beitragen können.
Wird in einem Arbeitsbereich nach Artikel 81 StSV bei einer Tätigkeit mit offenen radioaktiven Quellen der jährliche nuklidspezifische Umsatz von 200 Bewilligungsgrenzen (LA) oder, bei Tätigkeiten mit flüchtigen oder gasförmigen Quellen, von
Bewilligungsgrenzen überschritten, muss eine Inkorporationsüberwachung nach
Artikel 33 durchgeführt werden.
Art. 7 Dosimetrie verpflichteter Personen bei erhöhter Radioaktivität
Die ermittelten Dosiswerte von verpflichteten Personen sind zu protokollieren und zuhanden des Bundesamtes für Gesundheit verfügbar zu halten.
Die Dosimetrie kann von einer anerkannten Personendosimetriestelle durchgeführt
Wird eine Inkorporation vermutet, so ist eine Inkorporationsüberwachung nach
Artikel 33 vorzunehmen.
In hinreichend bekannten und homogenen Strahlenfeldern kann auf eine individuelle Dosismessung verzichtet werden, wenn die Dosis rechnerisch ermittelt wird.
2. Kapitel: Externe Bestrahlung von Personen
1. Abschnitt: Durchführung der Dosimetrie
Art. 8 Tragweise des Dosimeters
DasGanzkörperdosimeter muss auf Brusthöhe, bei schwangeren Frauen auf Bauchhöhe getragen werden.
Die Aufsichtsbehörde kann im Einzelfall eine andere Trageweise vorschreiben.
Art. 9 Tragen mehrerer Dosimeter
Die überwachten Personen müssen mehrere Dosimeter tragen, wenn der Dosiswert eines einzigen Dosimeters infolge der Inhomogenität des Strahlenfeldes für die Bestimmung der effektiven Dosis nicht repräsentativ ist.
Die Aufsichtsbehörde legt im Einzelfall fest:
wie die effektive Dosis aufgrund der Teilkörperdosen zu ermitteln ist;
wie die Meldung an die Personendosimetriestelle zu erfolgen hat.
Für beruflich strahlenexponierte Personen, die sich während Arbeiten in der interventionellen Radiologie in unmittelbarer Nähe der Patientin oder des Patienten aufhalten müssen, ist das Tragen eines zweiten Dosimeters obligatorisch.
Die Aufsichtsbehörde kann im Einzelfall verlangen, dass bei weiteren Tätigkeiten ein zweites Dosimeter getragen werden muss.
Art. 10 Tragweise mit Strahlenschutzschürze
Das Dosimeter muss unter der Strahlenschutzschürze auf Brusthöhe getragen werden. Bei Verwendung eines zweiten Dosimeters muss dieses über der Strahlenschutzschürze auf Brusthöhe getragen werden. Es ist durch die Personendosimetriestelle speziell zu kennzeichnen.
Mit zwei Dosimetern wird die totale Personendosis wie folgt berechnet:
Htotal(10) = Hunter(10) + a ∙ Hüber(10) Htotal(0,07) = Hunter(0,07) + Hüber(0,07) wobei Hunter die unter der Strahlenschutzschürze und Hüber die über der Strahlenschutzschürze gemessene Dosis bedeutet und a = 0,1, wenn die Strahlenschutzschürze die Schilddrüse nicht schützt bzw. a = 0,05, wenn sie sie schützt.
Die Bewilligungsinhaberin oder der Bewilligungsinhaber meldet der Personendosimetriestelle:
die Personen, die ein zweites Dosimeter benötigen;
ob diese Personen einen Schilddrüsenschutz tragen.
Die Personendosimetriestelle berechnet die totale Personendosis und meldet Hunter, Hüber und Htotal dem Betrieb und dem zentralen Dosisregister.
Art. 11 Augenlinsendosis
Die Augenlinsendosis wird der mit dem Ganzkörperdosimeter gemessenen Oberflächen-Personendosis Hp(0,07) gleichgesetzt. Alternativ kann sie mit einem Augenlinsendosimeter gemessen und gemeldet werden.
In inhomogenen Strahlenfeldern, in denen die Ganzkörperdosis für die Augenlinsendosis nicht repräsentativ ist, kann die Aufsichtsbehörde im Einzelfall verlangen, dass ein zweites Dosimeter in Augennähe getragen wird.
Werden zwei Ganzkörperdosimeter mit Strahlenschutzschürze getragen, so entspricht die Augenlinsendosis der totalen Oberflächen-Personendosis Htotal(0,07) gemäss Artikel 10 Absatz 2.
Beim Tragen einer Schutzbrille bestimmt die oder der Sachverständige im Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde einen individuellen Korrekturfaktor fL <1 und teilt diesen der Personendosimetriestelle mit. Die Personendosimetriestelle berechnet und meldet die individuelle Augenlinsendosis dem Betrieb und dem zentralen Dosisregister wie folgt: Ein Ganzkörperdosimeter: HAugenlinse = fL * Hp(0,07) Zwei Ganzkörperdosimeter mit Strahlenschutzschürze: HAugenlinse = Hunter(0,07) + fL * Hüber(0,07) wobei die Werte Hunter(0,07) und Hüber(0,07) gemäss Artikel 10 Absatz 2 festgelegt
Beim Tragen eines Augenlinsendosimeters über der Schutzbrille berechnet und meldet die Personendosimetriestelle die individuelle Augenlinsendosis dem Betrieb und dem zentralen Dosisregister wie folgt: HAugenlinse = fL * Hp(0,07) oder HAugenlinse = fL * Hp(3)
Art. 12 Extremitätendosimeter
Bei Tätigkeiten mit Strahlungsquellen, bei denen im Bereich der Hände hohe Dosisleistungen auftreten können, muss zusätzlich ein Extremitätendosimeter getragen werden. Dies ist insbesondere bei folgenden Tätigkeiten der Fall:
Manipulationen in Arbeitsbereichen mit γ-Strahlern bei einem Umsatz über 200 LA pro Jahr;
Manipulationen in Arbeitsbereichen mit β-Strahler mit Eβ max > 1 MeV im Arbeitsbereich Typ B oder bei einem Umsatz über 200 LA pro Jahr;
Untersuchungen im Hochdosisbereich der interventionellen Radiologie;
Justierungsarbeiten an analytischen Röntgenanlagen.
Die Aufsichtsbehörde kann im Einzelfall verlangen, dass bei weiteren Tätigkeiten, bei denen die Extremitätendosis pro Jahr über 25 mSv betragen kann, ein Extremitätendosimeter getragen werden muss.
Ein Extremitätendosimeter muss möglichst an derjenigen Stelle getragen werden, an der die höchste Dosis zu erwarten ist.
Art. 13 Ermittlung der Extremitätendosis bei der Handhabung offener Quellen
Bei der Handhabung offener Quellen wird die Extremitätendosis mit einem Korrekturfaktor aus der Fingerringdosis wie folgt berechnet: HExtr = fE * Hp(0,07) wobei Hp(0,07) die Fingerringdosis ist und fE der Korrekturfaktor. Der Korrekturfaktor beträgt fE = 5.
Mit Einverständnis der Aufsichtsbehörde kann die Bewilligungsinhaberin oder der Bewilligungsinhaber individuelle Korrekturfaktoren mittels geeigneter Messungen festlegen und verwenden.
Die Bewilligungsinhaberin oder der Bewilligungsinhaber meldet der Personendosimetriestelle die Personen, die mit offenen Quellen arbeiten, und deren individuelle Korrekturfaktoren.
Die Personendosimetriestelle berechnet die individuelle Extremitätendosis und meldet Hp(0,07), fE und HExtr dem Betrieb und dem zentralen Dosisregister.
Art. 14 Aktive Personendosimeter als Zweitdosimeter
Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen verlangen, dass aktive Personendosimeter (APD) eingesetzt werden, insbesondere wenn:
eine zeitnahe Expositionskontrolle der Personen im Strahlenfeld sicherzustellen ist (Jobdosimetrie);
Massnahmen beim Erreichen oder Überschreiten von Alarmschwellen einzuleiten sind;
strahlenexponierte Personen in Echtzeit über die Dosis, die sie während einer Tätigkeit erhalten, zu informieren und zu sensibilisieren sind;
das Verhalten exponierter Personen im Strahlenfeld zu optimieren und damit die Individual- und Kollektivdosis zu senken sind;
zur Sicherstellung des Dosisgrenzwertes für das ungeborene Kind eine zeitnahe Überwachung der Dosis angezeigt ist.
Art. 15 Verlängerung der Messperiode
Eine Verlängerung der Messperiode nach Artikel 61 Absatz 2 StSV über einen Monat hinaus ist mit Einverständnis der Aufsichtsbehörde möglich, insbesondere wenn:
a. die betroffenen Personen zusätzlich durch direkt ablesbare Personendosimetriesysteme überwacht werden; oder
b. eine Ortsdosimetrie mit Anzeige der Dosisleistung oder einem Alarm existiert.
2. Abschnitt: Technische Anforderungen an Dosimetriesysteme
Art. 16 Allgemeine Anforderungen
Die Messsysteme nach Artikel 66 Absatz 2 Buchstabe d StSV müssen die Bestimmung der operationellen Grössen nach Anhang 4 StSV für die Personendosimetrie bei externer Bestrahlung ermöglichen.
Art. 17 Anforderungen unter routinemässigen Bedingungen
Die Abweichung des unter routinemässigen Bedingungen ermittelten Dosiswertes Hm vom Sollwert der operationellen Grösse Ht muss für Photonenstrahlung innerhalb der in Anhang 2 festgelegten Schranken liegen.
Art. 18 Anforderungen für die Anerkennung
Die Dosimetriesysteme müssen die Anforderungen nach den Anhängen 3–9 erfüllen.
Die Abweichung des ermittelten Dosiswerts vom Sollwert unter Referenzbedingungen nach Artikel 22 darf nicht mehr als 10 Prozent betragen.
Die anerkennende Behörde kann im Einzelfall für die Ermittlung der Dosis die Anwendung eines Normalisierungsfaktors relativ zu den Referenzbedingungen erlauben, falls die Dosimeter in einem bekannten Strahlenfeld getragen werden, das sich erheblich vom Referenzstrahlenfeld unterscheidet.
Die anerkennende Behörde kann bezüglich der Energieabhängigkeit oder des Messbereichs Abweichungen von den Anforderungen gemäss den Anhängen 3–9 erlauben. Dazu muss von der Betreiberin oder vom Betreiber der Personendosimetriestelle nachgewiesen werden, dass:
ihr oder sein Dosimetriesystem in Strahlenfeldern eingesetzt wird, die nur in einem Teilenergiebereich einen signifikanten Dosisbeitrag liefern; oder
während der Strahlenexposition durch physikalische Gründe oder technische Massnahmen die Überschreitung eines bestimmten Dosishöchstwertes nicht möglich ist.
Art. 19 Zusätzliche Anforderungen für die Anerkennung von APD
Ein APD muss nach den anerkannten Regeln der Technik typengeprüft sein.
Durch geeignete Massnahmen und Vorkehrungen ist sicherzustellen, dass die Dosisdaten bis zum Transfer in den Datenspeicher der Personendosimetriestelle nicht gelöscht werden können.
Die Dosisleistungsabhängigkeit der Dosismessung, gegebenenfalls auch für gepulste Strahlung, muss spezifiziert sein.
Das Dosimeter muss den Anforderungen am Einsatzort gerecht werden.
Art. 20 Anforderungen an APD als Zweitdosimeter
Die Anforderungen an zusätzliche APD nach Artikel 14 werden von der Aufsichtsbehörde für konkrete Anwendungen festgelegt. Die Anforderungen umfassen:
die minimalen Messanforderungen;
die Kalibrierung und Rückverfolgbarkeit;
die Einstellung von Alarmschwellen;
die Qualitätssicherung.
Die mit einem APD ermittelten Dosiswerte müssen nach einem Arbeitseinsatz ausgewertet und registriert werden.
Art. 21 Vergleichsmessungen
Bei den Vergleichsmessungen nach Artikel 70 Absatz 2 StSV muss die Messgenauigkeit unter Referenzbedingungen nach Artikel 22 überprüft werden.
Liegen die ermittelten Dosiswerte bei Referenzbedingungen ausserhalb von
Prozent des Sollwertes, so muss die Personendosimetriestelle die Ursache abklären und allenfalls eine Neukalibrierung des Dosimetriesystems vornehmen.
Werden bei Vergleichsmessungen ergänzende Tests durchgeführt, so müssen die Anforderungen nach Artikel 17 und den Anhängen 3–9 unter Berücksichtigung allfälliger Ausnahmen gemäss Artikel 18 Absätze 3 und 4 erfüllt sein.
3. Abschnitt: Definitionen und technische Festlegungen
Art. 22 Referenzbedingungen
Die Referenzbedingungen sind am Phantom nach Artikel 23 im Dosisbereich zwischen 2 und 10 mSv definiert für Strahlenfelder folgender Quellen:
Photonen: Cäsium-137-Quelle;
Elektronen: Strontium/Yttrium-90-Quelle;
Neutronen: Americium/Beryllium-Quelle.
Art. 23 Definition des Phantoms
Das Phantom für Personendosimeter und Augenlinsendosimeter, mit denen die Oberflächen-Personendosis Hp(0,07) und die Tiefen-Personendosis Hp(10) gemessen werden, ist ein quaderförmiges Gefäss aus Polymethylmetacrylat/PMMA (Plexiglas) mit den Abmessungen von 30×30×15 cm3 und einer Wandstärke von 10 mm (vorne: 2,5 mm). Es ist mit Wasser gefüllt.
Die Aufsichtsbehörde legt im Einzelfall fest, welches Phantom bei Augenlinsendosimetern, mit denen die Augenlinsen-Personendosis Hp(3) gemessen wird, verwendet werden muss.
Das Phantom für Extremitätendosimeter ist ein Plexiglasstab mit einem Durchmesser von 19 mm und einer Länge von 300 mm.
Art. 24 Messgrössen
Die operationellen Grössen für die Personendosimetrie müssen anhand von Konversionskoeffizienten nach Anhang 10 aus den folgenden Grössen abgeleitet werden:
Luftkerma (Ka) für Photonen;
absorbierte Dosis (Da) in Luft oder Elektronenfluenz (Φ) für Elektronen;
Neutronenfluenz (Φ) für Neutronen.
Die Rückführbarkeit der Messsysteme auf nationale Normale hat über die Grössen von Absatz 1 zu erfolgen.
Art. 25 Bestrahlungsgeometrie für Photonen und Neutronen
Das Strahlungsfeld muss auf das Phantom zentriert und senkrecht dazu sein.
Bezugspunkt ist das Zentrum der Vorderseite der Phantomoberfläche hinter dem Dosimeter.
Die Distanz zwischen Quelle und Phantom muss für Photonenstrahlung mindestens 2 m betragen.
Das Strahlungsfeld muss das gesamte Phantom abdecken.
Art. 26 Bestrahlungsgeometrie für Betastrahlung
Das Strahlungsfeld muss auf das Phantom zentriert und senkrecht dazu sein.
Bezugspunkt ist das Zentrum der Vorderseite der Phantomoberfläche hinter dem Dosimeter.
Die Distanz zwischen Quelle und Phantom muss mindestens 20 cm und höchstens
cm betragen.
Das Strahlungsfeld muss das gesamte Phantom abdecken.
Art. 27 Referenzstrahlungsfelder
Die Referenzstrahlungsfelder nach Anhang 10 müssen den Normen ISO 2 40373 (Photonenstrahlung), ISO 85294 (Neutronenstrahlung) und ISO 69805 (Betastrahlung) entsprechen.
Art. 28 Bedingungen für die Kontrolle der Energieabhängigkeit
Die Energieabhängigkeit muss mit einem senkrechten Strahl auf das Phantom nach
Artikel 23 und bei einem Referenzwert der operationellen Messgrösse zwischen 2
und 10 mSv geprüft werden.
Art. 29 Bedingungen für die Kontrolle der Winkelabhängigkeit
Die Winkelabhängigkeit muss mit unter verschiedenen Winkeln einfallenden Strahlen auf das Phantom nach Artikel 23 und bei einem Referenzwert der operationellen Messgrösse zwischen 2 und 10 mSv geprüft werden.
International Organization for Standardization. Die in dieser Verordnung genannten technischen Normen der ISO können beim Bundesamt für Gesundheit, 3003 Bern, kostenlos eingesehen oder gegen Entgelt bei der Schweizerischen Normen-Vereinigung, Bürglistrasse 29, 8400 Winterthur, www.snv.ch bezogen
ISO 4037-1, Ausgabe:1996-12 Röntgen- und Gamma-Referenzstrahlung für die Kalibrierung von Dosimetern und Dosisleistungsmessgeräten und die Bestimmung ihrer Energieabhängigkeit – Teil 1: Eigenschaften und Erzeugung der Strahlung. ISO 4037-2, Ausgabe:1997-12 Röntgen- und Gamma-Referenzstrahlungen für die Kalibrierung von Dosimetern und Dosisleistungsmessgeräten und zur Bestimmung ihrer Energieabhängigkeit –
Teil 2 Dosimetrie für den Strahlenschutz für die Energiebereiche von 8 keV bis 1,3 MeV
und von 4 MeV bis 9 MeV. ISO 4037-3, Ausgabe:1999-06 Röntgen- und Gamma-Referenzstrahlungsfelder für die Kalibrierung von Dosis- und Dosisleistungsmessgeräten und für die Ermittlung des Ansprechvermögens in Abhängigkeit von der Photonenenergie – Teil 3: Kalibrierung von Orts- und Personendosimetern und Messung ihres Ansprechvermögens in Abhängigkeit von Energie und Einfallswinkel. ISO 4037-4, Ausgabe:2004-10 Röntgen- und Gamma-Referenzstrahlung zur Kalibrierung von Dosimetern und Dosisleistungsmessern und zur Bestimmung ihrer Ansprechempfindlichkeit als Funktion der Photonenenergie – Teil 4: Kalibrierung von Orts- und Personendosimetern in niedrigenergetischen Röntgen-Referenzstrahlungsfeldern.
ISO 8529-1, Ausgabe:2001-02 Neutronen-Referenzstrahlungen – Teil 1: Merkmale und Verfahren zur Erzeugung. ISO 8529-2, Ausgabe:2000-08 Neutronen-Referenzstrahlungsfelder – Teil 2: Grundlagen für die Kalibrierung von Strahlenschutz-Messgeräten bezüglich der das Strahlungsfeld charakterisierenden Basisgrössen. ISO 8529-3, Ausgabe:1998-11 Neutronen-Referenzstrahlungen – Teil 3: Kalibrierung von Orts- und Personendosimetern und Ermittlung ihres Ansprechvermögens in Abhängigkeit von der Neutronenenergie und des Einfallwinkels.
ISO 6980, Ausgabe:1996-10 Beta-Referenzstrahlung für die Kalibrierung von Dosis- und Dosisleistungsmessgeräten, und für die Bestimmung ihrer Energieabhängigkeit.
Art. 30 Bedingungen für die Prüfung der Reproduzierbarkeit
Die Reproduzierbarkeit muss unter Referenzbedingungen geprüft werden. Dazu ist die Streuung der Dosen, die von mehreren unter gleichen Bedingungen bestrahlten Dosimetern angezeigt werden, zu ermitteln.
Art. 31 Fading
Der Effekt des Fadings auf den Dosiswert muss unter den normalen Betriebsbedingungen über eine Messperiode ermittelt werden.
Art. 32 Rundung der Dosiswerte
Die Messwerte in mSv sind von den Personendosimetriestellen nach Abzug des Untergrundes auf eine Nachkommastelle zu runden.
Davon abweichend sind für Personendosimeter für Photonenstrahlung im untersten Dosisbereich (< 0,1 mSv) Messwerte unterhalb 0,075 mSv auf 0 abzurunden, Messwerte von 0,075 mSv und höher auf 0,1 mSv aufzurunden.
3. Kapitel: Interne Bestrahlung von Personen
1. Abschnitt: Durchführung der Dosimetrie
Art. 33 Inkorporationsüberwachung
Bei der individuellen Inkorporationsüberwachung wird die im Körper gespeicherte oder die ausgeschiedene Aktivität gemessen.
Die Messmethode muss die Anforderungen nach Anhang 15 erfüllen.
Wird der anerkennenden Behörde der Nachweis erbracht, dass eine andere Messmethode oder ein anderes Überwachungsintervall gleichwertig oder besser ist als die in Anhang 15 genannten, so sind Anpassungen bei den Inkorporationsmessungen nach Artikel 34 Absatz 1 Buchstabe b zulässig.
Art. 34 Messverfahren
Die Inkorporationsüberwachung ist durchzuführen:
mittels einer Triagemessung nach Artikel 40 durch den Betrieb; oder
mittels einer Inkorporationsmessung mit geeigneter Apparatur durch eine anerkannte Personendosimetriestelle.
Die Ergebnisse der Triagemessung werden nicht zur Dosisermittlung verwendet.
Liegt das Resultat einer Triagemessung über der nuklidspezifischen Messschwelle nach Anhang 15, so ist eine Inkorporationsmessung durchzuführen.
Art. 35 Überwachungsintervalle
Die Überwachungsintervalle für bestimmte Nuklide sind in Anhang 15 festgelegt.
Für Nuklide, die nicht in Anhang 15 enthalten sind, sind die Überwachungsintervalle so zu wählen, dass eine tatsächliche Inkorporation, die zu Beginn oder am Schluss des Intervalls stattgefunden hat, um nicht mehr als einen Faktor 3 unter- oder überschätzt wird.
Bei radioaktiven Stoffen mit sehr kurzen effektiven Halbwertszeiten (< 1 Tag) hat die Überwachung der Inkorporation durch häufige, zum Beispiel arbeitstägliche Triagemessungen zu erfolgen.
Ist der Arbeitseinsatz in einem Kontrollbereich zeitlich kürzer als das Überwachungsintervall für das dort gehandhabte Nuklid oder die dort für die Inkorporationsdosis relevanten Nuklide, so ist nach der Beendigung des Arbeitseinsatzes eine Triagemessung durchzuführen.
Art. 36 Nuklidgemische
Ist von einer gleichbleibenden Nuklidzusammensetzung auszugehen, so kann sich die Inkorporationsmessung auf ein Leitnuklid beschränken.
Die Dosisbestimmung aufgrund des überwachten Leitnuklids ist zu dokumentieren.
Art. 37 Messung der Aktivitätskonzentration in der Atemluft
Eignet sich in besonderen Fällen eine individuelle Inkorporationsüberwachung nicht, so kann mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde stattdessen eine Messung der Aktivitätskonzentration in der Atemluft erfolgen.
Art. 38 Spezielle Nuklide
Bestehen für bestimmte Nuklide keine anerkannten Inkorporationsmessstellen, so entscheiden die Aufsichtsbehörden, an welchen Stellen, mit welchen Messmethoden und wie häufig die entsprechenden Untersuchungen durchgeführt werden sollen.
Art. 39 Dosisermittlung bei Radonexposition
Bei einer Exposition durch Radon nach Artikel 51 Absatz 2 StSV wird die Dosisermittlung von einer für Radon anerkannten Personendosimetriestelle oder von der Bewilligungsinhaberin oder dem Bewilligungsinhaber mit einer Radonmessung nach Artikel 159 Absatz 1 StSV durchgeführt.
Die Dosisermittlung erfolgt nach Anhang 12.
Die Aufsichtsbehörde bestimmt nach Rücksprache mit der Bewilligungsinhaberin oder dem Bewilligungsinhaber den Gleichgewichtsfaktor (F).
Die Bewilligungsinhaberin oder der Bewilligungsinhaber kann mit dem Einverständnis der Aufsichtsbehörde einen Gleichgewichtsfaktor (F) mittels geeigneter Messungen festlegen und verwenden.
2. Abschnitt: Durchführung von Triagemessungen und Bedingungen für die Anerkennung von Inkorporationsmessstellen
Art. 40 Triagemessungen
Die nuklidspezifische Messschwelle bei Triagemessgeräten nach Anhang 15 muss mittels Kalibrierung oder einer Vergleichsmessung festgelegt werden. Sie muss alle drei Jahre überprüft werden.
In betriebsinternen Weisungen müssen dokumentiert werden:
die für die Triagemessungen gewählte Vorgehensweise, insbesondere Dosisleistungsmessung, Urinanalyse mittels Flüssigszintillationsmessung, Schilddrüsenmessung;
die Kalibrierung;
die qualitätssichernden Massnahmen.
Die Resultate der Triagemessungen müssen individuell protokolliert werden.
Art. 41 Anerkennung von Inkorporationsmessstellen
Die Anerkennung einer Inkorporationsmessstelle nach den Artikeln 66–68 StSV erfolgt für definierte Nuklide.
Bei der Ausscheidungsanalyse müssen die Aktivitäten respektive Aktivitätskonzentrationen zwischen dem 10-fachen und dem 100-fachen Wert der Messschwelle nach Anhang 15 mit einer maximalen Abweichung zum Sollwert von 20 Prozent bestimmt werden können.
Für Direktmessungen muss die Aktivität in einem Phantom, das von der anerkennenden Behörde genehmigt ist, zwischen der Messschwelle nach Anhang 15 und deren 100-fachem Wert bestimmt werden können. Der Messwert in diesem Bereich darf nicht mehr als 20 Prozent vom Sollwert abweichen.
Die Messsysteme müssen dem Stand der Technik entsprechen und durch eine ununterbrochene Kette von Vergleichsmessungen auf geeignete Normale rückführbar sein.
3. Abschnitt: Standardmodelle für die Berechnungen
Art. 42
Die Standardberechnung der effektiven Folgedosen hat nach Anhang 11 zu erfolgen.
Diefür die Berechnungen zu verwendenden nuklidspezifischen Daten sind in Anhang 15 festgelegt.
Für die Berechnung der Dosis im Routinebetrieb wird angenommen, dass der Inkorporationszeitpunkt in der Mitte des Überwachungsintervalls liegt. Ist der Inkorporationszeitpunkt bekannt, so sind die tatsächlichen Zeiten zu berücksichtigen.
Falls nachgewiesen wird, dass das radioaktive Material in der verwendeten Form einen vom Standardmodell abweichenden Stoffwechsel im Körper aufweist, ist mit dem Einverständnis der anerkennenden Behörde für die Inkorporationsmessungen ein Modell zu verwenden, das den betreffenden Fall besser beschreibt.
4. Kapitel: Umgebungsdosimetrie
1. Abschnitt: Allgemeine Definitionen und Vorgaben
Art. 43 Zweck der Umgebungsdosimetrie
Mithilfe der Umgebungsdosimetrie ist die Ortsdosis respektive die Ortsdosisleistung ausserhalb von Betrieben zu bestimmen:
zum Nachweis von Direktstrahlung und reflektierter oder gestreuter Strahlung (z. B. Skyshine) aus Betrieben;
zum Nachweis von Abweichungen vom natürlichen Untergrund infolge radioaktiver Substanzen;
zur Ermittlung von Zusatzinformationen zu Strahlenfeldern und der Dosisverteilung nach Störfällen.
Art. 44 Dosimetriesysteme zur Durchführung der Umgebungsdosimetrie
Die Systeme für die Umgebungsdosimetrie werden in vier Typen eingeteilt:
Typ1: ortsfeste passive Dosimeter mit einer Expositionszeit, die in der Regel bei mindestens einem Monat liegt;
Typ 2: ortsfeste Dosisleistungsmessgeräte mit automatischer Messwertübertragung;
Typ 3: mobile Dosisleistungsmessgeräte;
Typ 4: Spektrometrie-Messsysteme mit Auswertealgorithmus für die Ortsdosisleistung.
Die mit Umgebungsdosimetriesystemen zu ermittelnde Dosisgrösse ist die Umgebungs-Äquivalentdosis H*(10). Die Rückverfolgbarkeit der Messsysteme auf nationale Normale erfolgt nach Anhang 14:
für Photonen: über Luftkerma (Ka);
für Neutronen: über Neutronenfluenz (Φ).
Art. 45 Qualitätssicherung
Für die Messsysteme muss ein Qualitätssicherungsprogramm bestehen.
Die Kalibrierung muss auf nationale Normale rückführbar sein.
Die Prüfung der Messbeständigkeit von Umgebungsdosimetriesystemen der Typen 2 und 3 richtet sich nach Artikel 15 der Verordnung des EJPD vom7. Dezember 20126 über Messmittel für ionisierende Strahlung (StMmV).
Die Ermittlung der Ortsdosisleistung mit Umgebungsdosimetriesystemen des Typs 4 muss experimentell verifiziert werden.
Art. 46 Vergleichsmessungen und Kontrollen
Bei Vergleichsmessungen von Systemen des Typs1 muss die Messgenauigkeit unter Referenzbedingungen überprüft werden. Solche Vergleichsmessungen sind regelmässig durchzuführen.
Liegen die ermittelten Dosiswerte bei Vergleichsmessungen und Kontrollen unter Referenzbedingungen nach Artikel 47 ausserhalb von 20 Prozent des Sollwerts, so muss der Betreiber des Umgebungsdosimetriesystems die Ursachen abklären und Korrekturmassnahmen ergreifen, beispielsweise eine Nachkalibrierung vornehmen.
Werden bei Vergleichsmessungen ergänzende Tests durchgeführt, so müssen die Anforderungen nach Anhang 13 erfüllt sein.
Systeme des Typs 4 sind ebenfalls bei Vergleichsmessungen zu prüfen.
2. Abschnitt: Technische Vorgaben
Art. 47 Referenzbedingungen
Für Referenzbestrahlungen sind für Photonen und Neutronen die Strahlenfelder zu verwenden, die gemäss der StMmV7 für die Eichung vorgeschrieben sind.
Die Bestrahlungsbedingungen müssen den Vorgaben der StMmV entsprechen.
Die Bestrahlung muss für Systeme des Typs1 mit einer Dosis zwischen 0,5 und
mSv, für Systeme der Typen 2 und 3 mit einer Dosisleistung zwischen 0,1 und
mSv/h erfolgen.
Art. 48 Technische Anforderungen
Die Umgebungsdosimetriesysteme müssen dem Stand der Technik entsprechen und die Anforderungen nach Anhang 13 erfüllen.
Für die Ermittlung der Dosis ist die Anwendung eines Normalisierungsfaktors relativ zu den Referenzbedingungen erlaubt, falls die Dosimeter in einem bekannten Strahlenfeld aufgestellt werden, das sich erheblich vom Referenzstrahlenfeld unterscheidet.
Bezüglich der Energieabhängigkeit sind Abweichungen von den Anforderungen gemäss Anhang 13 erlaubt, falls das Dosimetriesystem in Strahlenfeldern eingesetzt wird, die nur in einem Teilenergiebereich einen signifikanten Dosisbeitrag liefern.
5. Kapitel: Schlussbestimmungen
Art. 49 Aufhebung eines anderen Erlasses
Die Dosimetrieverordnung vom7. Oktober 19998 wird aufgehoben.
Art. 50 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am1. Januar 2018 in Kraft.
26. April 2017 Eidgenössisches Departement des Innern: Alain Berset
AS 2000 804, 2007 5699
Anhang 1
(Art. 2) Begriffsbestimmungen Vorbemerkung Die Begriffe sind in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.
Dauerinkorporation Andauernde Aufnahme radioaktiver Stoffe in den menschlichen Organismus durch Ingestion, Inhalation oder durch Aufnahme durch die Haut.
Fading Differenz zwischen Messwert und Sollwert in Abhängigkeit von der Zeitspanne zwischen Bestrahlung und Auswertung relativ zum Sollwert in (%/Monat).
Fluenz Die Fluenz in einem Punkt eines Strahlenfeldes ist die Anzahl der Teilchen, die in eine kleine, um diesen Punkt zentrierte Kugel eintreten, dividiert durch die Querschnittsfläche dieser Kugel (cm-2).
Gleichgewichtsfaktor F Der Gleichgewichtsfaktor F ist das Verhältnis von gleichgewichtsäquivalenter Radon-Aktivitätskonzentration zu realer Radon-Aktivitätskonzentration. Für Rn-222 beträgt der Gleichgewichtsfaktor1, wenn sich die gesamten Radon- Folgeprodukte in Luft befinden (also kein Plate-out stattfindet). Er geht gegen Null, wenn alle Folgeprodukte aus der Luft kontinuierlich (mittels Plate-out, bspw. durch Luftreinigungssysteme) entfernt werden. In Gebäuden wird in der Regel F = 0,4 angenommen.
Halbwertszeit, effektive Die effektive Halbwertszeit berechnet sich wie folgt aus der biologischen und der physikalischen Halbwertszeit eines Nuklides: T½ biol ⋅ T½ phys T½ eff = T½ biol + T½ phys Bestimmung der effektiven Folgedosis E50 aufgrund der gemessenen Körperaktivität oder der Aktivität in den Ausscheidungen.
Kerma Kerma ist die Summe der Anfangswerte der kinetischen Energien der in einem Volumenelement der Materie durch indirekt ionisierende Strahlung erzeugten geladenen Teilchen pro Masseneinheit (kinetic energy released in material) (J/kg, Gy).
Leitnuklid Für die Dosisbestimmung repräsentatives Nuklid in einem Nuklidgemisch.
Messverfahren zur Feststellung von Inkorporationen ohne Bestimmung der entsprechenden effektiven Dosis.
Anhang 2
(Art. 17) Anforderungen unter routinemässigen Bedingungen an Personendosimeter für Photonenstrahlung für H t ≤ H 0 : 0 ≤ H m ≤ 2 H 0 Ht ist der Sollwert der operationellen Grösse Hm ist der unter Routinebedingungen ermittelte Dosiswert H0 ist die tiefste Dosis, die messbar sein muss (siehe Anhänge 3, 6 und 8)
Hm / H t
0
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
Hm / H t
0 0.1 1 10 100 1000 Ht / H 0
Anhang 3
Anforderungen an ein Personendosimeter
a. Messgrössen Hp(10) und Hp(0,07) Für Photonenstrahlung mit Energien zwischen 20 keV und 5 MeV Hm 0, 7 ≤ ≤1,3 für Hp(10) Ht Sekundärelektronengleichgewicht bis 5 MeV Hm 0, 7 ≤ ≤1,3 für Hp(0,07) Ht Standardabweichung s ≤ 10 % für Hp(10) und Hp(0,07)
Anhang 4
Anforderungen an ein Personendosimeter für Betastrahlung Hp(0,07) Hm Ht Hm Ht Standardabweichung s ≤ 10 %
Anhang 5
Anforderungen an ein Personendosimeter für Neutronenstrahlung Hp(10) Abweichung < 30 % im Bereich [1 mSv; 5 Sv] Hm 0,3 ≤ ≤ 3, 0 Ht für realistische Feldspektren im Einsatzbereich des Dosimeters Standardabweichung s ≤ 50 % Effekt < 30 %/Monat
Anhang 6
Anforderungen an ein Extremitätendosimeter Hp(0,07) Sekundärelektronengleichgewicht bis 1,5 MeV Hm Ht
Anhang 7
Anforderungen an ein Extremitätendosimeter für Betastrahlung Hp (0,07) Hm Ht Hm Ht
Anhang 8
(Art. 18 und 21) Anforderungen an ein Augenlinsendosimeter Hp (0,07) oder Hp(3) Sekundärelektronengleichgewicht bis 1,5 MeV Hm Ht
Anhang 9
(Art. 18 und 21) Anforderungen an ein Augenlinsendosimeter für Betastrahlung Hp (0,07) oder Hp(3) Hm Ht Hm Ht
Anhang 10
(Art. 24 und 27) Konversionskoeffizienten für die Personendosimetrie
a. Konversionskoeffizienten für Photonen Konversionskoeffizienten von Luftkerma in Tiefen-Personendosen Hp(10) und Oberflächen-Personendosen Hp(0,07) im Quaderphantom (Art. 23) für Personendosimeter Qualität/ Mittlere Konversionskoeffizienten (Sv/Gy) Quelle Energie (keV) hp(10; α) für Winkel α von hp(0,07; α) für Winkel α von 0° 15° 30° 45° 60° 0° 15° 30° 45° 60° N-15 12 0,96 0,95 0,95 0,95 0,93 N-20 16 0,98 0,98 0,98 0,98 0,97 N-25 20 0,55 0,54 0,50 0,41 0,28 1,031,031,031,021,02 N-30 24 0,79 0,77 0,74 0,65 0,49 1,101,101,101,091,07 N-40 33 1,171,151,121,02 0,85 1,271,261,261,231,19 N-60 48 1,651,631,591,471,27 1,551,541,531,491,42 Am-241 59 1,891,871,831,721,50 1,721,711.691,651,57 N-80 65 1,881,861,831,711,50 1,721,701,701,651,58 N-100 83 1,881,871,821,731,53 1,721,701,701,661,60 N-120 100 1,811,791,761,681,51 1,671,661,651,621,58 N-150 118 1,731,711,681,611,46 1,611,601,601,581,54 N-200 164 1,571,561,551,491,38 1,491,491,491,491,46 N-250 208 1,481,481,471,421,33 1,421,421,421,431,43 N-300 250 1,421,421,411,381,30 1,381,381,381,401,40 Cs-137 662 1,211,221,221,221,19 1,211,211,221,231,26 Co-60 1250 1,151,151,151,161,14 1,151,151,151,161,14 Ti (Target) 5140 1,111,111,111,111,11 1,111,111,111,111,11 Referenzen: ICRP 741, ISO 4037-32.
1 International Commission on Radiological Protection, www.icrp.org
2 International Organization for Standardization, www.iso.org
Konversionskoeffizienten von Luftkerma in Oberflächen-Personendosen Hp(0,07) im ISO-Plexiglas-Stabphantom (Art. 23) für Extremitätendosimeter Qualität Mittlere Energie (keV) Konversionskoeffizienten hp(0,07) (Sv/Gy) N-15 12 0,95 N-20 16 0,98 N-25 20 1,00 N-30 24 1,03 N-40 33 1,07 N-60 48 1,11 Am-241 59 1,14 N-80 65 1,15 N-100 83 1,17 N-120 100 1,17 N-150 118 1,17 N-200 164 1,16 N-250 208 1,15 N-300 250 1,14 Cs-137 662 1,12 Referenzen: ISO 4037-3, Grosswendt, Radiat. Prot. Dosim. 59 (1995), 165–179.
b. Konversionskoeffizienten für Neutronen Konversionskoeffizienten hpΦ(10; α) von Neutronenfluenz Φ in Tiefen-Personendosis Hp (10) im Quaderphantom (Art. 23) für Personendosimeter Neutronenquelle/ hpΦ(10; α) in pSv.cm2 für Winkel α von Neutronen-Energie (MeV) 0° 15° 30° 45° 60° Thermische Neutronen 11,4 10,6 9,116,61 4,04 0,024 20,2 19,9 17,2 13,67,85 0,144 134 131 121 102 69,9 0,250 215 214 201 173 125 0,57 355 349 347 313 245 1,2 433 427 440 412 355 2,5 437 434 454 441 410 2,8 433 431 451 441 412 3,2 429 427 447 439 412 5,0 420 418 437 435 409 14,8 561 563 581 572 576 19,0 600 596 621 614 620 30 515 515 515 515 515 50 400 400 400 400 400 75 330 330 330 330 330 100 285 285 285 285 285 Referenzen: ISO 8529-3, ICRP 74.
Erläuterung: Die Werte oberhalb von 30 MeV wurden den Konversionskoeffizienten für H*(10) gleichgesetzt.
c. Konversionskoeffizienten für Elektronen Energie (MeV) Konversionskoeffizienten Hp(0,07)/Φ (nSv.cm2) 0,101,661 0,151,229 0,20 0,834 0,30 0,542 0,40 0,455 0,50 0,403 0,60 0,366 0,70 0,344 0,80 0,329 1,00 0,312 1,50 0,287 2,00 0,279 2,50 0,278 3,00 0,276 Referenz: ICRP 74
d. Quellenspezifische Konversionskoeffizienten für übliche Beta-Standardquellen Quelle Konversionskoeffizienten Hp(0,07)/Da (Sv/Gy) Strontium/Yttrium-901,24 Thallium-2041,20 Krypton-851,16 Promethium-147 0,23 Referenz: Mitteilung NPL1 1 National Physical Laboratory, www.npl.co.uk
Anhang 11
(Art. 42) Interpretation der Inkorporationsmessung Für die Interpretation im Normalfall wird angenommen, dass die Inkorporation über den Inhalationspfad erfolgte. In diesem Fall wird die effektive Folgedosis E 50, die operationelle Dosisgrösse bei innerer Bestrahlung, als Produkt der inkorporierten Aktivität I und der Beurteilungsgrösse einh (siehe Anhang 3 StSV) wie folgt ermittelt:
Der zur Zeit t nach der Inkorporation in einem Organ oder in den Ausscheidungen vorhandene Bruchteil der inhalierten Aktivität wird durch die Funktion m(t) abgeleitet. Man erhält so: M (t ) = I ⋅ m(t ) (2) wobei M(t) für die Aktivität in einem Organ oder in den Ausscheidungen steht (Messwert). Aus der Aktivität M(t) berechnet sich eine effektive Folgedosis E50 von: M (t ) e m(t ) m(t ) (3) Ist der Zeitraum t zwischen der Inkorporation und der Messung bekannt (spezielle Überwachung), so lässt sich die effektive Folgedosis E50 mit Hilfe der Messgrösse M(t) und der Beziehung (3) berechnen. Bei der Routineüberwachung wird angenommen, dass die Inkorporation in der Mitte des Überwachungsintervalles T stattgefunden hat (d. h. t = T/2). Die effektive Folgedosis E50 lässt sich mit Hilfe der Messgrösse M, den tabellierten Faktoren einh/m(t) und folgender Beziehung abschätzen: M (t ) einh m(T / 2) m(T / 2) (4) Liegt eine Inkorporation deutlich über der Nachweisgrenze und ist die effektive Halbwertszeit vergleichbar oder eindeutig länger als das Überwachungsintervall, so wird eine solche Inkorporation den nächsten Messwert beeinflussen. In diesem Fall muss bei weiteren Inkorporationsmessungen der Beitrag der vorangehenden Inkorporation berechnet und vom neuen Messwert abgezogen werden. Diese Korrektur berechnet sich aus der Extrapolation der vorangehenden Inkorporation Ia auf den Zeitpunkt der neuen Messung mit Hilfe des Faktors m(Δt). Δt ist das Zeitintervall zwischen dem (angenommenen) Zeitpunkt der vorangehenden Inkorporation und der neuen Messung. Der Anteil Mn des neuen Messwertes M(t), der auf eine neue Inkor- poration zurückzuführen ist, wird mit dem Messwert Ma der vorangehenden Messung wie folgt berechnet:
Ma
M n (t ) = M (t ) – I a ⋅ m(Δt ) = M (t ) – ⋅ m(Δt ) m(T / 2) (5) n Die auf eine neue Inkorporation zurückzuführende effektive Folgedosis E50 errechnet sich dann gemäss Formel (4) wie folgt: einh einh einh m(Δt ) m(T / 2) m(T / 2) m(T / 2) m(T / 2) (6) a oder mit Hilfe der effektiven Folgedosis E50 der vorangehenden Inkorporation: einh m(Δt ) einh m(T / 2) m(T / 2) m(T / 2) (7) Für die Korrektur bei der Routineüberwachung sind die Faktoren k (Δt ) = m(Δt ) / m(T / 2) (8) mit Hilfe der m(t)-Werte zu berechnen. Die Zeitspanne Δt beträgt (n+1/2)∙T, wobei n die Zahl der Intervalle bezeichnet, die die Inkorporation zurückliegt. Die m(t)-Werte sind in tabellierter oder in grafischer Form in ICRP-Publikation 78 angegeben. Für den Fall Δt = 3∙T/2 sind die Werte k(Δt) im Anhang 15 speziell aufgeführt. In der Praxis sind diese Korrekturen erst zu berücksichtigen, wenn die Korrektur mehr als
% der resultierenden Dosis ausmacht. Wo in der Praxis von einer chronischen Inkorporation ausgegangen werden kann (z. B. H-3, I-125), sind die im Anhang 15 aufgeführten Faktoren für Dauerinkorporation zu verwenden.
Anhang 12
(Art. 39) Dosisermittlung als Folge einer Radonexposition Wird der Schwellenwert von 1000 Bq/m3 nach Artikel 156 StSV an einem Arbeitsplatz überschritten, so muss die jährliche effektive Dosis (E) des Personals wie folgt ermittelt werden: E: effektive Dosis in mSv pro Jahr F: Gleichgewichtsfaktor cB: Dosiskonversionsfaktor; für eine Radonkonzentration im Gleichgewicht (Gleichgewichtsfaktor F = 1) beträgt dieser:1,87×10-5 mSv/(Bqh/m3). Als Grundlage für die entsprechende Konversion dient der nominelle Risikokoeffizient für eine Radonexposition einer Person am Arbeitsplatz aus der ICRP-Publikation 115 (2010) und der totale Risikokoeffizient für Krebs und erbliche Effekte aus der ICRP-Publikation 103 (2007). JIRK: über ein Jahr integrierte Radongaskonzentration während der effektiven Aufenthaltszeit einer Person an einem radonexponierten Arbeitsplatz (in Fallbeispiel:
Fallbeispiel für die in einem Jahr akkumulierte effektive Dosis (E) einer Person, welche während 100 Stunden im Jahr an einem radonexponierten Arbeitsplatz einer Radongaskonzentration von 10 000 Bq/m3 ausgesetzt ist: E = F ∙1,87 mSv/Bqh/m3 ∙ 10-5 ∙ 1 000 000 Bqh/m3 pro Jahr Gleichgewichtsfaktor Effektive Dosis (E) [mSv pro Jahr]
Anhang 13
(Art. 46 und 48) Anforderungen an Umgebungsdosimetriesysteme Typ1
1 Photonenstrahlung
0,05 mSv bis 100 mSv
Linearität: Abweichung< 15 % im Bereich von 0,1 mSv bis 100 mSv
Energieabhängigkeit: Abweichung < 30 % im Bereich von 50 keV bis 5 MeV
Winkelabhängigkeit: Abweichung < 20 % für Energien > 50 keV
Reproduzierbarkeit: Standardabweichung s < 10 %
Fading: Effekt < 20 % / Expositionsperiode
2 Neutronenstrahlung
0,05 mSv bis 10 mSv
Linearität: Abweichung < 30 % im Bereich von 0,1 mSv und 10 mSv
Energieabhängigkeit: Abweichung < Faktor 2 für realistische Feldspektren im Einsatzbereich des Dosimeters
Reproduzierbarkeit: Standardabweichung s < 30 %
Fading: Effekt < 20 % / Expositionsperiode Typ 4 Photonenstrahlung
Anhang 14
(Art. 44) Konversionskoeffizienten für die Umgebungsdosimetrie
a. Konversionskoeffizienten für Photonen Konversionskoeffizienten von Luftkerma in Umgebungs-Äquivalentdosis Quelle Qualität Mittlere Energie (keV) h*(10) (Sv/Gy) N – 60 48 1,59 Am – 241 59 1,74 N – 80 65 1,73 N – 100 83 1,71 N – 120 100 1,64 N – 150 118 1,58 N – 200 164 1,46 N – 250 208 1,39 N – 300 250 1,35 Cs – 137 662 1,20 Co – 60 1250 1,16 Ti (Target) 5140 1,11 Referenzen: ICRP 74, ISO 4037-3
b. Konversionskoeffizienten für Neutronen Konversionskoeffizienten h*Φ(10) zur Umrechnung von Neutronenfluenz Φ in Umgebungs-Äquivalentdosis H*(10) (MeV) Thermische Neutronen 10,6 0,024 19,3 0,144 127 0,250 203 0,57 343 1,2 425 2,5 416 2,8 413 3,2 411 5,0 405 14,8 536 19 584 30 515 50 400 75 330 100 285 150 245 200 260 Referenzen: ISO 8529-3, ICRP 74.
Anhang 15
(Art.6, 33, 34, 35 und 40–42) Nuklidspezifische Datenblätter A Übersicht über die Datenblätter Nuklidliste:
1. H-3 als HTO 2. C-11 3. C-14 4. O-15 5. F-18 6. P-32 7. P-33 8. S-35 9. Ca-45 10. Cr-51 11. Fe-59 12. Co-57 13. Co-58 14. Co-60 15. Zn-65 16. Ga-67 17. Ga-68 18. Sr-85 19. Sr-89 20. Sr-90 21. Y-90 23. In-111 24. I-123 25. I-124 26. I-125 27. I-131 28. Ba-133 Nuklidliste:
29. Cs-134 30. Cs-137 31. Eu-152 32. Sm-153 33. Eu-154 34. Er-169 35. Lu-177 36. Re-186 37. Re-188 38. Tl-201 39. Ra-223 40. Ra-226 41. Th-232 42. U-235 43. U-238 44. Np-237 45. Pu-239 46. Am-241 B Datenblätter 1. H-3 als HTO 1.1 Stoffwechsel An Wasser gebundenes Tritium kann durch Inhalation, Ingestion oder Absorption durch die Haut aufgenommen werden. 97 % des Tritiums mischt sich rasch mit dem Körperwasser und wird mit einer Halbwertszeit von 10 Tagen primär im Urin ausgeschieden. Nur die restlichen 3 % werden organisch gebunden und mit einer Halbwertszeit von 40 Tagen ausgeschieden. Die Strahlenexposition ist deshalb praktisch proportional zur Tritiumkonzentration im Urin. Arbeitskräfte, die Tritium-Leuchtfarbe oder mit Tritium-Leuchtfarbe beschichtete Zeiger und Zifferblätter verarbeiten, sind einer dauernden Tritium-Inkorporation ausgesetzt. In diesem Fall entsteht im Körperwasser und damit im Urin ein Gleichgewichtszustand, und die Dosis muss gemäss dem Modell für dauernde Inkorporation berechnet werden.
1.2 Messmethoden Messschwelle: 42 000 Bq/l Messung der Tritiumkonzentration Cu im Urin in Bq/l mittels Flüssigszintillationszähler.
1.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung 1.4 Interpretation für einmalige Inkorporation
0,78×10-9 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 0,86×10-9 C u: Messwert in Bq/l 3 0,90×10-9 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 0,95×10-9 m(t): Ausscheidungsanteil im Tagesurin (=1,4 l) in l-1 5 1,1×10-9 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 1,1×10-9
1,2×10-9 Überwachungsintervall T = 30 Tage 15 2,0×10-9
5,3×10-9
13×10-9 1.5 Interpretation für dauernde Inkorporation Überwachungsintervall T = 30 Tage: E50 = Cu ∙1,4 ∙ 10-9 (Sv pro Überwachungsintervall) 2. C-11 2.1 Stoffwechsel Aufgrund der Kurzlebigkeit (Halbwertszeit 20.38 Min.) zerfällt dieses Nuklid zum grössten Teil vollständig im Körper, bevor es ausgeschieden wird. Des Weiteren verursacht inhaliertes oder über Ingestion aufgenommenes C-11 den grössten Dosisbeitrag in der Lunge (Inhalation) bzw. im Magen-Darm-Trakt (Ingestion).
2.2 Messmethoden Direkte Messung der Strahlung vor dem Magen/Abdomen mindestens alle 4 Stunden oder kontinuierliche Überwachung der Raumluft (4000 Bq/m 3) und direkte Messung der Strahlung vor dem Magen/Abdomen nach jedem Alarm).
2.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung 2.4 Interpretation Nach einer Überschreitung der Messschwelle ist eine spezielle Untersuchung und Interpretation der Daten zur Ermittlung der effektiven Folgedosis E 50 durch einen Sachverständigen im Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde erforderlich.
3. C-14 3.1 Stoffwechsel Das Standardmodell wurde entwickelt für Kohlenstoffverbindungen, die vom Körper als Baustoffe oder Energiequelle (Nahrungskohlenstoff) verwertbar sind. Es wird vorausgesetzt, dass solche inhalierte Verbindungen zu 100 % vom Körper aufgenommen und gleichmässig via Blutbahn über den Körper verteilt werden und mit einer biologischen Halbwertszeit von 40 Tagen zu1,7 % über den Urin ausgeschieden werden. Viele mit C-14 markierte organische Verbindungen werden vom Körper nicht aufgenommen und mit biologischen Halbwertszeiten von Stunden bis Tagen primär über den Urin ausgeschieden.
3.2 Messmethoden Triagemessung (obligatorisch, ausgenommen Nahrungskohlenstoff) Messschwelle: 200 Bq/l. Tägliche Triagemessungen, falls die Messschwelle überschritten wird. Eine Inkorporationsmessung wird erforderlich, falls die Messschwelle während einer Woche überschritten bleibt. Messung der C-14-Konzentration Cu im Urin in Bq/l mittels Flüssigszintillationszähler 3.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung TTriage: 1 Woche TMessung: 30 Tage tEreignis: 1 Tag 3.4 Interpretation ohne Berücksichtigung einer früheren Falls die biologische Halbwertszeit wesentlich kleiner als 40 Tage ist, wird nach Artikel 42 Absatz 4 eine fallspezifische Dosisberechnung vorgenommen.
4,3×10-6 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 2,9×10-6 C u: Messwert in Bq/l 3 2,9×10-6 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 2,9×10-6 m(t): Ausscheidungsanteil im Tagesurin (=1,4 l) in l-1 5 3,0×10-6 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 3,0×10-6
3,1×10-6 Überwachungsintervall T = 30 Tage 15 3,5×10-6
4,5×10-6
5,8×10-6 3.5 Korrektur für vorangehende Inkorporation Überwachungsintervall T = 30 Tage: E50 = Cu ⋅ 3,5 ⋅ 10–6 – E50 a ⋅ 0,60 4. O-15 4.1 Stoffwechsel Aufgrund der Kurzlebigkeit (Halbwertszeit 122.2 s) zerfällt inkorporiertes O-15 im Körper, bevor es ausgeschieden wird. Des Weiteren verursacht inhaliertes und über Ingestion aufgenommenes O-15 den grössten Dosisbeitrag in der Lunge (Inhalation) resp. im Magen- Darm-Trakt (Ingestion). 80 % des bei Inhalation in die Lunge gelangenden Sauerstoffes werden wieder ausgeatmet, ohne weiter in den Körper aufgenommen zu werden, der Rest gelangt über die Blutbahn in den gesamten Körper.
4.2 Messmethoden Direkte Messung der Strahlung vor dem Magen/Abdomen oder kontinuierliche Überwachung der Raumluft (4000 Bq/m3) und direkte Messung der Strahlung vor dem Magen/Abdomen nach jedem Alarm).
4.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung TTriage: bei Alarm TMessung: – tEreignis: Sofort 4.4 Interpretation Nach einer Überschreitung der Messschwelle ist eine spezielle Untersuchung und Interpretation der Daten zur Ermittlung der effektiven Folgedosis E 50 durch einen Sachverständigen im Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde erforderlich.
5. F-18 5.1 Stoffwechsel Aufgrund der Kurzlebigkeit (Halbwertszeit 109.77 Min.) zerfällt dieses Nuklid zum grössten Teil vollständig im Körper, bevor es ausgeschieden wird. Des Weiteren verursacht inhaliertes oder über Ingestion aufgenommenes F-18 den grössten Dosisbeitrag in der Lunge (Inhalation) bzw. im Magen-Darm-Trakt (Ingestion).
5.2 Messmethoden Direkte Messung der Strahlung vor dem Magen/Abdomen oder kontinuierliche Überwachung der Raumluft (4000 Bq/m3) und direkte Messung der Strahlung vor dem Magen/Abdomen nach jedem Alarm).
5.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung 5.4 Interpretation Nach einer Überschreitung der Messschwelle ist eine spezielle Untersuchung und Interpretation der Daten zur Ermittlung der effektiven Folgedosis E50 durch einen Sachverständigen im Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde erforderlich.
6. P-32 6.1 Stoffwechsel Inhaliertes Phosphat (Absorptionsklasse Typ M) wird zu etwa 70 % via Nase, Verdauungstrakt (Resorptionsanteil f1= 0,8) und Urin rasch wieder ausgeschieden. Phosphat, das in die Blutbahn gelangt, wird zu etwa 70 % vom Weichgewebe und den Knochen aufgenommen. Die Verweilzeit dieses Anteils wird durch die physikalische Halbwertszeit, sowie die relativ rasche Ausscheidung aus dem Weichgewebe über den Urin (Halbwertszeit = 19 Tage) bestimmt.
6.2 Messmethoden Messschwelle: 200 Bq/l Messung der P-32-Konzentration Cu im Urin in Bq/l mittels Flüssigszintillationszähler 6.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung 6.4 Interpretation ohne Berücksichtigung einer früheren
0,011×10-5 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 0,018×10-5 C u: Messwert in Bq/l 3 0,029×10-5 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 0,043×10-5 m(t): Ausscheidungsanteil im Tagesurin (=1,4 l) in l-1 5 0,056×10-5 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 0,073×10-5
0,090×10-5 Überwachungsintervall T = 30 Tage 15 0,27×10-5
0,92×10-5
3,1×10-5 6.5 Korrektur für vorangehende Inkorporation Überwachungsintervall T = 30 Tage: E50 = Cu ⋅ 2,7 ⋅10–6 – E50 a ⋅ 0,09 7. P-33 7.1 Stoffwechsel Inhaliertes Phosphat (Absorptionsklasse Typ M) wird zu etwa 70 % via Nase, Verdauungstrakt (Resorptionsanteil f1= 0,8) und Urin rasch wieder ausgeschieden. Phosphat, das in die Blutbahn gelangt, wird zu etwa 70 % vom Weichgewebe und den Knochen aufgenommen. Die Verweilzeit dieses Anteils wird durch die physikalische Halbwertszeit, sowie die relativ rasche Ausscheidung aus dem Weichgewebe über den Urin (Halbwertszeit = 19 Tage) bestimmt.
7.2 Messmethoden Messschwelle: 200 Bq/l Messung der P-33-Konzentration Cu im Urin in Bq/l mittels Flüssigszintillationszähler 7.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung 7.4 Interpretation ohne Berücksichtigung einer früheren
0,049×10-6 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 0,079×10-6 C u: Messwert in Bq/l 3 0,12×10-6 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 0,18×10-6 m(t): Ausscheidungsanteil im Tagesurin (=1,4 l) in l-1 5 0,23×10-6 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 0,28×10-6
0,34×10-6 Überwachungsintervall T = 30 Tage 15 0,87×10-6
2,2×10-6
5,4×10-6 7.5 Korrektur für vorangehende Inkorporation Überwachungsintervall T = 30 Tage: E50 = Cu ⋅ 0,87 ⋅10–6 – E50 a ⋅ 0,16 8. S-35 8.1 Stoffwechsel Inhalierte anorganische Schwefelverbindungen (Absorptionsklasse Typ M) werden zu rund
% via Nase, Verdauungstrakt (Resorptionsanteil f1 = 0,8) und Urin rasch wieder ausgeschieden. Was in die Blutbahn gelangt, wird lediglich zu 20 % längerfristig gespeichert, primär im Weichgewebe. Die biologische Halbwertszeit dieser Komponente beträgt
Tage. Nur wenig wird lange gespeichert und zerfällt mit der physikalischen Halbwertszeit von 87 Tagen.
8.2 Messmethoden Messschwelle: 150 Bq/l Messung der S-35-Konzentration Cu im Urin in Bq/l mittels Flüssigszintillationszähler nach chemischer Extraktion (Sulfatfällung).
8.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung TTriage: 60 Tage TMessung: 60 Tage tEreignis: 1 Tag 8.4 Interpretation ohne Berücksichtigung einer früheren
0,0070×10-6 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 0,057×10-6 C u: Messwert in Bq/l 3 0,42×10-6 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 0,77×10-6 m(t): Ausscheidungsanteil im Tagesurin (=1,4 l) in l-1 5 0,81×10-6 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 0,86×10-6
0,91×10-6
1,2×10-6 Überwachungsintervall T = 60 Tage 30 2,1×10-6
5,7×10-6
14×10-6 8.5 Korrektur für vorangehende Inkorporation a ⋅ 0,15 9. Ca-45 9.1 Stoffwechsel Inhaliertes Calcium (Absorptionsklasse Typ M) wird zu etwa 90 % via Nase und Verdauungstrakt (Resorptionsanteil f1 = 0,3) rasch ausgeschieden. Calcium, das in die Blutbahn gelangt, wird von den Knochen und vom Weichgewebe aufgenommen. Im Fall von Ca-45 bestimmt beim erwachsenen Menschen die physikalische Halbwertszeit von 163 Tagen die Verweilzeit im Knochen. Die biologische Halbwertszeit bestimmt die Verweilzeit im Weichgewebe. Von dort wird Calcium etwa zu gleichen Teilen via Urin und Verdauungstrakt ausgeschieden.
9.2 Messmethoden Messschwelle: 150 Bq/l Messung der Ca-45-Konzentration Cu im Urin in Bq/l mittels Flüssigszintillationszähler.
9.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung 9.4 Interpretation ohne Berücksichtigung einer früheren
0,29×10-6 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 0,63×10-6 C u: Messwert in Bq/l 3 0,87×10-6 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 1,1×10-6 m(t): Ausscheidungsanteil im Tagesurin (=1,4 l) in l-1 5 1,2×10-6 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 1,5×10-6
1,6×10-6 Überwachungsintervall T = 30 Tage 15 3,2×10-6
8,1×10-6
17×10-6 9.5 Korrektur für vorangehende Inkorporation Überwachungsintervall T = 30 Tage: a ⋅ 0,19 10. Cr-51 10.1 Stoffwechsel Je nach chemischer Form (Cr III oder Cr VI) wird Chrom vom Körper verschieden aufgenommen und zurückgehalten. Da das dosimetrische Modell darauf basiert, dass einerseits die kleinen Mengen inhaliertes Cr III in der Lunge zu Cr VI oxidiert werden und dass anderseits aber Cr VI in Zirkulation zu Cr III reduziert wird, verschwinden diese Unterschiede weitgehend. Inhaliertes Chrom (Absorptionsklasse Typ M) wird zu etwa 90 % via Nase und Verdauungstrakt (Resorptionsanteil f1 = 0,1) rasch wieder ausgeschieden. Chrom, das in die Blutbahn gelangt, wird zu 25 % längerfristig im ganzen Körper gespeichert. Dies wird im Fall von Cr-51 durch die physikalische Halbwertszeit von 28 Tagen verhindert.
10.2 Messmethoden Messschwelle: 120 000 Bq Messung der Cr-51-Aktivität M in Bq mit einem Ganzkörperzähler.
10.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung 10.4 Interpretation ohne Berücksichtigung einer früheren
0,071×10-9 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 0,13×10-9 M: Messwert in Bq 3 0,23×10-9 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 0,31×10-9 m(t): Retentionsanteil 5 0,37×10-9 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 0,41×10-9
0,45×10-9 Überwachungsintervall T = 30 Tage 15 0,67×10-9
1,2×10-9
2,0×10-9 10.5 Korrektur für vorangehende Inkorporation Überwachungsintervall T = 30 Tage: E50 = M ⋅ 0,67 ⋅10–9 – E50 a ⋅ 0,34 11. Fe-59 11.1 Stoffwechsel Inhaliertes Eisen (Absorptionsklasse Typ M) wird zu etwa 10 % vom Körper aufgenommen, der Rest wird via Nase oder Verdauungstrakt (Resorptionsanteil f 1 = 0,1) im Verlauf weniger Stunden und Tage ausgeschieden. Vom Körper aufgenommenes Eisen wird zu rund 70 % ins Hämoglobin (rotes Blutprotein) eingebaut, der Rest in verschiedenen Organen gespeichert. Einmal aufgenommenes Eisen wird vom Körper sorgfältig zurückgehalten; bei einem Eisendepot von rund 3,5 g werden täglich nur etwa 0,6 mg ausgeschieden. Somit bestimmt beim Fe-59 die physikalische Halbwertszeit von 44,5 Tagen die Verweilzeit des aufgenommenen Eisens im Körper.
11.2 Messmethoden Messschwelle: 2500 Bq Messung der Fe-59-Aktivität M in Bq mit einem Ganzkörperzähler.
11.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung 11.4 Interpretation ohne Berücksichtigung einer früheren
0,64×10-8 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 1,1×10-8 M: Messwert in Bq 3 1,8×10-8 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 2,3×10-8 m(t): Retentionsanteil 5 2,7×10-8 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 2,7×10-8
2,9×10-8 Überwachungsintervall T = 30 Tage 15 3,4×10-8
4,4×10-8
5,8×10-8
7,4×10-8 11.5 Korrektur für vorangehende Inkorporation Überwachungsintervall T = 30 Tage: E50 = M ⋅ 3,4 ⋅10–8 – E50 a ⋅ 0,59 12. Co-57 12.1 Stoffwechsel (Resorptionsanteil f1 = 0,05) und Urin im Verlauf von Stunden bis Tagen wieder ausgeschieden. Knapp 10 % bleiben längerfristig im Körper, primär in der Lunge. Die Verweilzeit dieses Anteils im Körper wird für Co-57 primär durch die physikalische Halbwertszeit von 271 Tagen bestimmt.
12.2 Messmethoden Messschwelle: 25 000 Bq Messung der Co-57-Aktivität M in Bq mit einem Ganzkörperzähler.
12.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung 12.4 Interpretation ohne Berücksichtigung einer früheren
1,22×10-9 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 2,40×10-9 M: Messwert in Bq 3 4,29×10-9 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 6,19×10-9 m(t): Retentionsanteil 5 7,58×10-9 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 8,37×10-9
8,78×10-9
10,1×10-9
12,0×10-9
15,3×10-9 Überwachungsintervall T = 180 Tage 90 18,4×10-9 180 27,5×10-9 270 38,2×10-9 12.5 Korrektur für vorangehende Inkorporation –8 a Überwachungsintervall T = 180 Tage: E 50 = M ⋅1,84 ⋅ 10 – E 50 ⋅ 0, 48 13. Co-58 13.1 Stoffwechsel (Resorptionsanteil f1 = 0,05) und Urin im Verlauf von Stunden bis Tagen wieder ausgeschieden. Knapp 10 % bleiben längerfristig im Körper, primär in der Lunge. Die Verweilzeit dieses Anteils im Körper wird für Co-58 primär durch die physikalische Halbwertszeit von 70,8 Tagen bestimmt.
13.2 Messmethoden Messschwelle: 2600 Bq Messung der Co-58-Aktivität M in Bq mit einem Ganzkörperzähler.
13.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung 13.4 Interpretation ohne Berücksichtigung einer früheren
0,35×10-8 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 0,68×10-8 M: Messwert in Bq 3 1,2×10-8 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 1,8×10-8 m(t): Retentionsanteil 5 2,2×10-8 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 2,5×10-8
2,6×10-8 Überwachungsintervall T = 30 Tage 15 3,2×10-8
4,3×10-8
5,3×10-8
6,8×10-8
10×10-8 13.5 Korrektur für vorangehende Inkorporation Überwachungsintervall T = 30 Tage: E50 = M ⋅ 3,2 ⋅10–8 – E50 a ⋅ 0,60 14. Co-60 14.1 Stoffwechsel (Resorptionsanteil f1 = 0,05) und Urin im Verlauf von Stunden bis Tagen wieder ausgeschieden. Knapp 10 % bleiben längerfristig im Körper, primär in der Lunge. Die Verweilzeit dieses Anteils im Körper wird wegen der langen physikalischen Halbwertszeit primär durch die Mechanismen der Lungenclearance bestimmt.
14.2 Messmethoden Messschwelle: 1200 Bq Messung der Co-60-Aktivität M in Bq mit einem Ganzkörperzähler.
14.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung 14.4 Interpretation ohne Berücksichtigung einer früheren
0,35×10-7 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 0,68×10-7 M: Messwert in Bq 3 1,2×10-7 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 1,7×10-7 m(t): Retentionsanteil 5 2,1×10-7 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 2,3×10-7
2,5×10-7
2,8×10-7
3,1×10-7
3,8×10-7 Überwachungsintervall T = 180 Tage 90 4,3×10-7 180 5,3×10-7 270 6,1×10-7 14.5 Korrektur für vorangehende Inkorporation Überwachungsintervall T = 180 Tage: E50 = M ⋅ 4,3 ⋅10–7 – E50 a ⋅ 0,70 15. Zn-65 15.1 Stoffwechsel Inhaliertes Zink (Absorptionsklasse Typ S) wird zu etwa 90 % via Nase und Verdauungstrakt (Resorptionsanteil f1 = 0,5) rasch wieder ausgeschieden. Der Rest verteilt sich über das Blut zu 80 % im ganzen Körper und zu 20 % im Skelett. Die im Skelett und 70 % der im ganzen Körper gespeicherten Aktivität werden mit einer biologischen Halbwertszeit von 400 Tagen ausgeschieden. Der Rest wird mit einer biologischen Halbwertszeit von
Tagen ausgeschieden.
15.2 Messmethoden Messschwelle: 25 000 Bq Messung der Zn-65-Aktivität M in Bq mit einem Ganzkörperzähler.
15.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung 15.4 Interpretation ohne Berücksichtigung einer früheren
5,19×10-9 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 7,39×10-9 M: Messwert in Bq 3 9,06×10-9 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 10,0×10-9 m(t): Retentionsanteil 5 10,4×10-9 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 10,7×10-9
10,9×10-9
11,8×10-9
13,5×10-9 Überwachungsintervall T = 180 Tage 90 19,4×10-9 180 29,4×10-9 270 43,4×10-9 360 63,6×10-9 15.5 Korrektur für vorangehende Inkorporation –8 a Überwachungsintervall T = 180 Tage: E 50 = M ⋅1,94 ⋅ 10 – E 50 ⋅ 0, 45 16. Ga-67 16.1 Stoffwechsel Inhaliertes Gallium (Annahme: Oxide; Absorptionsklasse Typ M) wird via Nase und Verdauungstrakt (Resorptionsanteil f1 = 0.001) im Verlaufe von Stunden bis Tagen wieder ausgeschieden. Gallium, das ins Blut gelangt, wird primär im ganzen Körper verteilt. 30 % wird sehr rasch ausgeschieden. Der Rest wird mit einer biologischen Halbwertszeit von
Tagen aus dem Körper ausgeschieden.
16.2 Messmethoden Messschwelle: 5500 Bq Messung der Ga-67-Aktivität M in Bq mit einem Ganzkörperzähler.
16.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung TTriage: 7 Tage TMessung: 7 Tage tEreignis: Sofort 16.4 Interpretation ohne Berücksichtigung einer früheren
0,70×10-9
1,65×10-9
3,55×10-9 Überwachungsintervall T = 7 Tage 4 6,32×10-9
9,49×10-9 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 6 12,9×10-9 M: Messwert in Bq 7 16,7×10-9 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 8 21,2×10-9 m(t): Retentionsanteil 9 26,7×10-9 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 10 33,3×10-9
81,6×10-9 16.5 Korrektur für vorangehende Inkorporation –9 a Überwachungsintervall T = 7 Tage: E 50 = M ⋅ 3,55 ⋅ 10 – E 50 ⋅ 0,11 17. Ga-68 17.1 Stoffwechsel Aufgrund der Kurzlebigkeit (Halbwertszeit 68 Min.) zerfällt dieses Nuklid zum grössten Teil vollständig im Körper, bevor es ausgeschieden wird. Des Weiteren verursacht inhaliertes oder über Ingestion aufgenommenes Ga-68 den grössten Dosisbeitrag in der Lunge (Inhalation) bzw. im Magen-Darm-Trakt (Ingestion).
17.2 Messmethoden Direkte Messung der Strahlung vor dem Magen / Abdomen mindestens alle 4 Stunden.
17.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung 17.4 Interpretation Nach einer Überschreitung der Messschwelle ist eine spezielle Untersuchung und Interpretation der Daten zur Ermittlung der effektiven Folgedosis E50 durch einen Sachverständigen im Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde erforderlich.
18. Sr-85 18.1 Stoffwechsel Inhaliertes Sr-85 (Absorptionsklasse Typ S) wird zu 90 % via Nase und Verdauungstrakt durch die physikalische Halbwertszeit des Sr-85 bestimmt. Die geringe Menge Strontium, die ins Blut gelangt, wird in die Knochen eingebaut oder, primär über den Urin, wieder 18.2 Messmethoden Messschwelle: 6400 Bq Messung der Sr-85-Aktivität M in Bq mit einem Ganzkörperzähler.
18.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung 18.4 Interpretation ohne Berücksichtigung einer früheren
0,13×10-8 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 0,26×10-8 M: Messwert in Bq 3 0,49×10-8 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 0,72×10-8 m(t): Retentionsanteil 5 0,90×10-8 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 1,0×10-8
1,1×10-8 Überwachungsintervall T = 30 Tage 15 1,3×10-8
1,7×10-8
2,2×10-8
2,8×10-8
4,3×10-8 18.5 Korrektur für vorangehende Inkorporation a ⋅ 0,59 19. Sr-89 19.1 Stoffwechsel Inhaliertes Sr-89 (Absorptionsklasse Typ S) wird zu 90 % via Nase und Verdauungstrakt durch die physikalische Halbwertszeit des Sr-89 bestimmt. Die geringe Menge Strontium, die ins Blut gelangt, wird in die Knochen eingebaut oder, primär über den Urin, wieder 19.2 Messmethoden Messung einer Urinprobe mittels Flüssigszintillationszähler. Messschwelle: 0,5 Bq/l Messung der Sr-89 Konzentration Cu im Urin in Bq/l mittels Flüssigszintillationszähler nach chemischer Aufbereitung.
19.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung 19.4 Interpretation ohne Berücksichtigung einer früheren
0,0098×10-3 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 0,024×10-3 C u: Messwert in Bq/l 3 0,037×10-3 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 0,049×10-3 m(t): Ausscheidungsanteil im Tagesurin (=1,4 l) in l-1 5 0,065×10-3 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 0,080×10-3
0,096×10-3 Überwachungsintervall T = 30 Tage 15 0,26×10-3
0,65×10-3
1,5×10-3
2,6×10-3 19.5 Korrektur für vorangehende Inkorporation Überwachungsintervall T = 30 Tage: E50 = Cu ⋅ 0,26 ⋅10–3 – E50 a ⋅ 0,17 20. Sr-90 20.1 Stoffwechsel Inhaliertes Sr-90 (Absorptionsklasse Typ S) wird zu 90 % via Nase und Verdauungstrakt wegen der langen physikalischen Halbwertszeit durch die Mechanismen der Lungenclearance bestimmt. Strontium, das ins Blut gelangt, wird in die Knochen eingebaut oder, primär über den Urin, wieder ausgeschieden.
20.2 Messmethoden Messung einer Urinprobe mittels Flüssigszintillationszähler. Messschwelle: 0,05 Bq/l Messung der Sr-90-Konzentration Cu im Urin in Bq/l mittels Flüssigszintillationszähler nach chemischer Aufbereitung.
20.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung 20.4 Interpretation ohne Berücksichtigung einer früheren
0,13×10-3 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 0,32×10-3 C u: Messwert in Bq/l 3 0,49×10-3 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 0,67×10-3 m(t): Ausscheidungsanteil im Tagesurin (=1,4 l) in l-1 5 0,83×10-3 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 0,98×10-3
1,2×10-3 Überwachungsintervall T = 30 Tage 15 2,7×10-3
6,0×10-3
11×10-3
16×10-3 20.5 Korrektur für vorangehende Inkorporation –3 a Überwachungsintervall T = 30 Tage: E 50 = C u ⋅ 2,7 ⋅ 10 – E 50 ⋅ 0, 25 21. Y-90 21.1 Stoffwechsel Inhaliertes Yttrium (Absorptionsklasse Typ M) wird via Nase und Verdauungstrakt (Resorptionsanteil f1 = 0.0001) rasch ausgeschieden. Etwa 5 % bleiben längerfristig in der Lunge. Die Verweilzeit dieses Anteils im Körper wird durch die physikalische Halbwertszeit von 2.67 Tagen bestimmt. Die geringe Menge Yttrium, die ins Blut gelangt, wird hauptsächlich in die Knochen und die Leber eingebaut (65 %) oder direkt wieder ausgeschieden.
21.2 Messmethoden Messung der Y-90-Konzentration Cu im Urin in Bq/l mittels Proportionalzähler nach chemischer Aufbereitung.
21.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung TTriage: nach jeder TMessung: bei Über- tEreignis: 1 Tag 21.4 Interpretation ohne Berücksichtigung einer früheren
9,48×10-7 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 1,30×10-5 C u: Messwert in Bq/l 3 1,01×10-4 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 1,95×10-4 m(t): Ausscheidungsanteil im Tagesurin (=1,4 l) in l-1 5 2,64×10-4 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 3,48×10-4
4,59×10-4
1,05×10-3
4,13×10-3
1,63×10-2
2,49×10-1 22.1 Stoffwechsel Das Technetium fixiert sich aktiv in der Schilddrüse, der Speicheldrüse, im Magen und Darm. Man nimmt an, dass der Rest der Aktivität sich gleichmässig im ganzen Organismus verteilt. Die Ausscheidung erfolgt über Stuhl und Urin (Resorptionsanteil f1 = 0,8).
22.2 Messmethoden Direkte Messung der Strahlung vor dem Magen respektive vor der Schilddrüse. Messschwelle: 1 µSv/h Messung der Tc-99m-Aktivität in Bq mit einem Ganzkörperzähler.
22.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung TTriage: am Tagesende TMessung: (bei Über- tEreignis: Sofort schreitung der Messschwelle) 22.4 Interpretation Wegen der kurzen physikalischen Halbwertszeit (6 h) ist eine Standardinterpretation der Messdaten nicht möglich. Inkorporationen im Normalfall (kBq) führen nur zu kleinen Dosen (10-5 mSv). Bei einem Unfall oder nach Überschreitung der Messschwelle sind eine spezielle Untersuchung und Interpretation der Daten erforderlich.
23. In-111 23.1 Stoffwechsel Inhaliertes Indium (Absorptionsklasse Typ M) wird via Nase und Verdauungstrakt (Resorptionsanteil f1 = 0.02) rasch ausgeschieden. Indium, das ins Blut gelangt, verteilt sich relativ gleichmässig im ganzen Körper. Es wird angenommen, dass dieser Anteil nicht mehr ausgeschieden wird. Die Verweilzeit des kurzlebigen In-111 im Körper wird somit durch die physikalische Halbwertszeit von 2,8 Tagen bestimmt.
23.2 Messmethoden Messschwelle: 5000 Bq Messung der In-111-Aktivität in M in Bq mit einem Ganzkörperzähler.
23.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung TTriage: 7 Tage TMessung: 7 Tage tEreignis: Sofort 23.4 Interpretation ohne Berücksichtigung einer früheren
0,80×10-9 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 1,88×10-9
3,99×10-9 Überwachungsintervall T = 7 Tage 4 6,97×10-9
10,4×10-9 M: Messwert in Bq 6 14,2×10-9 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 7 18,7×10-9 m(t): Retentionsanteil 8 24,2×10-9 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 9 31,2×10-9
40,1×10-9
109×10-9 23.5 Korrektur für vorangehende Inkorporation –9 a Überwachungsintervall T = 7 Tage: E 50 = M ⋅ 3.99 ⋅ 10 – E 50 ⋅ 0,10 24. I-123 24.1 Stoffwechsel biologische Halbwertszeit in der Schilddrüse beträgt 80 Tage. Die Verweilzeit des kurzlebigen I-123 in der Schilddrüse wird somit durch die physikalische Halbwertszeit von 13,2 Stunden bestimmt.
24.2 Messmethoden Messschwelle: 1400 Bq Messung der I-123-Aktivität M in Bq mit einem Schilddrüsenmonitor.
24.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung TTriage: am Tagesende TMessung: bei Über- tEreignis: 6–12 h (= 12 h) schreitung der 24.4 Interpretation ohne Berücksichtigung einer früheren 1/4 0,0022×10-6 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 1/2 0,0020×10-6 M: Messwert in Bq 1 0,0029×10-6 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq1,5 0,0052×10-6 m(t): Retentionsanteil 2 0,010×10-6 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 3 0,034×10-6
0,12×10-6
0,44×10-6
1,5×10-6
5,5×10-6 25. I-124 25.1 Stoffwechsel biologische Halbwertszeit in der Schilddrüse beträgt 80 Tage. Die Verweilzeit des kurzlebigen I-124 in der Schilddrüse wird somit durch die physikalische Halbwertszeit von 4,2 Tagen bestimmt.
25.2 Messmethoden Messschwelle: 3000 Bq Messung der I-124-Aktivität M in Bq mit einem Schilddrüsenmonitor.
25.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung TTriage: 7 Tage TMessung: 14 Tage tEreignis: 6–12 h 25.4 Interpretation ohne Berücksichtigung einer früheren
0,56×10-7 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 0,62×10-7 M: Messwert in Bq 3 0,74×10-7 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 0,88×10-7 m(t): Retentionsanteil 5 1,04×10-7
1,24×10-7 Überwachungsintervall T = 14 Tage 7 1,48×10-7
2,49×10-7 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation 14 5,00×10-7 Bei unbekanntem Inkorporationszeitpunkt ist t = T/2 15 5,94×10-7
14,1×10-7 25.5 Korrektur für vorangehende Inkorporation –7 a Überwachungsintervall T = 14 Tage: E 50 = M ⋅1.48 ⋅ 10 – E 50 ⋅ 0,10 26. I-125 26.1 Stoffwechsel biologische Halbwertszeit in der Schilddrüse beträgt 80 Tage und die physikalische Halbwertszeit 60 Tage.
26.2 Messmethoden Messschwelle: 1300 Bq Messung der I-125-Aktivität M in Bq mit einem Schilddrüsenmonitor.
26.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung TTriage: 30 Tage TMessung: 90 Tage tEreignis: 6–12 h 26.4 Interpretation ohne Berücksichtigung einer früheren
0,56×10-7 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 0,52×10-7 M: Messwert in Bq 3 0,52×10-7 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 0,56×10-7 m(t): Retentionsanteil 5 0,56×10-7 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 0,56×10-7
0,56×10-7
0,66×10-7
0,90×10-7 Überwachungsintervall T = 90 Tage 45 1,2×10-7
1,6×10-7
2,6×10-7 135 6,1×10-7 26.5 Interpretation für vorangehende Inkorporation a ⋅ 0,20 27. I-131 27.1 Stoffwechsel biologische Halbwertszeit in der Schilddrüse beträgt 80 Tage. Die Verweilzeit des I-131 in der Schilddrüse wird somit durch die physikalische Halbwertszeit von 8 Tagen bestimmt.
27.2 Messmethoden Messschwelle: 2000 Bq Messung der I-131-Aktivität M in Bq mit einem Schilddrüsenmonitor.
27.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung TTriage: 7 Tage TMessung: 30 Tage tEreignis: 6–12 h 27.4 Interpretation ohne Berücksichtigung einer früheren
0,092×10-6 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 0,092×10-6 M: Messwert in Bq 3 0,10×10-6 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 0,11×10-6 m(t): Retentionsanteil 5 0,12×10-6 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 0,13×10-6
0,15×10-6 Überwachungsintervall T = 30 Tage 15 0,31×10-6
1,3×10-6
5,2×10-6 27.5 Korrektur für vorangehende Inkorporation Überwachungsintervall T = 30 Tage: E 50 = M ⋅ 0,31 ⋅ 10 –6 – E 50 a ⋅ 0, 06 28. Ba-133 28.1 Stoffwechsel Der Stoffwechsel von Barium im Körper hängt sehr stark von der Löslichkeit der jeweiligen Verbindung ab, grundsätzlich verhält sich Barium aber ähnlich wie Ca oder Sr. Lösliche Bariumverbindungen Absorptionsklasse Typ F) gelangen sehr schnell fast vollständig in die Blutbahn, schwer lösliche Bariumverbindungen werden zu je etwa 50 % über die Blutbahn und den Verdauungstrakt (Resorptionsanteil f1 = 0,1) im Verlauf von wenigen Tagen aus der Lunge entfernt und teilweise über den Stuhl ausgeschieden. Barium, das in die Blutbahn gelangt, wird in die Knochen eingebaut oder, primär über den Urin, wieder 28.2 Messmethoden Messschwelle: 6000 Bq Messung der Ba-133-Aktivität M in Bq mit einem Ganzkörperzähler.
28.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung 28.4 Interpretation ohne Berücksichtigung einer früheren
3,69×10-9 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 6,60×10-9 M: Messwert in Bq 3 1,10×10-8 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 1,64×10-8 m(t): Retentionsanteil 5 2,20×10-8 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 2,75×10-8
3,24×10-8
4,79×10-8
5,78×10-8
6,89×10-8
7,99×10-8 180 1,06×10-7 270 1,25×10-7 29. Cs-134 29.1 Stoffwechsel Inhaliertes Cäsium (Absorptionsklasse Typ F) wird zu 50 % wieder ausgeatmet. Die andere Hälfte gelangt rasch ins Blut (Resorptionsanteil f1 = 1). Dieser Anteil verteilt sich gleichmässig über den ganzen Körper. 10 % dieser Aktivität wird mit einer biologischen Halbwertszeit von 2 Tagen primär im Urin ausgeschieden, die restlichen 90 % mit einer solchen von 110 Tagen bei Männern, etwa 70 Tagen bei Frauen. Zur Inkorporationsüberwachung wird die für Männer bestimmte Halbwertszeit verwendet.
29.2 Messmethoden Direkte Messung der Gammastrahlung mit einem Thoraxmessgerät. Da Cäsium aus der Lunge rasch in den Körper gelangt, kann nicht erwartet werden, dass das Thoraxmessgerät das inhalierte Cäsium total erfasst. Um das zu korrigieren, wird davon ausgegangen, dass die Thoraxmessung nur 50 % der inkorporierten Menge erfasst. Messschwelle: 6000 Bq Messung der Cs-134-Aktivität M in Bq mit einem Ganzkörperzähler.
29.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung 29.4 Interpretation ohne Berücksichtigung einer früheren
0,16×10-7 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 0,19×10-7 M: Messwert in Bq 3 0,21×10-7 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 0,22×10-7 m(t): Retentionsanteil 5 0,22×10-7 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 0,23×10-7
0,23×10-7
0,25×10-7
0,27×10-7
0,34×10-7 Überwachungsintervall T = 180 Tage 90 0,42×10-7 180 0,80×10-7 270 1,5×10-7 29.5 Korrektur für vorangehende Inkorporation Überwachungsintervall T = 180 Tage: E50 = M ⋅ 0,42 ⋅10 –7 – E50 a ⋅ 0,28 30. Cs-137 30.1 Stoffwechsel Inhaliertes Cäsium (Absorptionsklasse Typ F) wird zu 50 % wieder ausgeatmet. Die andere Hälfte gelangt rasch ins Blut (Resorptionsanteil f1 = 1). Dieser Anteil verteilt sich gleichmässig über den ganzen Körper. 10 % dieser Aktivität wird mit einer biologischen Halbwertszeit von 2 Tagen primär im Urin ausgeschieden, die restlichen 90 % mit einer solchen von 110 Tagen bei Männern, etwa 70 Tagen bei Frauen. Zur Inkorporationsüberwachung wird die für Männer bestimmte Halbwertszeit verwendet.
30.2 Messmethoden Direkte Messung der Gammastrahlung mit einem Thoraxmessgerät. Da Cäsium aus der Lunge rasch in den Körper gelangt, kann nicht erwartet werden, dass das Thoraxmessgerät das inhalierte Cäsium total erfasst. Um das zu korrigieren, wird davon ausgegangen, dass die Thoraxmessung nur 50 % der inkorporierten Menge erfasst. Messschwelle: 9000 Bq Messung der Cs-137-Aktivität M in Bq mit einem Ganzkörperzähler.
30.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung 30.4 Interpretation ohne Berücksichtigung einer früheren
1,1×10-8 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 1,3×10-8 M: Messwert in Bq 3 1,5×10-8 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 1,5×10-8 m(t): Retentionsanteil 5 1,6×10-8 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 1,6×10-8
1,6×10-8
1,7×10-8
1,9×10-8
2,2×10-8 Überwachungsintervall T = 180 Tage 90 2,8×10-8 180 4,8×10-8 270 8,6×10-8 30.5 Korrektur für vorangehende Inkorporation Überwachungsintervall T = 180 Tage: E50 = M ⋅ 2,8 ⋅ 10–8 – E50 a ⋅ 0,33 31. Eu-152 31.1 Stoffwechsel Inhaliertes Europium (Absorptionsklasse Typ M) wird zu einem grossen Teil via Nase und Verdauungstrakt (Resorptionsanteil f1 = 0,005) rasch wieder ausgeschieden. Europium, das in die Blutbahn gelangt, wird zu je etwa 40 % in die Knochen eingebaut oder gelangt in die Leber (biologische Halbwertszeit 3500 Tage), 6 % gelangen in die Nieren, wo sie mit einer biologischen Halbwertszeit von etwa 10 Tagen ausgeschieden werden.
31.2 Messmethoden Messschwelle: 1000 Bq Messung der Eu-152-Aktivität M in Bq mit einem Ganzkörperzähler.
31.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung 31.4 Interpretation ohne Berücksichtigung einer früheren
5,48×10-8 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 1,04×10-7 M: Messwert in Bq 3 1,80×10-7 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 2,52×10-7 m(t): Retentionsanteil 5 3,02×10-7 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 3,27×10-7
3,39×10-7
3,65×10-7
4,01×10-7
4,49×10-7
4,81×10-7 180 5,29×10-7 270 5,64×10-7 32. Sm-153 32.1 Stoffwechsel Inhaliertes Samarium (Absorptionsklasse Typ M) wird via Nase und Verdauungstrakt rasch wieder ausgeschieden (Resorptionsanteil f1 = 0.0005). Die geringe Menge Samarium, die ins Blut gelangt, wird zu 90 % in die Knochen und in die Leber eingebaut, mit einer biologischen Halbwertszeit von 3500 Jahren. Die Verweilzeit von Samarium-153 im Körper wird somit durch die physikalische Halbwertzeit von 46,7 Stunden bestimmt.
32.2 Messmethoden Messung der Sm-153-Aktivität M in Bq mit einem Ganzkörperzähler.
32.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung 32.4 Interpretation ohne Berücksichtigung einer früheren
1,96×10-9 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 5,31×10-9 M: Messwert in Bq 3 1,30×10-8 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 2,61×10-8 m(t): Retentionsanteil 5 4,42×10-8 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 6,83×10-8
1,01×10-7
3,05×10-7
1,87×10-6
1,14×10-5
4,22×10-4 33. Eu-154 33.1 Stoffwechsel Inhaliertes Europium (Absorptionsklasse Typ M) wird zu einem grossen Teil via Nase und Verdauungstrakt (Resorptionsanteil f1 = 0,005) rasch wieder ausgeschieden. Europium, das in die Blutbahn gelangt, wird zu je etwa 40 % in die Knochen eingebaut oder gelangt in die Leber (biologische Halbwertszeit 3500 Tage), 6 % gelangen in die Nieren, wo sie mit einer biologischen Halbwertszeit von etwa 10 Tagen ausgeschieden werden.
33.2 Messmethoden Messschwelle: 800 Bq Messung der Eu-154-Aktivität M in Bq mit einem Ganzkörperzähler.
33.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung 33.4 Interpretation ohne Berücksichtigung einer früheren
7,10×10-8 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 1,35×10-7 M: Messwert in Bq 3 2,33×10-7 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 3,27×10-7 m(t): Retentionsanteil 5 3,92×10-7 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 4,24×10-7
4,40×10-7
4,74×10-7
5,21×10-7
5,85×10-7
6,27×10-7 180 6,95×10-7 270 7,46×10-7 34. Er-169 34.1 Stoffwechsel Inhaliertes Erbium (Absorptionsklasse Typ M) wird via Nase und Verdauungstrakt rasch wieder ausgeschieden (Resorptionsanteil f1 = 0.0005). Etwa 5 % bleiben längerfristig in der Lunge. Die Verweilzeit dieses Anteils wird durch die physikalische Halbwertszeit von 9,4 Tagen bestimmt. Die geringe Menge Erbium, die ins Blut gelangt, wird zu 65 % in die Knochen und in die Leber eingebaut oder direkt wieder ausgeschieden.
34.2 Messmethoden Messschwelle: 1000 Bq cm-2 Messung der Er-169-Konzentration Cu im Urin in Bq/l mittels Proportionalzähler nach chemischer Aufbereitung.
34.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung TTriage: nach jeder TMessung: bei Über- tEreignis: 1 Tag 34.4 Interpretation ohne Berücksichtigung einer früheren
4,25×10-7 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 4,75×10-6 Cu: Messwert in Bq/l 3 2,95×10-5 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 4,60×10-5 m(t): Ausscheidungsanteil im Tagesurin (=1,4 l) in l-1 5 5,17×10-5 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 5,65×10-5
6,16×10-5
8,05×10-5
1,24×10-4
1,91×10-4
4,47×10-4 35. Lu-177 35.1 Stoffwechsel Inhaliertes Lutetium (Absorptionsklasse Typ M) wird via Nase und Verdauungstrakt rasch wieder ausgeschieden (Resorptionsanteil f1 = 0.0005). Die geringe Menge Lutetium, die ins Blut gelangt, wird zu etwa 62 % vom Körper (hauptsächlich von den Knochen) aufgenommen, mit einer biologischen Halbwertszeit von 3500 Jahren. Der Rest wird etwa zu gleichen Teilen via Stuhl und Urin ausgeschieden. Die Verweilzeit vom Lutetium-177 im Körper wird durch die physikalische Halbwertszeit von6,7 Tagen bestimmt.
35.2 Messmethoden Messung der Lu-177-Aktivität M in Bq mit einem Ganzkörperzähler.
35.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung 35.4 Interpretation ohne Berücksichtigung einer früheren
3,48×10-9 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 7,63×10-9 M: Messwert in Bq 3 1,56×10-8 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 2,58×10-8 m(t): Retentionsanteil 5 3,57×10-8 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 4,38×10-8
5,08×10-8
7,27×10-8
1,27×10-7
2,23×10-7
6,75×10-7 36. Re-186 36.1 Stoffwechsel Inhaliertes Rhenium (Absorptionsklasse Typ M) gelangt rasch in die Schilddrüse, den Magen, die Leber und den Darm. Man nimmt an, dass der Rest der Aktivität sich gleichmässig im ganzen Organismus verteilt. Etwa 70 % des Rhenium wird mit einer biologischen Halbwertszeit von1,6 Tagen zu gleichen Teilen via Stuhl und Urin ausgeschieden 36.2 Messmethoden Messung der Re-186-Aktivität M in Bq mit einem Ganzkörperzähler.
36.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung 36.4 Interpretation ohne Berücksichtigung einer früheren
2,74×10-9 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 4,90×10-9 M: Messwert in Bq 3 8,22×10-9 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 1,30×10-8 m(t): Retentionsanteil 5 1,94×10-8 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 2,80×10-8
3,90×10-8
9,09×10-8
2,89×10-7
8,28×10-7
6,22×10-6 37. Re-188 37.1 Stoffwechsel Inhaliertes Rhenium (Absorptionsklasse Typ M) gelangt rasch in die Schilddrüse, den Magen, die Leber und den Darm. Man nimmt an, dass der Rest der Aktivität sich gleichmässig im ganzen Organismus verteilt. Etwa 70 % des Rhenium wird mit einer biologischen Halbwertszeit von1.6 Tagen zu gleichen Teilen via Stuhl und Urin ausgeschieden 37.2 Messmethoden Messung der Re-188-Aktivität M in Bq mit einem Ganzkörperzähler.
37.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung TTriage: nach jeder TMessung: bei Über- tEreignis: Sofort 37.4 Interpretation ohne Berücksichtigung einer früheren
3,75×10-9 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 1,49×10-8 M: Messwert in Bq 3 5,53×10-8 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 1,93×10-7 m(t): Retentionsanteil 5 6,43×10-7 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 2,06×10-6
6,33×10-6
1,61×10-4
2,75×10-2 38. Tl-201 38.1 Stoffwechsel Inhaliertes Thallium (Absorptionsklasse Typ F) wird zu 50 % wieder ausgeatmet. Der andere Teil gelangt rasch ins Blut (Resorptionsanteil f1 = 1). Dieser Anteil wird zu 97 % gleichmässig über den ganzen Körper verteilt und 3 % gehen in die Nieren. Das Thallium wird mit einer biologischen Halbwertszeit von 10 Tagen ausgeschieden.
38.2 Messmethoden Messschwelle: 55 000 Bq Messung der Tl-201-Aktivität M in Bq mit einem Ganzkörperzähler.
38.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung TTriage: 14 Tage TMessung: 14 Tage tEreignis: Sofort 38.4 Interpretation ohne Berücksichtigung einer früheren
0,16×10-9 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 0,25×10-9 M: Messwert in Bq 3 0,35×10-9 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 0,48×10-9 m(t): Retentionsanteil 5 0,66×10-9
0,89×10-9 Überwachungsintervall T = 14 Tage 7 1,19×10-9
1,61×10-9 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation 9 2,16×10-9 Bei unbekanntem Inkorporationszeitpunkt ist t = T/2 10 2,91×10-9
9,55×10-9
56,7×10-9 39. Ra-223 39.1 Stoffwechsel Inhaliertes Radium (Absorptionsklasse Typ M) wird via Nase und Verdauungstrakt (Resorptionsanteil f1 = 0.2) im Verlauf von Stunden bis Tagen wieder ausgeschieden. Etwa 5 % bleiben längerfristig in der Lunge. Die Verweilzeit in der Lunge wird durch die Mechanismen der Lungenclearance bestimmt. Radium, das ins Blut gelangt, wird primär in die Knochen eingebaut.
39.2 Messmethoden Messschwelle: 50 Bq cm-2 Messung der Aktivitätskonzentration Cu im Urin in Bq/l des Ra-223 und der Folgenuklide.
39.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung TTriage: nach jeder TMessung: bei Über- tEreignis: 1 Tag 39.4 Interpretation ohne Berücksichtigung einer früheren
5,23×10-3 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 3,05×10-2 Cu: Messwert in Bq/l 3 4,79×10-2 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 7,16×10-2 m(t): Ausscheidungsanteil im Tagesurin (=1,4 l) in l-1 5 1,06×10-1 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 1,54×10-1
2,20×10-1
3,06×10-1
4,16×10-1
5,48×10-1
5,21
1,10×101 40. Ra-226 40.1 Stoffwechsel Inhaliertes Radium (Absorptionsklasse Typ M) wird via Nase und Verdauungstrakt (Resorptionsanteil f1 = 0.2) im Verlauf von Stunden bis Tagen wieder ausgeschieden. Etwa 5 % bleiben längerfristig in der Lunge. Die Verweilzeit in der Lunge wird durch die Mechanismen der Lungenclearance bestimmt. Radium, das ins Blut gelangt, wird primär in die Knochen eingebaut.
40.2 Messmethoden Messung der α-Aktivitätskonzentration der Raumluft am Arbeitsplatz. Messschwelle: 380 Bq h/m3 (Integralwert über 1 Jahr) Messung der Aktivitätskonzentration Cu im Urin in Bq/l des Ra-226 und der Folgenuklide.
40.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung TTriage: – TMessung: 180 Tage tEreignis: Sofort 40.4 Interpretation ohne Berücksichtigung einer früheren
0,20×10-2 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 0,99×10-2 C u: Messwert in Bq/l 3 1,50×10-2 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 2,11×10-2 m(t): Ausscheidungsanteil im Tagesurin (=1,4 l) in l-1 5 2,93×10-2 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 4,03×10-2
5,42×10-2
17,6×10-2
32,6×10-2
48,8×10-2 Überwachungsintervall T = 180 Tage 90 68,8×10-2 180 151×10-2 270 275×10-2 40.5 Korrektur für vorangehende Inkorporation Überwachungsintervall T = 180 Tage: E50 = M ⋅6,9 ⋅ 10–1 – E50 a ⋅ 0,25 41. Th-232 41.1 Stoffwechsel Inhaliertes Th-232 (Annahmen: Oxid oder Hydroxid, Absorptionsklasse Typ S) wird zu
% via Nase und Verdauungstrakt (Resorptionsanteil f1 = 2×10-4) im Verlauf von Stunden bis Tagen wieder ausgeschieden. Etwa 5 % bleiben längerfristig in der Lunge. Die Verweilzeit in der Lunge wird, wegen der langen physikalischen Halbwertszeit, durch die Mechanismen der Lungenclearance bestimmt. Thorium, das ins Blut gelangt, wird primär im Knochen langzeitig deponiert, wobei wegen des andauernden Knochenumbaus auch das Knochenmark einer relativ hohen Dosis ausgesetzt wird.
41.2 Messmethoden Messung der Th-232-Konzentration in der Luft am Arbeitsplatz (Atemluftüberwachung). Messschwelle: 70 Bq⋅h/m3 (Integralwert über 1 Jahr) sammeln und auszumessen. Ab der 10-fachen Messschwelle ist auch eine Ganzkörpermessung durchzuführen. Als Ergänzung der Triagemessungen ist einmal pro Jahr eine Messung der Th-232 Konzentration Cu im Urin in Bq/l durchzuführen.
41.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung TTriage: – TMessung: 360 Tage tEreignis: Sofort 41.4 Interpretation ohne Berücksichtigung einer früheren bei Stuhlmessungen t Urin Stuhl GK [Tage] einh/m(t)
1,3 0,011×10-2 0,24×10-4 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 5,1 0,0075×10-2 0,48×10-4 Cu: Messwert in Bq/l (Urin-Messung) 3 8,8 0,014×10-2 0,86×10-4 Mst: Messwert in Bq/d (Stuhl-Messung) 4 11 0,034×10-21,3×10-4 M: Messwert in Bq (GK-Messung) 5 12 0,086×10-21,6×10-4 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 6 13 0,21×10-21,8×10-4 (=1,4 l) in l-1; oder im Stuhl in d-1; 7 15 0,48×10-21,9×10-4 oder GK-Retentionsanteil 15 22 2,4×10-2 2,1×10-4 t: Tage zwischen Messung und 30 28 3,4×10-2 2,4×10-4 Bei unbekanntem Inkorporations- 45 34 4,8×10-2 2,6×10-4 zeitpunkt ist t = T/2 90 44 11×10-2 3,1×10-4 180 53 32×10-2 3,6×10-4 42. U-235 42.1 Stoffwechsel Inhaliertes Uranium (Annahme Oxid, Absorptionsklasse Typ S) wird zu rund 90 % via Nase und Verdauungstrakt (Resorptionsanteil f1 = 2×10-3) im Verlauf von Stunden bis in der Lunge wird durch die Mechanismen der Lungenclearance bestimmt. Uranium, das ins Blut gelangt, wird über die Nieren recht effizient ausgeschieden. Die Lungendosis dominiert; die Retention im Knochen ist unwichtig. Speziell bei löslichen Uranverbindungen wie UF6 ist die chemische Toxizität zu beachten.
42.2 Messmethoden Messung der U-235-Konzentration in der Luft am Arbeitsplatz (Atemluftüberwachung). Messschwelle: 140 Bq⋅h/m3 (Integralwert über 1 Jahr) Messung der U-235-Konzentration Cu im Urin in Bq/l.
42.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung 42.4 Interpretation ohne Berücksichtigung einer früheren E50 = Cu.{einh/m(t)} [Tage] einh/m(t) einh/m(t) E50 = Mst.{einh/m(t)} [Sv.l/Bq] [Sv.d/Bq]
0,012 0,055×10-3 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 0,19 0,038×10-3 Cu: Messwert in Bq/l (Urin-Messung) 3 0,33 0,073×10-3 Mst: Messwert in Bq/d (Stuhl-Messung) 4 0,36 0,17×10-3 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 5 0,39 0,44×10-3 m(t): Ausscheidungsanteil im Tagesurin (=1,4 l) 6 0,431,1×10-3 in l-1; oder im Stuhl in d-1; oder GK-Retentionsanteil 7 0,45 2,4×10-3 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 15 0,71 12×10-3 Bei unbekanntem Inkorporationszeitpunkt 30 1,1 17×10-3
1,4 24×10-3
2,0 55×10-3 180 2,6 165×10-3 43. U-238 43.1 Stoffwechsel Inhaliertes Uranium (Annahme Oxid, Absorptionsklasse Typ S) wird zu rund 90 % via Nase und Verdauungstrakt (Resorptionsanteil f1 = 2×10-3) im Verlauf von Stunden bis in der Lunge wird durch die Mechanismen der Lungenclearance bestimmt. Uranium, das ins Blut gelangt, wird über die Nieren recht effizient ausgeschieden. Die Lungendosis dominiert; die Retention im Knochen ist unwichtig. Speziell bei löslichen Uranverbindungen wie UF6 dominiert die chemische Toxizität.
43.2 Messmethoden Messung der U-238-Konzentration in der Luft am Arbeitsplatz (Atemluftüberwachung). Messschwelle: 150 Bq⋅h/m3 (Integralwert über 1 Jahr) Messung der U-238-Konzentration Cu im Urin in Bq/l.
43.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung 43.4 Interpretation ohne Berücksichtigung einer früheren E50 = Cu.{einh/m(t)} [Tage] einh/m(t) einh/m(t) E50 = Mst.{einh/m(t)} [Sv.l/Bq] [Sv.d/Bq]
0,011 0,052×10-3 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 0,18 0,036×10-3 Cu: Messwert in Bq/l (Urin-Messung) 3 0,31 0,068×10-3 Mst: Messwert in Bq/d (Stuhl-Messung) 4 0,33 0,16×10-3 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 5 0,36 0,41×10-3 m(t): Ausscheidungsanteil im Tagesurin (=1,4 l) 6 0,401,0×10-3 in l-1; oder im Stuhl in d-1 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 7 0,42 2,3×10-3 Bei unbekanntem Inkorporationszeitpunkt 15 0,67 12×10-3
1,3 23×10-3
1,9 52×10-3 180 2,4 154×10-3 44. Np-237 44.1 Stoffwechsel Inhaliertes Neptunium (Annahme: Typ M) wird zu rund 90 % via Nase und Verdauungstrakt (Resorptionsanteil f1 = 5×10-4) im Verlauf von Stunden bis Tagen wieder ausgeschieden. Etwa 5 % bleiben längerfristig in der Lunge. Die relativ kurze Verweilzeit in der Lunge wird durch die Mechanismen der Lungenclearance bestimmt. Neptunium, das ins Blut gelangt, wird im Knochen und in der Leber langzeitig deponiert. Relativ hohe Dosen erhalten auch das Knochenmark und die Keimzellen. Bei fortgeschrittener Lungenclearance erfolgt die Ausscheidung primär über den Urin.
44.2 Messmethoden Messung der Np-237-Konzentration der Raumluft am Arbeitsplatz (Atemluftüberwachung). Messschwelle: 60 Bq⋅h/m3 (Integralwert über 1 Jahr) Messung der Np-237-Konzentration Cu im Urin in Bq/l.
44.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung 44.4 Interpretation ohne Berücksichtigung einer früheren t Urin Stuhl Lunge [Tage] einh/m(t)
3,4×10-3 0,014×10-2 2,6×10-4 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 1,6×10-2 0,010×10-2 2,7×10-4 Cu: Messwert in Bq/l (Urin-Messung) 3 3,0×10-2 0,019×10-2 2,7×10-4 Mst: Messwert in Bq/d (Stuhl-Messung) 4 4,4×10-2 0,045×10-2 2,8×10-4 M: Messwert in Bq (Lungen-Messung) 5 6,2×10-2 0,12×10-2 2,8×10-4 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 6 8,1×10-2 0,28×10-2 2,8×10-4 (=1,4 l) in l-1; oder im Stuhl in d-1; 7 0,11 0,65×10-2 2,9×10-4 oder Lungen-Retentionsanteil 15 0,21 3,6×10-2 3,3×10-4 t: Tage zwischen Messung und 30 0,27 5,4×10-2 3,9×10-4 Bei unbekanntem Inkorporations- 45 0,327,9×10-2 4,5×10-4 zeitpunkt ist t = T/2 90 0,48 0,236,8×10-4 180 0,781,0 13×10-4 45. Pu-239 45.1 Stoffwechsel Inhaliertes Plutonium (Annahme Oxid, Absorptionsklasse Typ S) wird zu rund 90 % via Nase und Verdauungstrakt (Resorptionsanteil f1 = 1×10-5) im Verlauf von Stunden bis in der Lunge wird durch die Mechanismen der Lungenclearance bestimmt. Plutonium, das ins Blut gelangt, wird im Knochen und in der Leber langzeitig deponiert, wobei, wegen dem andauernden Knochenumbau, auch das Knochenmark zu den stärker bestrahlten Organen gehört.
45.2 Messmethoden Messung der Pu-239-Konzentration in der Luft am Arbeitsplatz (Atemluftüberwachung). Messschwelle: 100 Bq⋅h/m3 (Integralwert über 1 Jahr) Als Ergänzung der Triagemessungen ist einmal pro Jahr eine Messung der Pu-239-Konzentration Cu im Urin in Bq/l durchzuführen.
45.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung TTriage: – TMessung: 360 Tage tEreignis: Sofort 45.4 Interpretation ohne Berücksichtigung einer früheren E50 = Cu.{einh/m(t)} bei Urinmessungen [Tage] einh/m(t) einh/m(t) E50 = Mst.{einh/m(t)} bei Stuhlmessungen [Sv.l/Bq] [Sv.d/Bq]
5,1 0,0075×10-2 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 8,3 0,0052×10-2 Cu: Messwert in Bq/l (Urin-Messung) 3 14 0,0099×10-2 Mst: Messwert in Bq/d (Stuhl-Messung) 4 20 0,024×10-2 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 5 26 0,059×10-2 m(t): Ausscheidungsanteil im Tagesurin (=1,4 l) in l-1; 6 31 0,15×10-2 oder im Stuhl in d-1 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 7 37 0,33×10-2 Bei unbekanntem Inkorporationszeitpunkt 15 61 1,7×10-2
68 3,3×10-2
73 7,5×10-2 180 73 22×10-2 46. Am-241 46.1 Stoffwechsel Inhaliertes Americium (alle Verbindungen; Annahme: Absorptionsklasse Typ M) wird zu rund 90 % via Nase und Verdauungstrakt (Resorptionsanteil f1 = 5×10-4) im Verlauf von Stunden bis Tagen wieder ausgeschieden. Etwa 5 % bleiben längerfristig in der Lunge. Die relativ kurze Verweilzeit in der Lunge wird durch die Mechanismen der Lungenclearance bestimmt. Americium, das ins Blut gelangt, wird im Knochen und in der Leber langzeitig deponiert. Relativ hohe Dosen erhalten auch das Knochenmark und die Keimzellen. Bei fortgeschrittener Lungenclearance erfolgt die Ausscheidung primär über den Urin.
46.2 Messmethoden Messung der Am-241-Konzentration in der Luft am Arbeitsplatz (Atemluftüberwachung). Messschwelle: 30 Bq⋅h/m3 (Integralwert über 1 Jahr) sammeln und auszumessen. Falls der Messwert die 10-fache Messschwelle überschreitet, ist die Americium-Aktivität in der Lunge mit einem Thoraxmessgerät zu bestimmen. Messung der Am-241-Konzentration Cu im Urin in Bq/l.
46.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung 46.4 Interpretation ohne Berücksichtigung einer früheren t Urin Stuhl Lunge [Tage] einh/m(t)
0,021 0,025×10-2 4,7×10-4 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 0,16 0,018×10-2 4,8×10-4 Cu: Messwert in Bq/l (Urin-Messung) 3 0,29 0,034×10-2 4,9×10-4 Mst: Messwert in Bq/d (Stuhl-Messung) 4 0,42 0,082×10-2 5,0×10-4 M: Messwert in Bq (Lungen-Messung) 5 0,53 0,21×10-2 5,1×10-4 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 6 0,60 0,51×10-2 5,1×10-4 (=1,4 l) in l-1; oder im Stuhl in d-1; 7 0,651,2×10-2 5,2×10-4 oder Lungen-Retentionsanteil 15 0,976,4×10-2 5,9×10-4 t: Tage zwischen Messung und 30 1,5 9,6×10-27,1×10-4 Bei unbekanntem Inkorporations- 45 1,8 14×10-2 8,2×10-4 zeitpunkt ist t = T/2 90 2,4 41×10-2 12×10-4 180 3,4 159×10-2 23×10-4 C Erläuterungen zu den Datenblättern Die nuklidspezifischen Datenblätter sind nach einem einheitlichen Schema aufgebaut. Jedes Blatt besteht aus 5 Teilen. Im ersten Teil wird kurz und als Übersicht das Stoffwechselverhalten des Isotops zusammengefasst. Im zweiten Teil sind die Messmethoden bei der Inkorporation- und Triagemessung aufgeführt. Wird die angegebene Messschwelle nie überschritten, so kann in der Regel angenommen werden, dass die jährliche effektive Folgedosis1 mSv nicht übersteigt. In einem weiteren Abschnitt sind die Überwachungsintervalle zusammengefasst. Die zwei letzten Abschnitte dienen der Interpretation der Messwerte nach Anhang 11.
Referenzen:1. Stoffwechsel: ICRP 301, ICRP 78, ICRP 119 3. einh: ICRP 68 (identisch mit BSS3- und Richtlinie 96/29/Euratom4)
1 International Commission on Radiological Protection, www.icrp.org
2 Deutsches Bundesamt für Strahlenschutz, www.bfs.de 3 International Atomic Energy Agency (IAEA): International Basic Safety Standards for
3 International Atomic Energy Agency (IAEA): International Basic Safety Standards for
Protection Against Ionizing Radiation and for the Safety of Radiation Sources (1996), Safety Series No. 115, www.iaea.org.
Richtlinie 96/29/Euratom des Rates vom 13. Mai 1996 zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen, ABl. L 159 vom 29.6.1996, S.1 ff.