AS 2018 2579

Verordnung
über das Datenbearbeitungssystem
des Sprachdienstes EDA

vom 20. Juni 2018

Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 57h Absatz 3 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 19971,
verordnet:

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand

Diese Verordnung regelt den Betrieb und die Benützung des automatisierten Datenbearbeitungssystems (System) des Sprachdienstes des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (Sprachdienst EDA).

Art. 2 Zweck des Systems

Das System dient dem Sprachdienst EDA zur:

  1. Entgegennahme und Lieferung von Aufträgen für Sprachdienstleistungen von Kundinnen und Kunden (Art. 5 Abs. 1 Bst. a) über das Online-Portal;

  2. Erfassung und Verwaltung von Aufträgen;

  3. Zuteilung von Aufträgen an interne und externe Übersetzerinnen und Übersetzer;

  4. Ressourcenverwaltung;

  5. Erstellung von Statistiken und Berichten;

  6. Auftragsüberwachung;

  7. Nachvollziehbarkeit der Auftragserteilung und -bearbeitung.

Art. 3 Verantwortliche Behörde

Der Sprachdienst EDA trägt die Verantwortung für das System.

SR 172.010.60

Art. 4 Struktur

Das System besteht aus einer Datenbank mit je einem Online-Portal für den Zugriff von innerhalb des EDA und von ausserhalb des EDA.

2. Abschnitt: Daten und Bearbeitungsrechte

Art. 5 Im System erfasste Personendaten

Das System enthält Daten von folgenden Personen:

  1. Angestellten des EDA, die Sprachdienstleistungen in Auftrag geben (Kundinnen und Kunden);

  2. Angestellten des Sprachdienstes EDA;

  3. mandatierten externen Übersetzerinnen und Übersetzern.

Die Daten sind im Anhang aufgeführt.

Art. 6 Herkunft der Daten und Bearbeitungsrechte

Für die Kundinnen und Kunden und die Angestellten des Sprachdienstes EDA stammen die E-Mail-Adresse sowie die Angaben zur Organisationseinheit aus dem vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation betriebenen zentralen Identitätsspeicher nach Artikel 13 Absätze1 und 4 der Verordnung vom 19. Oktober 20162 über Identitätsverwaltungs-Systeme und Verzeichnisdienste des Bundes. Diese Daten können nicht verändert werden. Die Angaben zum Einsatz der Angestellten des Sprachdienstes EDA werden durch den Sprachdienst EDA erfasst.

Für die externen Übersetzerinnen und Übersetzer erfolgt die Erfassung der E-Mail- Adresse sowie der Angaben zum Einsatz durch den Sprachdienst EDA.

Die weiteren Daten werden von den Betroffenen selber erfasst; sie können diese jederzeit bearbeiten.

Die weiteren Bearbeitungsrechte sind im Anhang aufgeführt.

Die Einheit für Informatik des EDA verfügt über diejenigen Bearbeitungsrechte, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind.

Alle Bearbeitungsrechte werden im Abrufverfahren ausgeübt.

Art. 7 Dokumente

Im System können alle Dokumente zu erfassten Aufträgen gespeichert werden.

Art. 8 Vernichtung von Datensätzen

Die Daten werden unter Vorbehalt von Absatz 2 zwölf Monate nach dem letzten Zugriff vernichtet.

Die folgenden Daten werden zehn Jahre nach dem letzten Zugriff vernichtet:

  1. Name;

  2. Vorname;

  3. zweiter Vorname;

  4. E-Mail-Adresse (Login-Name);

  5. Angaben zur Organisationseinheit;

  6. Firmenname.

3. Abschnitt: Zugriffsberechtigungen und Betrieb

Art. 9 Technischer Betrieb und Systemverwaltung

Die Einheit für Informatik des EDA ist für den technischen Betrieb des Systems verantwortlich.

Die Systemadministratorin oder der Systemadministrator verwaltet das Computersystem, die Datenbank und die Anwendungen.

Die oder der Anwendungsverantwortliche bildet die Schnittstelle zwischen der Systemadministratorin oder dem Systemadministrator und den Benutzerinnen und Benutzern. Sie oder er gehört dem Sprachdienst EDA an.

Art. 10 Erteilung der Zugriffsberechtigung

Die oder der Anwendungsverantwortliche erteilt den Benutzerinnen und Benutzern des Systems die individuellen Zugriffsrechte.

Sie oder er überprüft mindestens einmal jährlich, ob die Voraussetzungen für die Zugriffsberechtigungen weiterhin bestehen.

4. Abschnitt: Datensicherheit

Art. 11 Sorgfaltspflichten

Der Sprachdienst EDA sorgt dafür, dass die Personendaten im System vorschriftsgemäss bearbeitet werden.

Er stellt sicher, dass die Daten richtig, vollständig und nachgeführt sind.

Art. 12 Bearbeitungsreglement

Der Sprachdienst EDA erlässt ein Bearbeitungsreglement. Dieses enthält die organisatorischen und technischen Massnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit sowie zur Kontrolle der Datenbearbeitung.

Art. 13 Protokollierung

Die Zugriffe auf das System und die Bearbeitungen werden laufend protokolliert.

Die Protokolle werden längstens ein Jahr aufbewahrt.

5. Abschnitt: Inkrafttreten

Art. 14

Diese Verordnung tritt am1. August 2018 in Kraft.

20. Juni 2018 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Alain Berset

Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

Anhang

(Art. 5 Abs. 2 und 6 Abs. 4) Daten und Bearbeitungsrechte Abkürzungen und Zeichenerklärung Zugriffsberechtigte Personen Bearbeitungsrechte Kundinnen/Kunden Angestellte des EDA, die Sprachdienst- A Vollständige leistungen in Anspruch nehmen Bearbeitungsrechte Koordinator/innen Angestellte des Sprachdienstes EDA B Leserecht mit Koordinationsfunktion Übersetzer/innen Übersetzerinnen und Übersetzer, die Angeintern stellte des Sprachdienstes EDA sind Übersetzer/innen Übersetzerinnen und Übersetzer, die mit extern dem Sprachdienst EDA in einem Auftragsverhältnis stehen A. Daten von Kundinnen und Kunden Geschlecht – – – – E-Mail-Adresse – B B B E-Mail-Adressen für die Lieferung – – – – Fax – – – – Kostenstelle – A – – Angaben zur Organisationseinheit – A B – Zeitzone – – – – B. Daten von Koordinator/innen Name B B B B Vorname B B B B Zweiter Vorname B B B B Titel – – – – E-Mail-Adresse (Login-Name) B B B B Zweite E-Mail-Adresse – – – – Firma – – – – Adresse (Büro) – – – – PLZ und Arbeitsort – – – – Kostenstelle – – – – Telefon B B B B Mobile B B B B C. Daten von Übersetzer/innen intern Titel – – – – Kurzer Name – – – – E-Mail-Adresse (Login-Name) – B B B Adresse (Büro) – B B – PLZ und Arbeitsort – B B – Fachgebiet – B – – Dienstleistung und Zeitfaktor – B – – Sprachkombinationen (Ausgangs- und Zielsprachen) – B – – Zugehörigkeit Zielsprache – – – – Arbeitszeiten (Verfügbarkeit) – B – – Angaben zum Einsatz (Dauer und Art) – A – – D. Daten von Übersetzer/innen extern Kürzel – – – – Geschlecht – – – – E-Mail-Adresse (Login-Name) – B B B Zweite E-Mail-Adresse – – – – Adresse – B B – PLZ und Ort – B B – Fax – – – – Firmenname – B B – Organisationstyp (Rolle) – B - – Webseite – B B – Zeitzone – – – – Fachgebiet – B – – Sprachkombinationen – B – – Dienstleistungen und Tarife inkl. Währung und Zeitfaktor – B – – Kapazität (Verfügbarkeit) – B – – Angaben zum Einsatz (Dauer und Art) – A – – Zur Übereinstimmung der Seitenzahlen in allen Amtssprachen der AS bleibt diese Seite leer.