AS 2017 6139

Verordnung
über die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung
von pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung
und Landwirtschaft
(PGRELV)

Änderung vom 18. Oktober 2017

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Verordnung vom 28. Oktober 20151 über die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft wird wie folgt geändert:

Ersatz eines Ausdrucks Betrifft nur den französischen Text.

Art. 6a Beitrag für die In-situ-Erhaltung

Für In-situ-Erhaltungsflächen können Beiträge ausgerichtet werden, wenn auf diesen Flächen die folgenden Bewirtschaftungsziele erreicht werden:

  1. Es wird die natürliche genetische Vielfalt des autochthonen Pflanzenbestands beibehalten.

  2. Die botanische Zusammensetzung des autochthonen Pflanzenbestands erfährt keine wesentliche Veränderung.

Das BLW informiert über die Möglichkeit, für In-situ-Erhaltungsflächen Beiträge zu erhalten. Es wählt aus den Flächen, für die um Beiträge ersucht werden, die beitragsberechtigten Flächen aus.

Die Auswahl der beitragsberechtigen Flächen erfolgt aufgrund der folgenden Kriterien:

  1. botanische Zusammensetzung des autochthonen Pflanzenbestands;

  2. Art der Bewirtschaftung der Fläche;