AS 2017 6139
Verordnung
über die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung
von pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung
und Landwirtschaft
(PGRELV)
Änderung vom 18. Oktober 2017
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 28. Oktober 20151 über die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft wird wie folgt geändert:
Ersatz eines Ausdrucks Betrifft nur den französischen Text.
Art. 6a Beitrag für die In-situ-Erhaltung
Für In-situ-Erhaltungsflächen können Beiträge ausgerichtet werden, wenn auf diesen Flächen die folgenden Bewirtschaftungsziele erreicht werden:
Es wird die natürliche genetische Vielfalt des autochthonen Pflanzenbestands beibehalten.
Die botanische Zusammensetzung des autochthonen Pflanzenbestands erfährt keine wesentliche Veränderung.
Das BLW informiert über die Möglichkeit, für In-situ-Erhaltungsflächen Beiträge zu erhalten. Es wählt aus den Flächen, für die um Beiträge ersucht werden, die beitragsberechtigten Flächen aus.
Die Auswahl der beitragsberechtigen Flächen erfolgt aufgrund der folgenden Kriterien:
botanische Zusammensetzung des autochthonen Pflanzenbestands;
Art der Bewirtschaftung der Fläche;