AS 2017 5017
Verordnung
über die Wohneigentumsförderung
mit Mitteln der beruflichen Vorsorge
(WEFV)
Änderung vom 30. August 2017
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 3. Oktober 19941 über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge wird wie folgt geändert:
Art. 7 Abs. 1
Der Mindestbetrag für eine Rückzahlung beträgt 10 000 Franken.
II
Diese Verordnung tritt am1. Oktober 2017 in Kraft.
30. August 2017 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
|---|
Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard |
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr |