AS 2018 2817
Bundesbeschluss
über die Genehmigung der Zusatzvereinbarung
über die Beteiligung der Schweiz am Fonds für die innere Sicherheit
und des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend
die Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 514/2014
(Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
vom 16. März 2018
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 15. September 20172,
beschliesst:
Art. 1
Es werden genehmigt:
das Abkommen vom 15. März 20183 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Aussengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum 2014 bis 2020;
der Notenaustausch vom 19. September 20174 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands).
Der Bundesrat wird ermächtigt:
das Abkommen nach Absatz 1 Buchstabe a zu ratifizieren;
die Europäische Union nach Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b des Abkommens vom 26. Oktober 20045 zwischen der Schweizerischen Eidgenossen- Fonds für die innere Sicherheit und des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 514/2014. BB schaft, der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands über die Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen in Bezug auf den Notenaustausch nach Absatz 1 Buchstabe b zu informieren.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d
Ziff. 3 BV).
Ständerat, 16. März 2018 Nationalrat, 16. März 2018 Die Präsidentin: Karin Keller-Sutter Der Präsident: Dominique de Buman Die Sekretärin: Martina Buol Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Ablauf der Referendumsfrist Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am5. Juli 2018 unbenützt abgelaufen.6 7. August 2018 Bundeskanzlei